Liebe Experten,
meine Frage betrifft ein Auslandsschuljahr während der Schulzeit auf einem niedersächsischen Gymnasium:
Wenn ein Kind des letzten Jahrgangs der G8-Regelung die Klasse 10 erfolgreich abschließt und anschließend ein Jahr im Ausland die Schule besucht, kann es dann in Deutschland im ersten Jahrgang der G9-Regelung in der Klasse 11 seinen Schulbesuch fortführen (wohl wissend, dass sich damit seine Schulzeit um insgesamt 2 Jahre - 1 Jahr Ausland + 1 Jahr G8/9-Wechsel verlängert)?
Und wie wäre es, wenn es im G8-System die Klasse 10 (z.B. vorsätzlich) nicht erfolgreich abschließt, also die G8-E-Phase noch nicht gemeistert hat? Kann es dann in der Klasse 11, also der G9-E-Phase weitermachen?
Vielen Dank für jeden Hinweis, der hier Klarheit schafft …
Ralf