Hi,
mal angenommen: Firma A in D bestellt bei Firma B in D Ware mit einer bestimmten Eigenschaft. B liefert an A und A exportiert diese Ware in die USA. Die gezahlte MwSt. holt sich A vom Finanzamt gegen Vorlage der Zolldokumente wieder. Nun hat der Kunde in den USA festgestellt dass Teile der Ware nicht die vereinbarte Eigenschaft besitzen und verlangt die Erstattung des Kaufpreises da er so mit der Ware nichts anfangen kann (und zurückschicken teurer wäre als der Wert der Ware). A stellt sich nun die Frage wie das in der Praxis läuft, denn er hat B ja den Preis incl. MwSt. gezahlt und sich erstatten lassen. Fordert A den B nun auf ihm den Brutto- oder den Nettopreis zu erstatten?
Wie läuft das damit das FA da nichts zu meckern hat?
Danke sagt
K