GWG-Sammelposten

Seit 2008 sind selbstständig nutzbare Güter mit einem Anschaffungswert zwischen 150€ und 1000€ als/in GWG-Sammelposten (Auf fünf Jahre abschreiben) zu führen.
Wenn eine solche Anlage, z.B. wegen deffekt, aus dem betriebsvermögen ausscheidet, so ist sie dennoch weiter abzuschreiben.

Für jedes Jahr lege ich jetzt pro Konto und Kostenstelle einen GWG-Sammelposten an.

Im zweiten Jahr soll allerdings eine Anlage die Kostenstelle wechseln. Darf ich jetzt diese Anlage von dem einen Sammelposten auf den anderen buchen?

Oder ist das dem Gesetzgeber völlig egal?

Kostenrechnung vs. gesetzl. Gewinnermittlung
Hi !

Was in der Kostenrechnung passiert (und dazu gehört das Einrichten eines separaten Kontos pro Kostenstelle nun mal), ist gesetzlich nicht reglementiert. Wenn die Abschreibung dieses umgebuchten Wirtschaftsgutes also weiterhin über 5 Jahre erfolgt, dürfte dies überhaupt kein Problem darstellen.

Lediglich, wenn es einem verständigen Dritten nicht mehr innerhalb kurzer Zeit möglich ist, die Buchungen nachzuvollziehen, könnte es hier zu Problemen kommen.

Daneben, das wurde hier aber nicht thematisiert, wäre mit dem Abgang des Vermögensgegenstandes (man beachte den handelsrechtlichen Ausdruck) in der Handelsbilanz auch ein Vollabgang auszuweisen. Der Kaufmann würde sich ja sonst reicher darstellen, als er wirklich ist. Lediglich in der Steuerbilanz sind die Abschreibungen weiterhin durchzuführen. Ob diese Regelung vor den Finanzgerichten Bestand haben wird, halte ich für zweifelhaft. Derzeit müßte man sich aber, wenn man nicht zu einer Klage bereit ist, an die gesetzliche Lage halten.

BARUL76