Ich versuche etwas im GuV zu verstehen, was für viele mit Sicherheit einfacher Sache ist.
Wenn ich einen PC 1000 Euro kaufe (investiere) um damit digitale Arbeit über 5 Jahre zu erzeugen (nur ein Beispiel). So fern ich weiß kommt der Betrag im GuV unter Materialaufwand und unter Abschreibungen.
Unter Abschreibungen trage ich 200 Euro jedes Jahr.
Wie wird’s dann unter Materialaufwand eingetragen. Trage ich jedes Jahr 1000 Euro unter Materialaufwand ein, bis die 5 Jahre vorbei sind oder nur einmal 1000 Euro d.h. im Jahr 1 und für Jahr 2 und 3 usw. 0,- Eur?
Kann jemand villeicht das erläutern?