GUV: Afa aus Anschaffungen des Vorjahres

Hallo,

ich bin mir hier in einem Punkt noch etwas unsicher und würde mich über eure Hilfe freuen.
Es geht um Anlagevermögen, deren Abschreibungen über mehrere JAhre verteilt werden.

Ist es so korrekt, dass man neben den ersten Abschreibungen für die Anschaffungen des Anlagevermögens im zweiten Jahr auch die Abschreibungen (in diesem Fall die zweiten) für die Anschaffungen des ersten Jahres als Betriebsausgabe heranziehen muss. Wenn ja, wie würdet ihr diese Position nennen?

„Abschreibungen auf Anlagevermögen 2010“?

Ich danke euch!

lg

ist wohl Ihre erste eigene Buchhaltung?

AfA wird jedes Jahr gebucht – das Anlagevermögen muss in einem Anlagespiegel dargestellt werden -

Bichungssatz: per AfA an Anlagekonto

Lia

Vielen Dank, leider habe ich Probleme mit dem Anlagespiegel der Person, die den ersten Jahresabschluss gemacht hat.

Ich verstehe folgende FIKTIVE Abschreibungslogik nicht:

Beispiel:

Softwarekauf im Mai 2010 (ND 5 Jahre)
Nettopreis: 349 EUR
Afa 2010: 47 EUR ???
Afa 2011: 70 EUR (vermutlich von 69,80 aufgerundet)
Afa 2012: 70 EUR (vermutlich von 69,80 aufgerundet)
Afa 2013: 70 EUR (vermutlich von 69,80 aufgerundet)
Afa 2014: 70 EUR (vermutlich von 69,80 aufgerundet)
Afa 2015: 22 EUR

Wie kommt man auf die Abschreibung von 47 EUR im ersten Jahr?
Ich wäre hier auf 70/12x8 = 46,67 EUR gekommen…

Was meint Ihr?

Danke

>Hallo,

349 € : 5 : 12 x 8 = 46,53 € aufgerundet 47 €

Dank dir!

Welche Rundungsregeln gibt es bei den Abschreibungen?
Immer auf die volle Zahl?

Dank dir!

Welche Rundungsregeln gibt es bei den Abschreibungen?
Immer auf die volle Zahl?

Eigentlich keine