Mhhhh…ich weiß nicht
Hallo zusammen,
Hallo.
ich wünsche euch ein gutes neues und erfolgreiches Jahr!
Ebenso.
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Schätze ich es richtig ein, dass Gutschriften, die nicht
ausbezahlt sondern auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden,
nicht als Einnahmen betrachtet und versteuert werden müssen?
Begründung:
Sie führen nicht zu Einnahmen auf dem Konto, sondern schmälern
die nächste Rechnung, indem die Gutschrift den nächsten
Rechnungsbetrag reduziert…
Ist das korrekt?
Die Antwort kam ja unten. Die Unterscheidung zwischen Bilanzinzpflicht und EÜR ist erstmal richtig.
Nur habe ich da noch ein bischen Bauchweh mit, wie folgt:
- Der EÜR-Steuerpflichtige müsste noch unterscheiden zwischen Soll- oder Ist-Versteuerung der MwSt.
Auch wenn Ist-Versteuerung nahe liegt.
Denn ggf. wäre der in der Gutschrift enthaltene MwSt.-Betrag anders zu behandeln. Ist dies der Fall, stellt sich die Frage: Wieso dann nicht für den ganzen Betrag.
Immerhin könnte ein EÜR-Steuerpflichtiger mit der gezielten Kundengutschrift über einen entsprechenden Betrag seinen Gewinn, nach E/Ü minimieren, um z.B. Steuern zu sparen (Einkommenssteuer/Gewerbesteuer). Damit ließe sich sozusagen ein gewisser Betrag, welcher sonst als Einnahme zählte „ausparken“ und im nächsten Jahr wieder „einparken“.
Ob das wiederum mit der AO gewollt ist, ist sehr fraglich.
Denn der Bilanzierende hat diese Möglichkeit nicht, wenn auch andere Möglichkeiten.
Vielleicht findet sich noch ein Steuerexperte.
MfG