Gymnasium Oberstufe

Wer kann helfen, darf ein Lehrer (Gymnasium Oberstufe) am Vortag der Klausur einfach den Stoff für die Klausur verändern ? Danke für eine Antwort

„den Stoff für die Klausur verändert“? Was ist damit gemeint? 
Hat der Lehrer auf Stoff zurückgegriffen, der nicht in den Wochen davor Unterrichtsstoff war? Dann hat er einen Fehler gemacht, und die gesamte Klausur wäre damit ungültig und muß wiederholt werden.
Erste Adresse für Nachfragen - bitte gut vorbereitet - ist z.B. ein Telefongespräch mit der vorgesetzten Dienstbehörde der Schule (Rechtsabteilung). Dort wird man Euch bereitwillig Auskunft geben.
Wer die vorgesetzte Dienstbehörde ist (und deren Telefonnummer) wird man Dir mitteilen (müssen) im Sekratariat der Schule (Anruf genügt).
Viel Glück!

Hat der Lehrer auf Stoff zurückgegriffen, der nicht in den
Wochen davor Unterrichtsstoff war? Dann hat er einen Fehler
gemacht, und die gesamte Klausur wäre damit ungültig und muß
wiederholt werden.

wo bitte steht das? Du hast doch sicher eine Qurelle für diese Behauptunbg? Und Du weißt auch, um welches Bundesland es geht?

völlig uninteressant für dich
die Art + Weise, wie du diese Frage stellst, lässt darauf schließen, dass du selbst von dieser Problemstellung überhaupt nicht betroffen bist!

Versuche also bitte mal, von deinem Freund/Kumpel/Bekannten herauszufinden, was genau das Problem ist, und dann stelle am Besten diese Frage neu formuliert ein.

Wer kann helfen, darf ein Lehrer (Gymnasium Oberstufe) am
Vortag der Klausur einfach den Stoff für die Klausur verändern
? Danke für eine Antwort

Moin,

Wer kann helfen, darf ein Lehrer (Gymnasium Oberstufe) am
Vortag der Klausur einfach den Stoff für die Klausur verändern
?

selbstverständlich!

Gandalf

Hallo,
woher wisse man, was ursprünglich in der Klausur abgefragt werden sollte?
Das wäre mir neu, dass man die Aufgaben schon vorher kennt.

Beatrix

Hi,

also ich würd mir ja auf der Stelle nen Anwalt nehmen, am besten ein ganzes Heer von Anwälten und vors Bundesverfassungsgericht ziehen!

Alternativ könnte man auch mal mit dem Lehrer reden und sich seine Sichtweise schildern lassen. Wobei es sicherlich auch ein wenig darauf ankommt von wo nach wo sich der Stoff verändert hat. Also wenn der Französischlehrer den Stoff plötzlich von französisch auf altgriechisch ändert sieht das anders aus, als wenn in Mathe statt Integralen halt Ableitungen drankommen.

Versuch vielleicht mal ein wenig konkreter zu werden, bitte :wink:

*wink*

Petzi

Hat der Lehrer auf Stoff zurückgegriffen, der nicht in den
Wochen davor Unterrichtsstoff war? Dann hat er einen Fehler
gemacht, und die gesamte Klausur wäre damit ungültig und muß
wiederholt werden.

wo bitte steht das? Du hast doch sicher eine Qurelle für diese
Behauptunbg?

ich glaube, da liegt eher ein irrtum vor. ich gehe davon aus, dass z.b. auf § 54 Abs.4 S.1 GSO (vergleichbar zu anderen bundesländern) abgestellt wird, der jedoch über den prüfungsstoff nichts verrät:

Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.

nach meinem kenntnissstand gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen zeitraum für die ankündigung des prüfungsstoffs (aber ich lasse mich gerne belehren). ggf. gibt es „richtlinien“ der jeweiligen schule, die aber nicht zwingend zur unwirksamkeit der prüfung führen. die angabe des prüfungsstoffs ist eher usus oder ein entgegenkommen des lehrers, aber nach meinem kenntnisstand keine pflicht…

Hallo,

Grundlage einer Klassenarbeit und Klausur ist immer der bis dahin
durchgenommene Stoff des Lehrplans.
Welche Einzelheiten daraus der Lehrer in der Arbeit prüft,
ist wohl seine eigene Entscheidung.
Wenn er diese Einzelheiten den Schülern mitgeteilt hat
und kurzfristig abändert, ist das nicht ganz  fair, aber nicht verboten.
So jedenfalls sehe ich das in Baden-Württemberg.

Gruß
jobie38