Hallo, eine Privatperson (Käufer) hat bei einer Möbelfirma ein Sofa gekauft, welches beschädigt im März 2015 angeliefert wurde. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer (Möbelhaus) haben sich die Parteien auf einen Preisnachlass als Nachbesserung von 350€ geeinigt. Seit 2 Monaten hält man den Käufer jetzt mit der Gutschrift hin obwohl er die Rechnung im März 2015 mit ausgewiesener Gutschrift erhalten hat. Leider wurde er zum dritten mal vertröstet, das die Gutschrift in Auftrag gegeben wurde und er sich noch gedulden soll. Die Firma verweist auf 30 Tage Rückerstattungszeit. Diese ist vor Monaten abgelaufen. Was kann er jetzt noch tun ohne gleich einen Anwalt einzubeziehen. MfG
Hallo!
Hat man denn den vollen Preis schon bezahlt ? Warum ?
Hatte man schon vorher alles bezahlt ? Und ist es auch wirklich eine Gutschrift, also Reduzierung des Kaufpreises oder ist das ein Gutschein, den man irgendwann mal dort einlösen könnte ?
Man kann unstreitige Forderung auch mit Mahnbescheid einfordern. Dazu braucht man keinen Anwalt.
Formular Mahnbescheid gibts online. Die Mahnkosten schlägt man auf die Geldforderung auf. Verzugszinsen könnte man auch aufschlagen, ist aber mühsam auszurechnen und macht man Fehler, dann gibt es nur Ärger !
Man muss sich aber klar sein, hat die Möbelfirma Zahlungsschwierigkeiten, kann auch das (noch) geringe Geld für den Mahnbescheid weg sein.
MfG
duck313
Hallo, danke für die Antwort. Hätte man den Restbetrag bei Anlieferung nicht bezahlt, hätte die Spedition nicht abgeladen. Nach dem Auspacken waren die Schäden erst sichtbar. Es wurde alles als Transportschaden reklamiert. Das Möbelhaus hat die Minderung des Kaufpreises um 350€ angeboten als Nachbesserung. Damit war man einverstanden. Leider haben die bisher nicht bezahlt. Werde mich mit dem Mahnbescheid beschäftigen. MfG