Haager Landkriegsordnung und Wirklichkeit

Nach Artikel 22 der Haager Landkriegsordnung Buchstabe e): ist der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursachen untersagt. Ähnliches in der Genfer Konvention.

Meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, daß im Krieg bis heute nur Vollmantelgeschosse verwendet werden dürfen. Expandierende Geschoße, wie z. B. bei Jagdmunition, oder mannstoppende Geschoße wie sie von SEK’s verwendet werden, sind ausgeschlossen.

Nun ist es aber so, daß aus Tierschutzgründen (eine Menschenschutzverordnung scheint es nicht zu geben) Wild nur mit Jagdmunition getötet werden darf. Die Sondermunition der Polizei, die wesentlich dazu beiträgt, den Gegner effektiv ausser Gefecht zu setzen, ohne ihn gleich zu töten zu müssen ist auch nicht erlaubt. Die sogenannte, von den Medien so gerne zitierte „Dum-Dum“ Munition laß ich jetzt mal aussen vor, sonst gibt es wieder unendliche Diskussionen, was das eigentlich ist.

Wenn ich mir das Waffenarsenal unserer Militärs ansehe, dann ist ausser den Handfeuerwaffen mit ihren Vollmantelgeschossen keine andere im Sinne der Verordnung human.

Ich sage jetzt mal provokativ: Wenn ich mit Flammenwerfern, Fuelbomben, Napalm, Splitterhandgranaten und ähnlichen feinen Sachen auf den Gegner losgehen darf um ihn gleich in Kompaniestärke zu eliminieren, wozu dann die VM-Geschoße. Wenn es einem Soldaten durch die Einwirkung von flächendeckenden Bombardement die Extremitäten abgerissen oder die Eingeweide freigelegt hat, wo bleibt dann die Haager Landkriegsordnung. Soldaten, die in ihrem Panzer oder Unterstand geröstet wurden werden dafür kein Verständnis aufbringen. Auch darf ich mit dem Bajonett den Gegner traktieren oder ihn mit dem Panzer plattwalzen. Die jämmerlich ersoffenen Seeleute, verhungerten Stalingradkämpfer etc. sind die einem humanen Tod erlegen? Die Liste liesse sich unendlich fortsetzen.

Aber wie schon oben erwähnt bezieht sich meine Frage ausschließlich auf die Verwendung von Vollmantelgeschoßen und den Sinn dieser Anordnung.

Gruß Hägar

Hallo!

Nach Artikel 22 der Haager Landkriegsordnung
Buchstabe e) ist der Gebrauch von Waffen,
Geschossen oder Stoffen, die geeignet
sind, unnötig Leiden zu verursachen
untersagt. Ähnliches in der Genfer Konvention.

Möglicherweise hat das Wörtchen „unnötig“ eine besondere Bedeutung:
Damit der Gegner demoralisiert und apathisch am Boden liegt (was sich jeder wünscht, oder?), ist es NÖTIG, ihm die volle Packung zu geben.
Und so gesehen: Was ist als unnötig definiert?

Fragt sich jetzt:
Denis

Hallo!

Nach Artikel 22 der Haager Landkriegsordnung…

Die Haager Landkriegsordnung http://www.rk19-bielefeld-mitte.de/info/Recht/Haager… ist von geschichtlichem Interesse. Man kann sich ein Bild der naiv anmutenden Vorstellungen damaliger Zeit (1907) vom Wesen des Krieges mit Schonung von Menschen, Kulturgütern und Lebensgrundlagen machen. Eine praktische Bedeutung hatte die Haager Landkriegsordnung schon 1914 nicht mehr. Die seltsamen Vorstellungen leben aber bis heute fort, denn es gibt immer noch Leute, die das Märchen vom sauberen Krieg, ehrlichen Kampf, Schonung der Zivilbevölkerung und ähnlichem Unsinn erzählen, bis hin zu Präzisionswaffen, die angeblich selektiv militärische Ziele treffen.

Spätestens seit dem 2. WK besteht Krieg in großflächiger Zerstörung kompletter Infrastrukturen mit unterschiedsloser Tötung beliebiger Menschen, wobei es niemanden mehr interessiert, ob die Betroffenen Zivilisten oder was auch immer waren und auf welche Weise die Menschen krepieren. Hauptsache sie krepieren oder binden wenigstens Kräfte. Seit einigen Jahrzehnten besteht die Bedrohung in vollständiger gegenseitiger Auslöschung.

ist der Gebrauch von Waffen, :Geschossen oder Stoffen, die :geeignet sind, unnötig Leiden :zu verursachen untersagt.

