Liebe Experten,
weiß zufällig jemand, ob in irgendeinem deutschen Bundesland im zweiten juristischen Staatsexamen auch eine Hausarbeit geschrieben wird?
Levay
Liebe Experten,
weiß zufällig jemand, ob in irgendeinem deutschen Bundesland im zweiten juristischen Staatsexamen auch eine Hausarbeit geschrieben wird?
Levay
Hmmm, bist Du denn wirlich so viel schlechter im Klausurenschreiben? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.
Also mich hat die HA im ersten gedrückt und nicht gehoben.
Zudem solltest Du bedenken, dass in der Praxis (weiß ja nicht, was Du werden willst) derart stark auf das 2. Examen geschaut wird, dass man auch die Bundesländer bewertet. Und Abschlüsse mit Hausarbeiten sind nicht wirklich gefragt.
Gruß
Dea
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Hallo Dea,
ich bin in der Tat in Hausarbeiten eigentlich sehr viel besser. Aber heute habe ich meine Vorpunkte vom ersten Examen bekommen und hier zieht mich die Hausarbeit runter, während die Klausuren ziemlich ordentlich waren. Seit heute habe ich also ein Hausarbeitstrauma und will auf jeden Fall
VERHINDERN,
dass ich im zweiten Examen eine HA schreiben muss. Die Fragestellung ist insoweit missverständlich.
Ach, wie wichtig ist das mit den Bundesländern eigentlich? Meinst du, es macht einen großen Unterschied, ob ich das zweite Examen in Niedersachsen oder in NRW mache?
Levay
Also ich denke, dass zwischen Ns und NRW wirklich kein Unterschied besteht. Problematisch wird es bekannter Maßen in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein.
Ansonsten wird in der Tat darauf geschaut, ob noch eine Relation im 2. geschrieben werden konnte oder der Bewerber alles über die Klausuren gemacht hat. Letzteres ist natürlich besser.
Sicher kann ich Dir derzeit nur hier aus Hessen sagen, dass wir keine Relation mehr im 2. Examen, sondern ausschließlich Klausuren haben.
Ansonsten kannst Du Dir aber auch einfach mal die Justizausbildungsgesetze und Verordnungen der Bundesländer im Netz ansehen.
Gruß
Dea
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Das trifft sich ja echt gut, denn ich will jetzt ja auch möglichst ein reines Klausurenexamen (plus mündliche Prüfung).
Danke - die Prüfungsordnungen schaue ich mir natürlich auch an.
Levay
Ging mir genau so.
Tip: Fang im Referendariat so früh wie möglich, will heißen ca. 1 Jahr vor den Klausuren, an, Probeklausuren zu schreiben. Und zwar nicht nur die 1 in 2 Wochen beim Gericht, sondern 3 die Woche. Schreiben und auch abgeben, bzw. bei Alpmann und Hemmer einschicken.
Die Klausren im 2. sind hart. Wenn man aber ca. 80 Übungsklausen geschrieben hat, dann ist man gut im Rennen und den anderen Voraus. Und die Übungsklausuren ersetzen teilweise auch das abstrakte Lernen.
Gruß
Dea
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Zwischenfrage zum Jurastudium
Hallo,
mit Interesse und - wegen meiner Unwissenheit über die deutsche Juristenausbildung - einigem Unverständnis verfolge ich diesen Thread. Können mir die deutschen Kollegen Links mit Informationen zur Juristenausbildung in Deutschland empfehlen? Systematik, Studienpläne, Schwerpunkte, Referendariat, postgraduale Ausbildung, aber auch tatsächliche Umsetzung der Lehrinhalte, Berufsbilder, wissenschaftliche Arbeit an Universitäten, historische Entwicklung der Juristenausbildung usw.? Aus eigener Erfahrung kenne ich das österreichische „Jusstudium“, das sich offensichtlich wesentlich vom deutschen „Jurastudium“ unterscheidet.
Danke und Grüße, Peter
Das trifft sich ja echt gut, denn ich will jetzt ja auch
möglichst ein reines Klausurenexamen (plus mündliche Prüfung).
Hi,
magst du viel, spühl mit Pril
In Bayern kann man 11 Klausuren im 2. Ex schreiben, in Sachsen nur 7. Die anderen Länder sind dazwischen, die meisten 9.
Ansonsten empfehle ich:
Vehslage/Bermann/Purbs/Zabel, JuS-Referendarführer aus dem Jahr 2007
Gruß
showbee
Korrektur
…in Sachsen nur 7. Die anderen
in Sachsen-Anhalt! Sachsen nicht zu empfehlen, Examen ohne Kommentare…