Gynäkologe - Rechnung - IUP-Entfernung

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Rechnung, die ich von meinem Gynäkologen bekommen habe.

Ich bin mit Unterleibsschmerzen hin. Er stellte fest, dass vermutlich meine Kupferspirale durch Verrutschen eine Entzündung verursacht hat. Die Schmerzen könnten aber auch evtl. vom Rücken stammen mit dem ich zu dem Zeitpunkt Probleme hatte. Er entließ mich damit nach Hause, mit der Option dass ich ansonsten die Spirale entnehmen lassen müsse.

Die Schmerzen wurden übers Wochenende fast unerträglich dass ich Montags gleich hingegangen bin und sagte, die Spirale müsse raus, ich hätte starke Schmerzen. Er sagte, da sie aber von einem anderen Gynäkologen am vorherigen Wohnort eingesetzt wurde müsse er von mir Gebühren verlangen, wenn er sie entnähme, das sei eine private Leistung. Er vermutete ca. 20 Euro. Oder ich müsse zum Gyn, der sie eingesetzt hätte. Die Leistung beim Einsetzen würde auch die Entnahme beinhalten. Da ich zwei Stunden Zug hätte fahren müssen und die Fahrtkosten bei knapp 30 Euro gelegen hätten, sagte ich er solle sie bitte rausnehmen.

Wir gingen ins Zimmer, er nahm sie heraus, verschrieb ein Antibiotikum und Schmerzmittel und auf Anfrage erklärte er was in Zukunft alternativ für Verhütungsmittel in Betracht kämen. Das war eine Zeitspanne:

  • herausnehmen der Spirale ca. 3-5 Minuten
  • Beratung wg. Verhütung ca. 5 Minuten.

Im Anschluss gab er mir eine Rechnung mit.

Diese habe ich nun geöffnet um sie zu begleichen. Da stehen folgende Posten:


Beratung, auch telefonisch
Gebühr 4,66 Faktor 2,3 Betrag 10,72

vollständ. körperl. Unters./Haut/Brust/Stütz-Beweg.organ
Gebühr 9,33 Faktor 2,3 Betrag 21,45

Infiltrationsanästh. kl. Bezirke
Gebühr 3,56 Faktor 2,3 Betrag 8,18

Entfernung IUP
Gebühr 3,03 Faktor 2,3 Betrag 6,97
_____________________________
EUR 47,32

Aber die Hälfte der Sachen hat er doch gar nicht gemacht? Was bedeutet der Faktor? Muss ich die Rechnung so bezahlen? An wen kann ich mich wenden (außer klar an ihn morgen) zwecks Beratung ob das so ok ist?

Ich wäre froh über Hilfe, danke

Dany

Beratung, auch telefonisch
Gebühr 4,66 Faktor 2,3 Betrag 10,72

vollständ. körperl. Unters./Haut/Brust/Stütz-Beweg.organ
Gebühr 9,33 Faktor 2,3 Betrag
21,45

Infiltrationsanästh. kl. Bezirke
Gebühr 3,56 Faktor 2,3 Betrag
8,18

Entfernung IUP
Gebühr 3,03 Faktor 2,3 Betrag 6,97

_____________________________
EUR
47,32

Aber die Hälfte der Sachen hat er doch gar nicht gemacht?

ich war zwar nicht dabei, aber die Beratung, die Infiltrationsanästh. kl. Bezirke und die Entfernung hat er wohl gemacht, dagegen wirst Du nichts einwenden können. Die 2vollständige Untersuchung" kannst Du natürlich anzweifeln, wenn sie nicht stattgefgunden hat.

Was bedeutet der Faktor?

Selbstzahler zahlen mindestens den 2,3 fachen Kassensatz, manchmal sogar den 3,5 fachen.

Muss ich die Rechnung so bezahlen?

Die erbrachten Leistungen solltest Du zhalen, die Untersuchung könntst Du anfechten.

An wen kann ich mich wenden (außer klar an ihn morgen) zwecks
Beratung ob das so ok ist?

An die Kassenärztliche Vereinigung.

Hallo Nordlicht, danke für deine Antwort.

Die Anästhesie hat er ja auch nicht gemacht…

Ich danke dir und werde mich mal an diese Vereinigung wenden.

lg, Dany

Hallo Dany,

Die Anästhesie hat er ja auch nicht gemacht…

bist Du da sicher ? Wenn Du auf seinem Stuhl sitzt und er in Arbeitsposition ist, siehst Du nicht alles, was er da rumfuhrwerkt.

