Hallöchen,
nun kommt zum ersten mal eine Gerichtsvollzieherin zu Frau F…
In genau einer Woche hat sie schriftlch einen termin
vereinbart.Frau F. hat nun einen Brief zurückgschrieben,das
sie einen Termin zur ableistung der Eidesstattlichen
Verischerung, in ihrem Büro haben möchte.
Hallo Aileen,
Termin und Ort setzt der GV fest - kann höchstens sein, dass er Frau F. entgegenkommt, aber sonst müsste sich Frau F. schon dort einfinden, wo es der GV bestimmt. Wenn sie nämlich dann einfach nicht erscheinen würde, erginge Haftbefehl gegen sie. Also: diesen von ihm bestimmten TErmin sollte man wahrnehmen. Wobei man bei diesem Termin auch noch die Schulden oder einen Teil bezahlen könnte.
Ist das ok so?Sie muss sie ja sowieso nicht reinlassen ne?Was
wollen die dann alles sehen?Kontoauszüge?ALGII
Bescheid?Scheidungspapiere?Weitere Schulden?
Muss Fra F. ihr Kautionssparbuch auch angeben?Das wäre in 3
Monaten zur Auszahlung fällig(650€)
Sie muss einen amtlichen Vordruck ausfüllen, in dem sie angeben muss, was sie alles hat: Gelder, Konten, Schulden, Forderungen an andere, wo sie Einkommen bezieht in welcher HÖhe, von was sie lebt … Alles immer mit Anschriften, kompletten Namen der Gläubiger/Schuldner, Vertrags- oder Kontonummern.
Dabei muss sie Verträge von z.B. Lebensversicherungen, BAusparverträgen, u.ä. am besten in Kopie mitbringen
Alle Angaben muss sie komplett machen und diese müssen der Wahrheit entsprechen (eidesstattl. Versicherung = versichert an Eides statt).
Auch die Mietkaution muss angegeben werden, hier mit Name, Anschrift des Vermieters.
Auch wertvolle Gegenstände müsste sie angeben.
Wird eine Kontenpfändung in jedem Falle durchgeführt?
Nicht bei der Abgabe der eV. Es kann und wird wahrscheinlich sein, dass die Gläubiger dann,
wenn sie eine Abschrift der eV vom GV erhalten, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen zur Pfändung des Kontos. Darüber vergeht ein bisschen Zeit.
da irgendwie drumherumkommen,durch Vorlage von
Kontoauszügen???
Nein, Kontoverbindung muß, wie gesagt, angegeben werden mit aktuellem Kontostand - natürlich auch Sparkonten usw.
Vielleicht kann Frau F. das ganze vermeiden, indem sie Teilzahlungen an den GV leistet. Am besten mit ihm sprechen und Rate vereinbaren. Den nächsten Termin für die nächste Rate würde er dann auch wieder bestimmen.
Gruss, Eva