GWG ab 2008 - Abscreibung bei Werbungskosten

Wie es mit den GWG ab 2008 laufen soll, ist ja hier ( http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/steuern… ) recht gut beschrieben.

Stimmt es wirlich, dass bei den Einkunftsarten

  • Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Einkünften (z. B. Renten),
    bzw. bei deren Werbungskosten alles beim Alten bleibt?
    Also bei der „410€-Grenze mit Nutzungsdauer nach Tabelle“?

Was wäre dann z. B. mit einem PC, der zur Hälfte für denBeruf als Angestellter und zur anderen Hälfte für’s Nebengewerbe genutzt wird?
*grübel*

Gruß JoKu

Seltsames Beispiel, weil der PC in jedem Fall iR von Gewinneinkünften berücksichtigt würde, Sie beziehen sich im Text jedoch auf Überschusseinkünfte.
Seis drum: Der PC wäre einem BV zuzurechnen; wäre das zB der Arbeitgeber würde dort die AfA geltend gemacht werden. Die betriebliche Nutzung im Nebengewerbe ist dort eine Einlage des AN, bzw. Inhabers. Fraglich wäre dann, ob diese Einlage beim AN als lohn zu versteuern wäre, weil nur die private Nutzung für den AN steuerfrei ist, nicht hingegen die Nutzung in einem Betrieb!
Umgekehrt wäre es dann so, dass der PC dem Nebengewerbe zugerechnet wird und dort die AfA geltend gemacht wird. Die Nutzung in einer anderen Einkunftsart, wäre dann betriebsfremd; d.h. eine Entnahme.

Was wäre dann z. B. mit einem PC, der zur Hälfte für denBeruf
als Angestellter und zur anderen Hälfte für’s Nebengewerbe
genutzt wird?
*grübel*

Gruß JoKu

Danke für die rasche Antwort!

Gruß JoKu