Hallo zusammen,
Habe gerade einen Artikel gelesen und traue meinem Augen nicht. Statt die seit ewigen Zeiten gleichhohe GWG-Grenze endlich mal nach oben anzupassen, wurde sie bereits seit Anfang 2008 auf 150,- EUR gesenkt!?!?
Das heißt man muss jetzt jeden kleinen Büroartikel (okay, 150,- EURO ist kein Bleistift, also: etwas größeren Büroartikel) abschreiben? Das „die in Berlin“ viel über Bürokratieabbau reden nur um immer wieder den Bürger mit neuen Schikanen zu drangsalieren, ist mir ja bekannt, aber das …
Sorry, daß ich damit wohl reichlich spät dran bin und noch mehr Dank, wenn mir jemand erklärt, daß ich das alles ganz falsch verstanden habe.
Gruß
Conrad
Alles unter 150 € --> sofortiger BA-Abzug
zwischen 150 € und 1000 € --> GWG-Pool ´, AfA 5 Jahre
alles über 1000 € --> Afa nach der ND
Voraussetzung: selbständig nutzbares WG
Moin,
das mit den GWG-Sammelposten wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform am 14.08.2007 verabschiedet. Also sogesehen schon fast ein alter Hut.
Bis 150 E handelt es sich bei WG’s um sofortabzugsfähige Betriebsausgabe. Anschaffungen zwischen 150,01 und 1000,00 € sind in einem Sammelposten zusammenzufassen und über 5 Jahre aufzulösen, wobei es völlig egal ist, ob das WG innerhalb der 5 Jahre wieder aus dem Unternehmen ausscheidet. Für jedes Jahr ist so ein Sammelposten zu bilden. Also für 208, 2009…
Ab 1000,01 € ist das WG wieder ganz normal Anlagevermögen.
Es lebe die Bürokratie (und sichere meinen Arbeitsplatz 
http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/G/Gering…
Einen schönen Abend
e
Herlichen Dank e!
Also
sogesehen schon fast ein alter Hut.
Ich schäme mich auch …
Auch einen schönen Abend
Conrad
Dir auch herzlichen Dank OWT
x
aber nur bei Unternehmen, Freiberuflern usw.
Nicht bei Werbungskosten!
Hallo,
verstehe ich das richtig - bei Werbungskosten /Arbeitsmitteln in der Einkommensteuererklärung verbleibt die alte GWG Grenze?
Z.B der Arbeitsstuhl für 300 Euro kann weiterhin im Jahr der Anschaffung komplett angesetzt werden?
Grüße
Wolfgang