Ein Arbeitnehmer baut drei Guttage auf, wegen Arbeit an Feiertagen. Dienstplan ist geschrieben z.b.: Mo und Di Dienst, Mi, Do, Fr Guttage frei, Sa und So frei für die Woche. Am Samstag davor, hatte der AN einen Arbeitsunfall und wurde die Woche bis einschließlich Freitag krankgeschrieben. Fallen die Guttage dann weg, oder bleiben sie bestehen? Und darf der AG dann das freie Wochenende streichen, so das der AN dann arbeiten muß?
Fallen die
Guttage dann weg, oder bleiben sie bestehen?
Ich stelle mal eine Gegenfrage:
Jemand arbeitet ausschließlich von Montag bis Freitag und wird dann dre Wochen lang arbeitsunfähig krank.
Bekommt er die Samstage dann nachvergütet, oder fallen diese freien Tage einfach weg?
Es ist nicht bekannt, ob es eine andere als die gesetzliche Regelung gibt, nach der ein Werktag aus Ausgleichstag gewährt werden muss.
Nach dieser Regelung steht da nichts von „zusätzlich“, weshalb die freien Tage „wegfallen“.
Und darf der AG
dann das freie Wochenende streichen, so das der AN dann
arbeiten muß?
Das kommt darauf an.
Wie lange im voraus, was ist dazu vereinbart, existiert ein Betriebsrat?
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Hi
nein es besteht kein Betriebsrat. Der Dienstplan wird immer für einen Monat geschrieben, natürlich unter Vorbehalt. Mittlerweile habe ich gelesen, dass die Guttage dann wegfallen. Aber Guttage sind ja Arbeitszeitausgleich und zur „Erholung“ gedacht und wenn der AN dann krank wird ist es ja keine „Erholung“.
Bitte um Eure Meinung
Danke
Simkatze1
Hi!
nein es besteht kein Betriebsrat.
Ich erspare mir die Frage nach dem „Warum nicht“ …
Der Dienstplan wird immer
für einen Monat geschrieben, natürlich unter Vorbehalt.
Und mit welcher Vorlaufzeit wird dann geändert?
Mittlerweile habe ich gelesen, dass die Guttage dann
wegfallen.
Klar, habe ich ja auch geschrieben
Aber Guttage sind ja Arbeitszeitausgleich
Nein, es sind Augleichstage für einen versäumten Feiertag.
Wenn man an einem Feiertag nur eine Stunde arbeitet, hat man Anspruch auf einen ganzen Werktag als Ausgleich.
Allerdings nicht zusätzlich zu ohnehin arbeitsfreien Werktagen …
und zur
„Erholung“ gedacht und wenn der AN dann krank wird ist es ja
keine „Erholung“.
Hätte der AN die Erholung gehabt, wenn er am arbeitsfreien Feiertag krank geworden wäre?
Bitte um Eure Meinung
Sollten wir uns nicht auf Wissen beschränken und auf Meinungen verzichten?
Gruß
Guido
hi guido,
der Dienstplan wird nach gästebelegung (Hotel) geändert, wenn es nötig ist. kann eine woche vorher sein, aber auch ein Tag.
Klar wenn ein AN auf einen Feiertag krank wird ist der Tag ja weg, hat ja am dem Tag auch nicht gearbeitet. Aber wenn der AN volle 8 Stunden gearbeitet hat und die Tage im nachhinein bekommt/nimmt und dann krank wird sollten die Tage eigentlich nicht verfallen. Gesetzlich ist das leider nicht so, was eigentlich ungerecht ist. Denn andere AN haben ja auch einen zusätzlichen Tag bekommen.
Betriebsrat - keine Ahnung warum nicht. Der AN arbeitet erst 5 Monate da und möchte noch nichts überstürzen.
Mittlerweile ganz viel im Netz über dieses Thema gefunden.
Danke für die Hilfe und das Wochenende als frei besteht in diesem Fall noch.
Gruß Simkatze