Gruß

Nordlicht der nur beim Gyn war, als seine Kinder im Werden begriffen waren

jepp *sicher bin*

hab ja gesehen was rein und raus ging und weh getan hats zudem… :wink:

Sehr suspekte Ansichten des Arztes.

  1. Zur Info:

Abgerechnet hat er als Privatliquidation, also nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - dort sind je nach Leistung 1,8 bzw. 2,3-fache Sätze der GOÄ vorgesehen.

Die Ziffer 7 setzt im übrigen voraus: bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion des äußeren Genitale, der Vagina und der Portio uteri, Digitaluntersuchung des Enddarms, gegebenenfalls Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs.

Die Infiltrationsanästhesie ist ggf. nur ein kleiner Stich gewesen - oder auch eben nicht…

  1. Zum Wesentlichen:

Was der Arzt allerdings gemacht hat, scheint, zumindest nach dem was Du beschrieben hast - nicht korrekt. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass zwischen der Einlage des IUP und dem Auftreten der Schmerzen (Entzündung) eine gewisse Zeitspanne liegt - wäre bei einer Entzündung auch ansonsten ungewöhnlich und Umzug an anderen Wohnort - alles an einem Tag :wink:

Das Einlegen eines IUP (auch das Entfernen) zur Kontrazeption, Kontrolle etc. ist eine IGEL=Individuelle Gesundheits-Leistung (ausgenommen bei Frauen bis zum 20. LJ, da ist die Kontrazeption allein schon Kassenleistung, genau wie bei sozial schwachen Versicherten - soweit GKV-festgestellt). IGeL-Leistungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung und privat durch den Arzt abrechenbar. Das gilt auch für die typischerweise erfolgende Vor- und Nachbehandlung.

Keine IGeL-Leistungen, und demnach als Kassenleistung abrechenbar, sind allerdings (unvorhergesehene) Behandlungen/Untersuchungen wegen Komplikationen im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen.

Diese Untersuchungen/Behandlungen sind auch von jedem Kassenarzt durchzuführen (ein Verweis auf den Vorbehandler wäre insoweit nicht korrekt).

Korrekt hätte der Arzt nur abgerechnet (abgesehen davon, dass eventuell Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung der GOÄ durchgeführt wurden), wenn er ausschließlich Privatarzt und kein Kassenarzt ist. Ist er Kassenarzt, ist wäre die Abrechnung - nach Deiner Schilderung - eindeutig falsch.

Abzurechnen wäre gegenüber der Kasse die Ziffer 08330 EBM Leistungsbeschreibung - Einlegen, Wechseln oder Entfernen eines Ringes oder Pessars, intrauterin oder vaginal, wegen einer Krankheit und ggf. Zusatzleistungen gewesen (die Anästhesie gehört übrigens zur Leistung dazu und ist nicht gesondert berechenbar. http://www.kbv.de/ebm2009/html/000/990000JR10000H0.html

Wende Dich in diesem Fall an Deine Krankenkasse. Ich jedenfalls würde die Rechnung nicht zahlen.

Hallo KlausMuc,

vielen Dank für deine Antwort, sie hilft mir doch viel weiter. Es wurden die GO-Nr. 1, 7, 490, und 1092 berechnet.

Die Untersuchung fand statt wie im Ausgangsposting beschrieben (übrigens entschuldigung für die persönliche Schilderung, hatte im Medizinbrett gepostet, der Artikel wurde verschoben hierher). Ich denke, die Anästhesie hätte ich gemerkt und festgestellt (gesehen), bzw. hinterher keine Schmerzen bei der Entnahme der Spirale gehabt.

Gegen die Rechnung im Allgemeinen habe ich keine Probleme gehabt, da ich wusste dass es eine IGeL ist. Ich habe ja noch abgewogen wie ich mich entscheide, zum ehemaligen Gyn. oder bleiben.

Ich hätte eigentlich (wie du beschreibst) vermutet, dass bei Komplikationen eine Kassenleistung eintritt. Und ja, mein aktueller (und wohl nach der Geschichte ehemaliger) Gynäkologe ist Kassenarzt.

Ich werde gleich morgen früh bei meiner Krankenkasse anrufen um den Sachverhalt zu klären. Ich danke dir sehr !

lg, Dany