Hallo, mal ne Frage zur Rechnungslegung bei einem Kleinunternehmer: Angenommen man arbeitet als freier Mitareiter bei einem Unternehmen (Medienbranche) und erhält dann über die geleistete Arbeit eine Gutschrift (Abrechnungsgutschrift) und das Geld wird überwiesen. Muss und darf dazu dann keine Rechnung mehr vom Dienstleister geschrieben werden? Vielen Dank schonmal für Antworten!!!
Servus,
die vom Leistungsempfänger erstellte Gutschrift ist eine Form der Rechnung, man braucht nicht noch eine Zweite. Einzelheiten dazu vgl. § 14 UStG, insbesondere Absatz 2.
Schöne Grüße
MM