Gutschriften bei Zeitungs-Abo

Ärgernis mit Zeitungs-Abo: Bei einer Lieferunterbrechung wegen
Abwesenheit will der Verlag keine volle Gutschrift erteilen mit der
Begründung, der Aufwand sei dafür zu hoch.
M.E. ist es dreist u. sittenwidrig, nicht gelieferte Ware zu berechnen.
Wie ist die aktuelle Rechtslage dazu?

M.E. ist es dreist u. sittenwidrig, nicht gelieferte Ware zu
berechnen.

M.E. ist es dreist und sittenwidrig, einen Vertrag über die Lieferung einer Zeitung abzuschließen und dann nicht einhalten zu wollen.

Woraus ergibt sich Deiner Meinung nach denn ein Recht auf Lieferunterbrechung bei Abwesenheit? Und was ist in diesem Vertragspassus bezüglich einer Gutschrift geschrieben?

Wie ist die aktuelle Rechtslage dazu?

Verträge sind einzuhalten.

Gruß
loderunner (ianal)