GWG - Formalien

Hallo,
Wenn ich eine Ware kaufe, z.B. 5 Bürostühle á 420 Euro Listenpreis brutto, dann muss ich diese Dinger abschreiben.
Nun handele ich den Verkäufer runter auf 400 Euro, alle sind sich einig, dann bekomme ich die Rechnung mit 5 Stühlen á 420 Euro, unten steht dann „einmaliger Nachlass“ 100 Euro.
Ginge das so noch als GWG durch oder sollte hier eine Rechnungskorrektur erfolgen?
Michael

hi,

sind alles GWG, da die anschaffungskosten durch den nachlass gemindert sind. ist doch ein und das selbe. ob der listenpreis 420,- ist und dann ein rabatt von 20,- eingeräumt wird oder der listenpreis gleich bei 400,- liegt.

mfg vom

showbee

Hallo,
schnelle Antwort - ist ja Sahne.
Herzlichen Dank
Michael

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GWG oder Ware?
Hi !

geht der Fall, davon aus, dass es sich um Ware handelt oder um selbstgenutze Vermögensgegenstände?
Ware wäre selbstverstaändlich sofort abzugsfähig. Nur Anlagevermögen muss den Umweg über das Konto „GWG“ machen.

BARUL76

hi barul,

da die mailadresse irgendwas mit consulting war, bin ich davon ausgegangen das er es als büroausstattung und nicht als händler einkauft.

mfg vom

showbee