'Gutschrift im Gutschriftsverfahren'

Hallo,
nun habe ich bereits von dem Begriff „Rechnung im Gutschriftsverfahren“ gehört.
Was ist nun aber, wenn dieser Beleg falsch ist und korrigiert werden muss.
Heißt das ganze dann „Gutschrift im Gutschriftsverfahren“? Klingt ja merkwürdig, aber könnte ja sein.
Ich bin auf der Suche nach einem buchhalterisch korrekten Begriff.

Wer kann mir hier helfen?

Vielen Dank
Grit

Servus,

Vorschläge zur Vermeidung von Verwirrung der beiden Begriffe:

  • Stornierung einer Rechnung im Gutschriftsverfahren
  • Korrektur einer Rechnung im Gutschriftsverfahren

Schöne Grüße

MM