GWG Sammelp. auf Raten - Vorsteuer - 4/3 Rechner

Hallo,

folgender Fall

ein 4/3 Rechner kauft ein Telefon für 500 Netto und zahlt es in Raten á 25 EUR / mon. Wann ist die Vorsteuer abziehbar? Monatlich anteilig? sofort da Leistung bereits vollständig erbracht?

Kann man das sofort nach Lieferdatum aktivieren und entsprechend abschreiben (über sammelposten 5 Jahre)?

Ist das über ein Darlehen bzw Verbindlichkeitskonto zu buchen? ein 4/3 Rechner hat ja aber keine Verbindlichkeiten

Gruß
Stefan

Hallo,

ein 4/3 Rechner kauft ein Telefon für 500 Netto und zahlt es
in Raten á 25 EUR / mon. Wann ist die Vorsteuer abziehbar?
Monatlich anteilig? sofort da Leistung bereits vollständig
erbracht?

Letzteres.

Kann man das sofort nach Lieferdatum aktivieren und
entsprechend abschreiben (über sammelposten 5 Jahre)?

Ja, sobald man es nutzt und eine Rechnung hat.

Ist das über ein Darlehen bzw Verbindlichkeitskonto zu buchen?
ein 4/3 Rechner hat ja aber keine Verbindlichkeiten.

Kann er schon haben ;o) Aber die tauchen in der Tat nicht in der EÜR auf.
Es wird einfach die komplette Vorsteuer gebucht (hier kommt es schließlich nicht darauf an, wann die bezahlt wurde. Auch bei Istbesteuerung nicht.) und die AfA und fertig. Natürlich nicht das Anlageverzeichnis vergessen.

Grüße

Hallo,

Kann man das sofort nach Lieferdatum aktivieren und
entsprechend abschreiben (über sammelposten 5 Jahre)?

Ja, sobald man es nutzt und eine Rechnung hat.

nur wenn die Rechnung vorliegt?

Nein, die Rechnung ist nur für die Vorsteuer.
AfA kann ab Zeitpunkt des Übergangs von Mutzen, Lasten und Gefahren vorgenommen werden. Sprich, wenn man über den Gegenstand verfügt.

ok und die monatlichen Raten werden normal als Ausgabe gebucht?

Nein! Dann wärs ja doppelt drin einmal die Abschreibung und das andere mal die Ratenzahlung als Ausgabe.

Die Ratenzahlung bucht man egal wo hin, hauptsache gewinneutral.

gruß

Jörg

Nein! Dann wärs ja doppelt drin einmal die Abschreibung und
das andere mal die Ratenzahlung als Ausgabe.

wieso wäre das doppelt drin?
ich muss die Ausgabe von 25€/Monat doch irgendwo buchen. die Abschreibung ist doch für die Abnutzung

Darum:
(Bilde mal Buchungssätze und dann erkennst du es)

Anschaffung Telefon:

Telefon 500,00 Euro an Vbl. a. Lieferung 500,00
=> keine Betriebsausgabe: Gewinnauswirkung = 0 Euro

Vbl. a. Lieferung 25,00 Euro an Bank/ Kasse 25,00 Euro
=> keine Betriebsausgabe: Gewinnauswirkung = 0 Euro

AfA 2010 100,00 Euro an Telefon 100,00 Euro
=> Betriebsausgabe: Gewinnminderung = 100,00 Euro

Wenn man nun noch die Raten jeden Monat als Betriebsausgabe buchen würde, dann wäre es eine doppelte Gewinnauswirkung. Ratentilgung ist aber keine Betriebsausgabe und somit keine Gewinnauswirkung. Lediglich die jährliche AfA ist eine Betriebsausgabe und somit eine Gewinnauswirkung.

Wenn man nun noch die Raten jeden Monat als Betriebsausgabe
buchen würde, dann wäre es eine doppelte Gewinnauswirkung.
Ratentilgung ist aber keine Betriebsausgabe und somit keine
Gewinnauswirkung. Lediglich die jährliche AfA ist eine
Betriebsausgabe und somit eine Gewinnauswirkung.

wobei allerdings ein teil der Raten, nämlich die zinsen, doch wieder Betriebsausgaben wären

Aber auch nur die Zinsen…