Hallo, folgende theoretische Betrachtung für die kommende Erkältungszeit:
Susi Fit besucht einen Lehrgang zur Weiterbildung für Sekretärinnen. Jeden zweiten Tag am Abend 3h im Klasenzimmer der privaten Schule. Sie hat mit der Schule einen Vertrag geschlossen und die Gebühr bezahlt.
Eine andere, der insgesamt 10 Teilnehmerinnen, Frau Marga Viral, macht einen ungesunden Eindruck. Sie hustet, niest häufig, putz sich die Nase usw., fässt dann wieder die PC-Tastatur an, den Tisch, den Türgriff usw.
Kurzum, sie verbreitet Bakterien. Vielleicht eine normale Grippe, vielleicht auch die Schweinegrippe; wer weiß das schon.
Susi Fit, wird unruhig und möchte sich nicht anstecken und fordert jetzt von der Schule zu handeln.
Kann sie die Entfernung der Frau Viral aus diesem Lehrgang von der Schule verlangen?
Wird die Schule gegenüber Susi Fit schadenersatzpflichtig, wenn sie sich in deren Umgebung ansteckt, z.B. durch die andere Teilnehmerin und tatsächlich erkrankt.
Kann die Schule überhaupt einer Teilnehmerin, wie der Frau Viral, die Teilnahme untersagen, wenn diese offensichtlich krank zum Lehrgang erscheint.
Denn Marga Viral sagt: Ich habe für den Lehrgang bezahlt und will auch teilnehmen.