GuV und Bilanz richtig so?

Liebes Forum,

habe jetzt für meine UG eine GuV erstellt. Könntet Ihr euch das mal kurz angucken, ob das so richtig ist?

Infos zum Unternehmen:
Das Unternehmen wurde im Juni 2015 gegründet. Stammkapital 2.000 Euro, eingebracht durch 2 Gesellschafter. Nach drei Monaten nochmal 500 Euro Einlage von den Gesellschaftern.

Umsätze im Laufe des Jahres 2015:
Nur Ausgaben, keine Einnahmen.

Netto Beträge in €
Rechts- und Beratungskosten 574,8
Bewirtungskosten 27,73
Sonstige betr. Aufwendungen 150
Telefax und Internetkosten 62,94
Nebenkosten des Geldverkehrs 3,14
Sonstiger Betriebsbedarf 16,8
Bürobedarf 20,95
Fremdleistungen und Fremdarbeit 1174,8
Buchführungskosten 248,5
Summe 2279,66

Gewinn und Verlustrechnung:

Soll
Rechts- und Beratungskosten 574,80 €
Bewirtungskosten 27,73 €
Sonstige betr. Aufwendungen 150,00 €
Telefax und Internetkosten 62,94 €
Nebenkosten des Geldverkehrs 3,14 €
Sonstiger Betriebsbedarf 16,80 €
Bürobedarf 20,95 €
Fremdleistungen und Fremdarbeit 1.174,80 €
Buchführungskosten 248,50 €

Summe 2.279,66 €

H
Eigenkapital. 2.279,66€

Bilanz

Aktiva

Bank. 220,34€

Passiva
Gezeichnetes Kapital 2.500€
Jahresfehlbetrag. -2.279,66€

Eigenkapital. 220,34 €

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Schwer zu sagen, ob du das alles richtig gemacht hast, dazu müsste man ja wissen, welche Bilanzpositionen du erfasst und welche du gegebenenfalls weggelassen hast (unfertige Arbeiten, Rückstellungen, wo ist IHK und GEZ usw). Wenigstens geht die Bilanz rechnerisch auf. Schau dir aber mal die §§ 266 und 275 HGB an, wegen der Gliederung.

Für die Steuer musst du dann noch 30% der Bewirtungskosten hinzurechnen.

Praxistipp: Geh zum Steuerberater und verlang ein günstiges Pauschalangebot. Mit 400 - 500 € sollte so etwas zu bekommen sein, einschließlich Steuererklärungen und Hinterlegung.

Wie kommen denn die weiteren 500 Euro ins Stammkapital? Gab es einen Beschluss zur Kapitalerhöhung? Und wenn ja, wer hat euch das geraten?

Wo ist denn die Vorsteuer?

Was steckt in den Rechts- und Beratungskosten? Falls es Gründungskosten sind: Ist das im Gesellschaftsvertrag geregelt? Auch betragsmäßig?

Es fehlen noch Verbindlichkeiten aus L/L, es ist kaum anzunehmen, dass mindestens die Telefonkosten und Buchführungskosten alle am 31. Dezember bis Dezember bezahlt waren. Außerdem haben wir heute den 13. Januar 2016 - es ist wahrscheinlich, dass da noch Rechnungen für 2015 eintrudeln.

Rückstellungen fehlen auch (IHK, GEZ, Veröffentlichung…)

Wie sieht der Anhang aus?

Die UG ist bilanziell überschuldet - welche Maßnahmen wurden denn ergriffen?

Nachgerechnet habe ich das jetzt nicht, dafür ist das Bilanzerstellungsprogramm da.

Praxistippantwort:
Pauschalangebote widersprechen der StBVV - ich würde mich schon deshalb nicht darauf einlassen. Außerdem ist das mit 500 Euro kaum zu machen. Also ich wäre erstaunt, wenn sich ein Steuerberater darauf einlässt. Wenn ich mal Zeit habe, kalkuliere ich mal mit Mindeswerten und Mindestzehnteln durch, ob das überhaupt geht:

  • Eröffnungsbilanz (fehlt offenbar auch)
  • Jahresabschluss
  • Anhang bzw. Angaben unter der Bilanz
  • KStE
  • WA
  • FE
  • GewStE
  • UStE
  • Hinterlegung
  • § 16

Ich würde es an Fragestellers Stelle so lassen, trotz der Schwächen. Es gibt offenbar keine weiteren Adressaten für den Jahresabschluss und beim Bundesanzeiger kann man sich die Hinterlegung hinfummeln.

