Hallo liebe Steuer-Experten
Ein Freiberufler kauft am 31.12.07 für 115,00 EUR ein Kombigerät(Drucker/Scanner/
Kopierer), das ohne Computer betrieben werden kann.
Das Gerät soll als GWG bis 410 EUR abgeschrieben werden. Kann das Gerät noch
rückwirkend für 2007 voll abgeschrieben werden?
Muss das Gerät für 2008 sofort als GWG bis 150 EUR in 2008 abgeschrieben werden?
Gruß
Teranaut
Hallo!
Das Gerät soll als GWG bis 410 EUR abgeschrieben werden. Kann
das Gerät noch
rückwirkend für 2007 voll abgeschrieben werden?
Ja, klar. Aber wieso „rückwirkend“?
Major
Hallo liebe Steuer-Experten
Ein Freiberufler kauft am 31.12.07 für 115,00 EUR ein
Kombigerät(Drucker/Scanner/
Kopierer), das ohne Computer betrieben werden kann.
Das Gerät soll als GWG bis 410 EUR abgeschrieben werden. Kann
das Gerät noch
rückwirkend für 2007 voll abgeschrieben werden?
Muss das Gerät für 2008 sofort als GWG bis 150 EUR in 2008
abgeschrieben werden?
Tja, wann denn nun, in 2007 oder in 2008? Wenn in 2007 gekauft und auch bezahlt, dann ist das in 2007 als Betriebsausgaben zu erfassen, nicht in 2008.
Hallo,
da wir uns hier vermutlich nicht zufällig an einer Jahresgrenze aufhalten, soll zwischen Bezahlung und Anschaffung unterschieden werden. Die Abschreibung richtet sich bei Wirtschaftsgütern nicht nach dem Zeitpunkt der Zahlung sondern nach dem Zeitpunkt der (hier) Anschaffung. Im vorliegenden Fall müßten wir also auf die eigentliche Lieferung abstellen. Wenn diese am 30. Dezember 2007 erfolgte, dann Berücksichtigung in 2007.
Es grüßt
Berta
Hallo,
ich denke mal das rückwirkend meint, dass das Gerät im Jahr 2007 ja nur praktisch einen Tag vorhanden war, aber für das „ganze“ Jahr abgeschrieben wird.
Ist aber bei GWG soweit ich weiß egal, weil es ja eine Sofortabschreibung ist und die eben nicht irgendwie auf die Monate des Jahres umgerechnet werden muss.
Wenn die Lieferung des Gerätes erst im Jahr 2008 war, müsste übrigens eine komplette Abschreibung als GWG erfolgen, da das bislang bestehende Wahlrecht (sofort ganz oder über einen Zeitraum von x-Jahren abschreiben) weggefallen ist.
Viele Grüße
Jogi
Hallo Berta,
danke für die Antwort, denn sie trifft die Sache sehr genau. Ich war mir nicht
ganz sicher, ob zum Jahreswechsel der Zeitpunkt der Lieferung oder der Bezahlung
ausschlaggebend ist.
Gruß
Teranaut
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Hallo,
ich danke allen Experten für ihre Meinung. Das Problem ist gelöst.
Gruß
Teranaut
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