GWG Bewertung Zubehör, Gratisbeigaben, Gutschein

Aktuell buche ich den Einkauf einer Säge,

Listenpreis lt. Hersteller 450,00 € brutto (also GWG)

Mit Systainer (Plastikbox)und einer Führungsschiene kostet das Gerät 541 € brutto. Bei einer separaten Auflistung des Zubehörs (noch GWG).

Jetzt gibt es ein Sonderangebot 525,00 € brutto (also kein GWG)
enthalten: Systainer (Plastikbox), Führungsschiene, zusätzliches Ersatzsägeblatt (gratis), div. gartis sonstiges Zubehör, und ein Einkaufsgutschein von 90 € (gratis)

Da die Säge im Einzelpreis ein GWG wäre, finde ich jede andere Behandlung unrichtig.

Aber, eine Rechnung, ein Betrag AK und der ist nicht unter 410 netto.

Hat jemand eine Lösung, wie man so etwas zum GWG bucht, wenn offensichtlich nur die vermeintlichen Gratisbeigaben insgesamt meine GWG Grenze sprengen und ich nicht die Möglichkeit haben sollte, hier eine detaillierte Rechnung zu erhalten?

(PS:ich meine nicht die Buchungssätze, sondern suche nach Argumenten und Meinungen für eine Argumentation im Falle einer Steuerprüfung)

Vielen Dank für Eure Meinung.
Gruß Sonnenschein

keine Antwort von mir derzeit

Gruß altes wissen

Hallo Sonnenschein66666,

wenn du von deinem Sonderangebot den Einkaufsgutschein von 90€ abziehst müsste sich doch insgesamt ein Nettobetrag von unter 410,00 € ergeben.

Viele Grüße
tinkabell123

Moin, wichtig bei diesem Vorgang ist eigentlich der „Gutschein“. Dieser ist für mich eine Form von Kaufanreiz für künftige Geschäfte. Mit dem Anlagegut „Säge“ hat das nichts zu tun. Du könntest damit ja auch einen Schraubendrehersatz o.ä. kaufen. Somit wäre dieser Teil des Geschäfts auch nicht zu aktivieren. Also - Pauschalangebot 525 € - 90 € Gutschein = 435 € AK und Alles liegt wieder im Rahmen der GWG-Regelung.

Sehr geehrter Sonnenschein,

eine eigenständige Abschreibung des Zubehörs ist mir nicht geläufig, da ein GWG immer eigenständig genutzt können werden muss. Das Zubehör ohne die Säge nützt Ihnen ja nicht viel. Ich erinnere mich, dass selbst ein Drucker nicht als eigenständig nutzbar gilt, obwohl er ja auch an jeden anderen Computer angehängt werden kann oder zum Bilder drucken direkt von der Kamera benutzt werden kann.
Ich sehe daher keine Argumentationsmöglichkeit für GWG, eher für die normale Abschreibung - diese hätte u.a. den Vorteil, dass keine seperate Inventarnummer vergeben werden muss und auch der separate Eintrag entfällt.

Mit freundlichen Grüssen
Angelofv

Das eine ist eben eine einzelne Säge unter der GWG-Grenze, das andere ist aus Marketinggründen eben anders kalkuliert, mit Zubehör, aber eben über der GWG-Grenze. Auch wenn der Listen-„Einzelpreis“ für die Säge die GWG-Grenze einhält, ergibt dies m. E. nicht das Recht, das „große Paket“ mit Zubehör so auseinanderzupflücken. Es sind eben ZWEI verschiedene WG, mit untersch. Kalkulationen aus untersch. Gründen, auch wenn das Grundgerät technsch das gleiche sein sollte.

Der Gutschein ist ein „nicht realisierter Gewinn“ und kommt daher erst bei Vorlage und Einlösung zum Zuge. Dann würde er aich die AHK des neuen WG mindern, und hat keine Auswirkung auf das erste WG.

Er soll ja auch zu Folgegeschäften verführen und gehört daher auch zu diesen.

Aber das ist Interpretation, andere sehen das u.U. völlig anders.

Viel Erfolg

Aktuell buche ich den Einkauf einer Säge,
Listenpreis lt. Hersteller 450,00 € brutto (also GWG)
Mit Systainer (Plastikbox)und einer Führungsschiene kostet das Gerät 541 € brutto. Bei einer separaten Auflistung des Zubehörs (noch GWG).

Jetzt gibt es ein Sonderangebot 525,00 € brutto (also kein GWG) enthalten: Systainer (Plastikbox), Führungsschiene,zusätzliches Ersatzsägeblatt (gratis), div. gartis sonstiges Zubehör, und ein Einkaufsgutschein von 90 € (gratis)

Da die Säge im Einzelpreis ein GWG wäre, finde ich jede andere Behandlung unrichtig.

Aber, eine Rechnung, ein Betrag AK und der ist nicht unter 410 netto.

Hat jemand eine Lösung, wie man so etwas zum GWG bucht, wenn offensichtlich nur die vermeintlichen Gratisbeigaben insgesamt meine GWG Grenze sprengen und ich nicht die Möglichkeit haben sollte, hier eine detaillierte Rechnung zu erhalten?

(PS:ich meine nicht die Buchungssätze, sondern suche nach Argumenten und Meinungen für eine Argumentation im Falle einer Steuerprüfung)

Vielen Dank für Eure Meinung.
Gruß Sonnenschein

Hi Sonnenschein,l

leider kann ich die Frage derzeit nicht beantworten.

Grüße