Hallo zusammen,
ich habe mal ne Frage zu dem Thema Gutschrift. Kann man sich eine Gutschrift aus einer Artikelreklamation auszahlen lassen??
Lg Alex
Hallo zusammen,
ich habe mal ne Frage zu dem Thema Gutschrift. Kann man sich eine Gutschrift aus einer Artikelreklamation auszahlen lassen??
Lg Alex
Hi,
grundsätzlich wenn es eine gesetzlich gereglte Rückabwicklung ist sei es durch rechtzeitigen Wiederruf des Kaufvertrags oder durch eine berechtigte Reklamation muss der Käufer keinen Gutschein/Guthaben akzeptieren. Stimmt man dem Gutschein/Guthaben zu ist es rechtlich ok. Denke du meinst mit Gutschrift einen Gutschein oder Guthaben auf einem Kundenkonto.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Rott
Hi,
danke für die schnelle Hilfe. Ja es handelt sich hierbei um eine Grafikkarte, auf der ein Chip defekt ist. Die Firma hat bereits eine Gutschrift von 60 EUR zugesagt. Es geht hierbei um die auszahlung selbiger. Es handelt sich hierbei doch um die § 437 und § 439 BGB (letzte Rechtvorlesung ist schon ein wenig her *g*). Der gute Händler weigert sich nämlich die Gutschrift auszuzahlen.
Lg Alex
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