Gutschrift und nicht gebucht?

Hallo,

Person X hat vielleicht etwas falsch gemacht und wollte mal um euren Rat bitten.

X ist selbststängig.
X hatte einem Kunden eine Rechnung geschrieben.
Diese Rechnung wurde zurückgestellt, da noch weitere Arbeiten zu erledigen waren - an diesem Projekt.

Nun hat X darüber eine neue Rechnung geschrieben, mit neuer Rechnungsnummer. Der Kunde verlangt nun von X eine Gutschrift mit der Begründung, die alte Rechnung (die der Kunde ja nicht bezhlt hat) sei bei ihm gebucht.

Hat X etwas falsch gemacht? Hätte X keine neue Rechnungsnummer vergeben dürfen,sondern hätte die von der alten nehmen müssen? Warum ist beim Kunden
die alte Rechnung gebucht, obwohl der Kunde nicht bezahlt hat?

Bei X ist die alte Rechnung nicht gebucht, da X Ist-Versteuerung macht.

X kennt sich leider mit Gutschriften nicht aus. Kann jemand Tipps geben?

Danke und Grüße

IA

Servus,

X hat alles richtig gemacht, bloß die Gutschrift muss halt noch erstellt werden.

Am einfachsten ist, wenn sie genau im gleichen Nummernkreis weiter hochgezählt wird wie die Rechnungen; als Überschußrechner mit Ist-Versteuerung braucht X die ursprüngliche, stornierte Rechnung und die dazu gehörige Gutschrift nicht zu buchen, sondern muss bloß die Exemplare aufbewahren, die X sonst auch von Rechnungen behält.

Der Empfänger der Rechnung ist offensichtlich kein Überschussrechner. Er hat die ursprüngliche Rechnung eingebucht und kann sie ohne Beleg nicht wieder stornieren. Deswegen braucht er die Gutschrift als Beleg.

Für den Ersteller der Rechnung ist es übrigens auch komfortabler, wenn er die Gutschrift erstellt, weil sich auf diese Weise leicht zeigen lässt, daß er keine Einnahmen „unterschlagen“ hat.

Am einfachsten ist diese zu erstellen, wenn man sie genau gleich aufbaut wie eine Rechnung, bloß (der Klarheit halber) alle Positionen, Zwischensummen, Summen mit negativem Vorzeichen (das klassische Buchhalter-Minus schreibt sich: ./.), und dann halt im Text nicht „Für … erlaube ich mir zu berechnen:“ sondern „Wegen … schreibe ich Ihnen gut:“ und „Mit dieser Gutschrift ist meine Rechnung Nummer NN vom XY storniert.“

Schöne Grüße

MM

Person X hat vielleicht etwas falsch gemacht und wollte mal
um euren Rat bitten.

X ist selbststängig.

X hatte einem Kunden eine Rechnung geschrieben.

Diese Rechnung wurde zurückgestellt, da noch weitere Arbeiten
zu erledigen waren - an diesem Projekt.

Wer hat die Rechnung zurückgestellt? Kunde oder X?
Wenn Kunde, warum hat er dann gebucht?

Nun hat X darüber eine neue Rechnung geschrieben, mit neuer
Rechnungsnummer. Der Kunde verlangt nun von X eine Gutschrift
mit der Begründung, die alte Rechnung (die der Kunde ja nicht
bezhlt hat) sei bei ihm gebucht.

Da muss X in der Tat eine Gutschrift über die erste Rechnung erstellen, da Kunde die schon gebucht hat und, sollte er Umsatzsteuerpflichtig sein, die Vorsteuer geltend gemacht hat.

Hat X etwas falsch gemacht? Hätte X keine neue
Rechnungsnummer vergeben dürfen,sondern hätte die von der
alten nehmen müssen? Warum ist beim Kunden

die alte Rechnung gebucht, obwohl der Kunde nicht bezahlt
hat?

Weil er aus der erhaltenen Rechnung die Vorsteuer schon geltend machen kann. Diese wird durch die Gutschrift zur ersten Rechnung wieder zurückgebucht. Kunde bucht die neue Rechnung ein und gut ist, wenn er dann auch zahlt. Den Zahlungseingang bucht X dann als Erlös.

Bei X ist die alte Rechnung nicht gebucht, da X
Ist-Versteuerung macht.

Wenn das Finanzamt dem zugestimmt hat, ok. Zur Kontrole sollte er die erste Rechnung und die Gutschrift dazu bei seinen Unterlagen abheften.

X kennt sich leider mit Gutschriften nicht aus. Kann jemand
Tipps geben?

Als Unternehmer sollte er das aber. Wer Rechnungen schreibt, der kann auch Gutschriften schreiben. Also einfach eine Gutschrift über die erste Rechnung schreiben und an Kunde schicken.

Gruß

Hallo,

Wer hat die Rechnung zurückgestellt? Kunde oder X?
Wenn Kunde, warum hat er dann gebucht?

Gegenseitige Absprache. Warum er gebucht hat, weiß ich nicht. Wegen der Vorsteuer?

LG IA

Danke für die Antworten! owt
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