Gutschrift nur für Umsatzsteuer?

Hallo,

unser System hat eine Rechnung mit Umsatzsteuer herausgegeben, die eigentlich keine beinhalten sollte. Daraufhin haben wir eine Gutschrift mit Nullbetrag und aber mit der vollen Umsatzsteuer für diese Rechnung geschrieben. Nun habe ich gehört, dass dies nicht erlaubt ist. Weiss jemand genaueres dazu?

danke

Servus,

erlaubt ist das schon, wenn auf der Gutschrift eindeutig bezeichnet wird, worum es geht.

Falls allerdings unter „System“ eine Software zu verstehen ist, die nicht nur zum Erstellen von Rechnungen dient, sondern Fakturierung, ggf. Warenwirtschaft etc. in einem Rutsch besorgt und die Vorgänge daraus automatisch in die FiBu übergibt, führt diese Vorgehensweise zu einer Katastrophe der Stärke 7,5 auf der Richterskala: Man darf nämlich zum Monatsabschluss sämtliche 17.523 Vorgänge des Monats einzeln in die Hand nehmen, um festzustellen, woher der Fehler in der USt-Verprobung kommt. Wenn die USt-Werte wie üblich auf den allerletzten Drücker klargemacht werden, wird Dir Euer Rechenknecht aus lauter Dankbarkeit für diesen Klops und die damit verbundene Nachtschicht die Bauchdecke mit einem nicht sehr scharfen Messer langsam in Streifen schneiden.

Es empfiehlt sich, gleich von vornherein richtig zu buchen:

(1) Storno der falschen Rechnung
(2) Einbuchen der richtigen Rechnung

Dann passt die Warenbestandsbuchung zum Warenbestand, die USt-Werte passen zu den Umsätzen, der Debitor ist auch ausgeglichen und alle sind glücklich.

Schöne Grüße

MM

"…Katastrophe der

Stärke 7,5 auf der Richterskala: Man darf nämlich zum
Monatsabschluss sämtliche 17.523 Vorgänge des Monats einzeln
in die Hand nehmen, um festzustellen, woher der Fehler in der
USt-Verprobung kommt…"

Genau so wars. Die Rechnung durfte aus bestimmten Gründen nicht neu geschrieben werden (Zahlungziele hätten sich geändert). Daher eben nur diese Teilstornierung. Ich arbeite im Controlling und ein Sales-Mitarbeiter hatte mich um Hilfe gebeten. Ich habe dise Lösung abgenickt. Heute Kamder Buchhalter deswegen schnaufend auf mich zu und hat sich darüber beschwert, dass wir jetzt einen 4000$ Verlust im Juli haben, der erst bei der nächsten UST-Voranmeldung korrigieren können. Er behauptet unsere Handlung sei illegeal (dachte mir schon, dass das nicht so ist). Alles halb so wild und nicht weiter beachtenswert (denke ich). Ich habe mir folgende überlegt:

  1. Da das vorgehen legal ist MUSS die Buchhaltung klare Ge- und Verbote für Rechnungen und Gutschriften vorlegen.

  2. Um solche „Fehler“ nicht mit ins nächste Quartal zu schleifen sollte die Umsatzsteuerberechnung schon während des monatsabschlusses erfolgen.

Was haltet Ihr davon?

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