GWG Poolabschreibung - Zukauf im Folgejahr

Wenn im Jahr 2009 ein Computer für 600 Euro gekauft wurde und bei der Steuerklärung die Poolabschreibung verwendet wurde, wie sind dann Zukäufe in 2010 zu behandeln? Also z.B. eine zusätzliche Festplatte, einer zweiter Monitor etc.

Hallo Coxerspaniel,
soweit mir bekannt ist, sind solche Zukäufe auch GWG und können im gleichen Jahr voll von der Steuer abgesetzt werden.
lg.gartehei

Hallo

Da diese Geräte nicht selbstständig nutzbar sind sondern nur im Zusammenhang mit dem Computer funktionieren, werden diese Kosten zusammen mit dem Computer addiert und dann weiter abgeschrieben.

Beispiel:

Kauf PC Januar 2009, Wert 600,-
abgeschrieben 2009: 200,-

Kauf Zubehör Januar 2010 Wert 500,-
abgeschrieben 2010: 200,- + 166,67 (500/3)

abgeschrieben 2011: 200,- + 166.67

abgeschrieben 2012: 166,67

Dieses Beispiel zeigt die Abschreibung über 3 Jahre, das müsste glaub ich auch noch stimmen, das die Geräte über 410,00 Euro gekostet haben.

Ich hoff ich konnte dir helfen.

Hallo,

Der spätere (also in den Folgejahren) Hinzuerwerb von nicht selbständig nutzbaren wirtschaftsgütern (drucker, monitor) führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, erhöhen also den sammelposten nicht sondern werden gesondert regulär abgeschrieben. bei einer maus oder auch einer festplatte kommt es aber wegen der nutzungseinheit mit dem pc zu nachträglichen anschaffungskosten und der sammelposten erhöht sich.

Gruß

Wenn im Jahr 2009 ein Computer für 600 Euro gekauft wurde und
bei der Steuerklärung die Poolabschreibung verwendet wurde,
wie sind dann Zukäufe in 2010 zu behandeln? Also z.B. eine
zusätzliche Festplatte, einer zweiter Monitor etc.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola