GuV - Gewinn und Verlustrechnung und Beschaffungskosten

Ich versuche etwas im GuV zu verstehen, was für viele mit Sicherheit einfacher Sache ist.

Wenn ich einen PC 1000 Euro kaufe (investiere) um damit digitale Arbeit über 5 Jahre zu erzeugen (nur ein Beispiel). So fern ich weiß kommt der Betrag im GuV unter Materialaufwand und unter Abschreibungen.

Unter Abschreibungen trage ich 200 Euro jedes Jahr.
Wie wird’s dann unter Materialaufwand eingetragen. Trage ich jedes Jahr 1000 Euro unter Materialaufwand ein, bis die 5 Jahre vorbei sind oder nur einmal 1000 Euro d.h. im Jahr 1 und für Jahr 2 und 3 usw. 0,- Eur?
Kann jemand villeicht das erläutern?

Bei 1.000€ hast du ein sogenanntes GWG, diesen wird im ersten Jahr sofort zu 100% abgeschreiben, wenn es bis zu 410 € Kostete, darüber bis 1000€ kommt das in einen Pool, abschreibung erfolgt über 5 jahren.

Sprich 1000 / 5 = Jährlich Abschreibung = 200 €.

Der materialaufwand sit dann das Verbrauchte Material, wie Strom oder Papier / Dreuckerpatronen ect. Nicht aber der PC, der ist Anlagvermögen

Danke für die Aufklärung, dies verhindert eine Verwirrung meinerseits.

Da Anlagevermögen grundsätzlich in Plan-Bilanz eingetragen werden, gehe ich davon aus, dass die 1000,- Eur in Bilanz z.B. als Büroausstattung ungeteilt eingetragen werden, und zwar für das erste Jahr allein, richtig?

Und falls Sie mir eine weitere Frage erlauben, funktioniert es genauso ähnlich wenn das Vermögen aus dem Privatbereich stammt, z.B falls der Einkauft kurz vor Gründung des Unternehmen erfolgte.

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Servus,

was „Plan-Bilanz“ ist, bleibt Dein Geheimnis - tut hier auch nichts zur Sache.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410 € können (müssen nicht) im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden; wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 € ausmachen, ist ein Sammelposten für alle GWG zu bilden, die in einem Jahr angeschafft worden sind, und dieser Sammelposten (ohne Aufgliederung nach einzelnen Wirtschaftsgütern) wird fünf Jahre lang linear zu 20 Prozent abgeschrieben.

Bei der Einlage aus Privatvermögen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung werden abnutzbare Wirtschaftsgüter zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung, die auf die Zeit vor der Einlage entfällt, ins Betriebsvermögen eingelegt.

Schöne Grüße

MM

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