Falsch geguckt: Im Moment ist sie ja noch nicht überschuldet. Falls sie es durch die notwendigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen noch wird, ist § 49 (3) GmbHG zu beachten.

Doch, ne kleine UG für 500 Mücken, da gibt es StBs, die machen das.

Der wird §18 Kleinunternehmer sein.
Anhang kann ggf. bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen.

Und im Übrigen kräht bei einer UG sowieso kein Hahn danach, das Finanzamt will nur irgendwas, um KSt und GewMess zu veranlagen.

Servus,

darf aber hier nicht mehr als 220 € kosten, sonst geht das Sach kapores.

Schöne Grüße

MM

Ist zwar eigentlich ein zwingender Insolvenzgrund, wenn bei ner UG das Kapital auf die falsche Bilanzseite rückt, aber gesehen habe ich das schon öfter. Wo kein Kläger, da kein Richter…

vielen Dank für deine Antwort.

Ich möchte es lieber alleine probieren, da es mir zu teuer wird und bei den Umsätzen sollte es nicht so schwer sein. Meinst du aber das Finanzamt würde das so azeptieren?

Eröffnungbilanz wurde auch erstellt.
Anhang zur Bilanz brauche man bei den Umsätzen laut Gesetz nicht.
Da keine Einnahmen, braucht man auch keine KStE oder GewStE machen.
Die Bilanz und GuV sind nur für das Finanzamt. Unternehmen befindet sich auch grad in der Liquidation.

Da das Unternehmen wenig Geld hatte, musste man da 500 Euro vom Privaten Geld nochmal reinstecken, als eine Art Darlehen, keine Kapitalerhöhung des Stammkapitals.
UmsatzSteuer wurde gezahlt und gleich im Anschluss als Vorsteuer wieder zurück erhalten. Meiner Meinung nach muss das dann nicht im Jahresabschluss auftauchen, da es sich ja ausgeglichen hat.
Gründungskosten stehen auch im Gesellschaftsvertrag.
Telefon und Buchführungskosten wurden alles bezahlt. Buchführungskosten gibts nicht mehr, da einigung mit Steuerberater weil keine Umsätze. GEZ wurde befreit, da Büro im Wohzimmer. IHK kam noch nicht, aber wird privat bezahlt.Anhang nicht notwendig, da wenig umsätze. UG befindet sich schon in der Liquidation und Geschäftstätigkeit wurde eingestellt.

Ja. Denn Nach § 18 muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.

Was du meinst, steht in § 19.

Aber nicht die „Angaben unter der Bilanz“.

Und du bezahlst die 103,50 Euro, die spätestens im April von der UG gefordert werden?

Gern doch. Bleibt mir die Konkurrenz von der Pelle. Ich bin dafür!

Nein. Die InsO stützt sich nicht auf die Handelsbilanz. Eine bilanzielle Überschuldung MUSS nicht gleich eine insolvenzrechtliche sein.

Mit Verlaub, das ist Kappes.

Leider wurde die Schwelle für die Gründung einer UG so weit herabgesetzt, dass viele Unternehmer erst gründen, dann nachdenken. Es sind eben nicht nur die Gründungskosten, sondern man hat mit einer UG jährich laufende Kosten durch IHK, GEZ, Jahresabschluss und Offenlegung. Und dann ist die UG nicht so einfach wieder durch Gewerbeabmeldung loszuwerden, sondern muss liquidiert werden, was auch nochmal ein Jahr dauert und Kosten verursacht.

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Ja, Tippfehler. Die 8 und die 9 sind fieserweise auf meiner Tastatur direkt nebeneinander montiert worden. Sauerei!

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Richtig. So eine GmbH ist wie ein Baby: erst mal in die welt gesetzt, wird man es nur schwer wieder los.

Dann ist der Ausweis als Eigenkapital ja ohnehin verkehrt.

Das verstehe ich nicht. Offenbar hat es für Dezember (bzw. Q4) keine UstVA gegeben oder wie ist das zu interpretieren?

Er muss ja monatlich melden, im ersten Jahr. Die Vorsteuer war angemeldet und wurde erstattet, im Dezember war die Kiste wohl schon inaktiv, deswegen keine Vorsteuern. So würde ich das interpretieren. Es gibt keinen Vorsteuererstattungsanspruch zu bilanzieren, weil schon angemelet.

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Das ist möglich, in der Tat.

UNd das „Q4“ vergessen wir mal wieder, ja? Ich hatte aus den Augen verloren, dass wir noch im Gründungsjahr sind…

Im Großen und Ganzen ist die GuV und die Bilanz richtig so oder? Also, das Finanzamt wird keine Probleme machen?