GV kommt!

Hallöchen,
nun kommt zum ersten mal eine Gerichtsvollzieherin zu Frau F…
In genau einer Woche hat sie schriftlch einen termin vereinbart.Frau F. hat nun einen Brief zurückgschrieben,das sie einen Termin zur ableistung der Eidesstattlichen Verischerung, in ihrem Büro haben möchte.
Ist das ok so?Sie muss sie ja sowieso nicht reinlassen ne?Was wollen die dann alles sehen?Kontoauszüge?ALGII Bescheid?Scheidungspapiere?Weitere Schulden?
Muss Fra F. ihr Kautionssparbuch auch angeben?Das wäre in 3 Monaten zur Auszahlung fällig(650€)
Wird eine Kontenpfändung in jedem Falle durchgeführt?Kann man da irgendwie drumherumkommen,durch Vorlage von Kontoauszügen???Frau F. hat Angst ihr Konto zu verlieren,ist ja eh nix drauf,aber trotzdem wäre es hart.

LG

Hi

Der GV kann entscheiden,ob die Abgabe bei sich im Büro oder daheim stattfindet.
Bei der Abgabe der EV müssen alle Vermögensverhältnisse wie zb. Sparkonten,Versicherungen etc angegeben werden,damit der / die Gläubiger eine Übersicht deines Vermögens erhalten.
Falls etwas nicht angegeben wird und es sich herausstellt, da ist etwas, ist eine Straftat.

Genaueres kannst Du gerne hier http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeb… nachlesen.
Die EV steht 3 Jahre in der Schufa mit dabei. Wenn jedoch die Forderung, weshalb die EV eingetragen wurde, erledigt ist, kann das Amtsgericht auch die vorzeitige Löschung durchführen lassen.

Dein Konto wirst Dunicht verlieren - keine SOrge :smile: Manche Banken haben stattdessen drinnen, das bei zb. mehrfacher Kontopfändung das Konto aufgelöst wird.

Gesetzestext :

BGB § 261 ( http://dejure.org/gesetze/BGB/261.html )

Grüße
Blue

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallöchen,
nun kommt zum ersten mal eine Gerichtsvollzieherin zu Frau F…
In genau einer Woche hat sie schriftlch einen termin
vereinbart.Frau F. hat nun einen Brief zurückgschrieben,das
sie einen Termin zur ableistung der Eidesstattlichen
Verischerung, in ihrem Büro haben möchte.

Hallo Aileen,
Termin und Ort setzt der GV fest - kann höchstens sein, dass er Frau F. entgegenkommt, aber sonst müsste sich Frau F. schon dort einfinden, wo es der GV bestimmt. Wenn sie nämlich dann einfach nicht erscheinen würde, erginge Haftbefehl gegen sie. Also: diesen von ihm bestimmten TErmin sollte man wahrnehmen. Wobei man bei diesem Termin auch noch die Schulden oder einen Teil bezahlen könnte.

Ist das ok so?Sie muss sie ja sowieso nicht reinlassen ne?Was
wollen die dann alles sehen?Kontoauszüge?ALGII
Bescheid?Scheidungspapiere?Weitere Schulden?
Muss Fra F. ihr Kautionssparbuch auch angeben?Das wäre in 3
Monaten zur Auszahlung fällig(650€)

Sie muss einen amtlichen Vordruck ausfüllen, in dem sie angeben muss, was sie alles hat: Gelder, Konten, Schulden, Forderungen an andere, wo sie Einkommen bezieht in welcher HÖhe, von was sie lebt … Alles immer mit Anschriften, kompletten Namen der Gläubiger/Schuldner, Vertrags- oder Kontonummern.
Dabei muss sie Verträge von z.B. Lebensversicherungen, BAusparverträgen, u.ä. am besten in Kopie mitbringen
Alle Angaben muss sie komplett machen und diese müssen der Wahrheit entsprechen (eidesstattl. Versicherung = versichert an Eides statt).
Auch die Mietkaution muss angegeben werden, hier mit Name, Anschrift des Vermieters.
Auch wertvolle Gegenstände müsste sie angeben.

Wird eine Kontenpfändung in jedem Falle durchgeführt?

Nicht bei der Abgabe der eV. Es kann und wird wahrscheinlich sein, dass die Gläubiger dann,
wenn sie eine Abschrift der eV vom GV erhalten, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen zur Pfändung des Kontos. Darüber vergeht ein bisschen Zeit.

da irgendwie drumherumkommen,durch Vorlage von
Kontoauszügen???

Nein, Kontoverbindung muß, wie gesagt, angegeben werden mit aktuellem Kontostand - natürlich auch Sparkonten usw.

Vielleicht kann Frau F. das ganze vermeiden, indem sie Teilzahlungen an den GV leistet. Am besten mit ihm sprechen und Rate vereinbaren. Den nächsten Termin für die nächste Rate würde er dann auch wieder bestimmen.

Gruss, Eva

auch Hallöchen

nun kommt zum ersten mal eine Gerichtsvollzieherin zu Frau F…
In genau einer Woche hat sie schriftlch einen termin vereinbart.

warum macht Frau F. hier einen Rückzieher, wenn dieser Termin so vereinbart wurde. Eine Vereinbarung ist doch eine gemeinsame Entscheidung?! Oder hat vielmehr die Gerichtsvollzieherin den Termin einseitig angekündigt?

Frau F. hat nun einen Brief zurückgschrieben,das
sie einen Termin zur ableistung der Eidesstattlichen
Verischerung, in ihrem Büro haben möchte.

Was ist hier die Motivation von Frau F.? Gilt es, was zu verstecken?

Ist das ok so?Sie muss sie ja sowieso nicht reinlassen ne?

Nein, aber sie muss damit rechnen, dass die Wohnung irgendwann zwangsweise geöffnet wird und Frau F. die zu bezahlen hat.

Was wollen die dann alles sehen?

Wer sind denn die?? Wieviele Gerichtsvollzieher wollen sich vorstellen?

Kontoauszüge?ALGII Bescheid?Scheidungspapiere?Weitere Schulden?
Muss Fra F. ihr Kautionssparbuch auch angeben?
Das wäre in 3Monaten zur Auszahlung fällig(650€)

Frau F. ist gut beraten, alles anzugeben, sonst atmet sie vielleicht bald gesiebte Luft.

Wird eine Kontenpfändung in jedem Falle durchgeführt?Kann man
da irgendwie drumherumkommen,durch Vorlage von
Kontoauszügen???Frau F. hat Angst ihr Konto zu verlieren,ist
ja eh nix drauf,aber trotzdem wäre es hart.

Eine Kontenpfändung macht nur Sinn, wenn da was drauf ist, aber wenn jemand schon seine Wohnung nicht vorzeigen will, könnte angenommen werden, dass auf dem Konto auch was versteckt wird, deswegen ist Kooperation hier von Vorteil.
Greetz, Teutoburger