GWG-Grenz

Moin,

was ich aus allen Artikeln, die ich mir im Netz bisher angesehen habe, nicht entnehmen konnte ist, ob die Grenze für GWG bei insgesamt 150 EUR im Jahr liegt, oder bei 150 EUR pro GWG. Wie ist es richtig? Im Artikel, den ich zuletzt gelesen habe, hörte es sich so an, als gelte der Betrag für jedes GWG.

Besten Dank,
-Efchen

bei 150 EUR pro GWG.

Hallo,

was ich aus allen Artikeln, die ich mir im Netz bisher
angesehen habe, nicht entnehmen konnte ist, ob die Grenze für
GWG bei insgesamt 150 EUR im Jahr liegt, oder
bei 150 EUR pro GWG. Wie ist es richtig? Im
Artikel, den ich zuletzt gelesen habe, hörte es sich so an,
als gelte der Betrag für jedes GWG.

Wenn es insgesamt wäre, könnte man die Regel gleich abschaffen, da sie dann nur noch für Mini-Unternehmen anwendbar wäre. Soweit es eigenständig nutzbar ist etc., gilt die Grenze natürlich je Wirtschaftsgut.
Dieses Pooling finde ich trotzdem gewöhnungsbedürftig, da ja in ein paar Jahren evtl. Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden, die schon lange nicht mehr im Unternehmen sind. So habe ich das jedenfalls verstanden, daß es nicht darauf ankommt, ob es zwischenzeitlich entsorgt oder verkauft wurde.

Cu Rene

Moin,

was ich aus allen Artikeln, die ich mir im Netz bisher
angesehen habe, nicht entnehmen konnte ist, ob die Grenze für

Schauen Sie doch einfach mal im Gesetz und nicht in irgenwelchen Artikeln…

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

Absatz 2: für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen.