Könnte der Gewerbetreibende diesen als GWG buchen (weil € 410
- MwSt. = € 487.90) oder gilt hier die Grenze von 410 Euro,
weil der Verbraucher keine MwSt. in Rechnung stellen würde?
Schauen wir mal ins Gesetz.
§ 6 Abs. 2 EStG:
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen
Das entscheidende ist: „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag“ fällt im Ausgangsfall weg, weil der Endverbraucher keine VoSt ausweisen kann.
Mehr zur aktuellen Rechtslage rund um die GWG-Abschreibung hier:
Wirtschaftsgüter richtig abschreiben– welches Jahr g…