Servus,
jetzt verstehe ich die Schwierigkeit: Die ist aber gar keine.
Wenn man an die Frage rangeht, muss man fragen, wer welche Leistung gegenüber wem erbringt.
Die Leistung „Auftrag erfüllen“ und die Leistung „Auftrag vermitteln“ sind zwei verschiedene Dinge. Die Provision hat bloß rechentechnisch mit der Leistung „Auftrag erfüllen“ zu tun, sonst nichts.
Derjenige, der den Auftrag vermittelt, erhält zufällig eine Provision, die als Prozentsatz vom Umsatz aus dem Auftrag formuliert ist. Genauso könnte man aber irgendwas anderes vereinbaren, z.B. irgendeinen Betrag X pauschal für jeden Job, egal wie groß der Job ist.
Heißt: Vermittler erbringt Leistung „Vermittlung“.
Über diese Leistung wird vereinbarungsgemäß durch den Empfänger der Vermittlungsleistung (dem der Job vermittelt wurde) durch Gutschrift an den Vermittler abgerechnet.
Das ist umsatzsteuerlich genau so, als würde der Vermittler in irgendeiner anderen Weise für den Unternehmer tätig, z.B. indem er Werbung macht: Die Leistung „Vermittlung“ ist für das Unternehmen erbracht worden, die Vorsteuer aus der Rechnung ist abziehbar. Wenn es keine Rechnung gibt, die durch denjenigen erstellt wird, der die Leistung erbringt, sondern eine Gutschrift, die durch den Leistungsempfänger erstellt wird, ergibt sich aus diesem Abrechnungsmodus kein Unterschied für die ustliche Behandlung des Falls.
Die Gutschrift hat auch nichts damit zu tun, daß eventuell andere Leistungen zwischen dem Vermittler und dem Empfänger der Vermittlung ausgeführt werden.
Beispiel: Elektromeister Klemm bekommt von Händler Unifix regelmäßig Ware. Gleichzeitig vermittelt er dem Händler Unifix neue Kunden aus dem Kollegenkreis. Es ist vereinbart, daß Klemm für jeden vermittelten Kunden von Unifix eine Gutschrift in Höhe von irgendwieviel Prozent des Umsatzes mit dem vermittelten Neukunden aus dem ersten Halbjahr bekommt.
Klemm behält die Beträge der Gutschriften vereinbarungsgemäß beim Bezahlen der Warenlieferungen ein.
Hier liegen zwei verschiedene, voneinander unabhängige Leistungen vor:
Lieferung Unifix an Klemm
Vermittlungsleistung Klemm an Unifix.
Daß die beiden beim Bezahlen verrechnet werden, macht daraus keine einheitliche Leistung.
Schöne Grüße
MM