Vergiß es einfach. Das ist bedrucktes Papier aus längst vergangenen Zeiten ohne die geringste Bedeutung für heutige militärische Auseinandersetzungen.
Es gab die Vorstellung von ein paar tausend Leuten, die sich auf einem Acker gegenüber standen und sich gegenseitig beschossen. Man kannte militärisches Brimborium und Schußverletzungen, aber was Krieg wenige Jahre später oder gar heute bedeutet, erahnte niemand.

Meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, daß im Krieg bis
heute nur Vollmantelgeschosse verwendet werden dürfen.

Dann glaubst Du auch an den Weihnachtsmann. Mit bestimmtem Aufwand soll möglichst verheerender Schaden und größtmögliche Bindung von Kräften erzielt werden.

Wenn ich mir das :Waffenarsenal unserer :Militärs ansehe, dann
ist ausser den :Handfeuerwaffen mit ihren :Vollmantelgeschossen
keine andere im Sinne der :Verordnung human.

Im Zusammenhang mit Krieg von humanen Waffen zu sprechen, ist eine gefährliche Vorstellung. Es geht im Gegenteil um Verbreitung maximal möglichen Grauens und Schreckens.

Ich sage jetzt mal :stuck_out_tongue:rovokativ: Wenn ich mit :Flammenwerfern, Fuelbomben, :Napalm, Splitterhandgranaten :und ähnlichen feinen Sachen :auf den Gegner losgehen darf :um ihn gleich in
Kompaniestärke zu :eliminieren, wozu dann die :VM-Geschoße. Wenn es einem :Soldaten durch die Einwirkung :von flächendeckenden
Bombardement die Extremitäten :abgerissen oder die :Eingeweide freigelegt hat, wo :bleibt dann die Haager :Landkriegsordnung.

Die Haager Landkriegsordnung war von Anfang an nur geeignet, in Archiven zu verstauben. Militärs und unfähige Politiker konnten dem gemeinen Volk Märchen von Humanität und ist-alles-gar-nicht-so-schlimm auftischen.

…und den Sinn dieser :Anordnung.

Wer bitte ordnet Kriegführenden irgendetwas an? Vermutlich wären der 2. WK, die Kriege in Vietnam, Korea, 100 weitere Kriege bis zum Irak-Krieg binnen eines Tages beendet worden, wäre jemand mit der Haager Landkriegsordnung aufgetaucht. Die Militärs hätten sich nämlich alle totgelacht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich gebe Dir in allen Punkten recht, nur im nachfolgendem nicht !!!

Meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, daß im Krieg bis
heute nur Vollmantelgeschosse verwendet werden dürfen.

Dann glaubst Du auch an den Weihnachtsmann. Mit bestimmtem
Aufwand soll möglichst verheerender Schaden und größtmögliche
Bindung von Kräften erzielt werden.

Sämtliche militärische Handfeuerwaffenmunition, die ich kenne und die noch heute verwendet wird, hat Vollmantelgeschoße. Von einigen wenigen Ausnahmen für Sondereinsätze mal abgesehen.

Sogar führende Waffen- und Munitionshersteller, wie z. B. Heckler und Koch, schreiben eigene Begründungen dafür, weshalb „IHRE“ Muniton der Genfer Konvention entspricht.

Wenn Du unter Expertensuche „Munition“ eingibst, dann siehst Du, daß ich weiß wovon ich rede.

Gruß Hägar

Hallo!

Sämtliche militärische Handfeuerwaffenmunition, die ich kenne
und die noch heute verwendet wird, hat Vollmantelgeschoße.

Ja, weil die Eigenschaften von Vollmantelgeschossen gebraucht werden.

Aufpilzende oder sich zerlegende Geschosse zerfetzen ein mechanisch weiches Ziel, weil der Schußkanal mit der Aufpilzung immer größer wird. Die Energie des Geschosses wird komplett oder weitgehend innerhalb des getroffenen, mechanisch weichen Objekts abgegeben. Ein sich aufpilzendes Geschoß verkleinert während seiner Deformation die flächenbezogene Kraft auf das getroffene Objekt, weil die Auftrefffläche rasant immer größer wird. Solches Geschoß ist z. B. mit einer Aramidmatte oder dem Blech einer stabilen Fahrzeugkarosserie abzufangen, während ein hartes, formstabiles Geschoß mit gleicher Energie das Hindernis durchschlägt.
Es macht sich in den Aussagen eines Herstellers sicher gut, wenn dort auf den Einklang mit irgendwelchen Konventionen verwiesen wird, tatsächlich sind die technischen Eigenschaften eine Geschosses entscheidend. Dabei ist ein Geschoß, das sich schon in der Mechanik organischen Gewebes zerlegt, nicht in der Lage, heute übliche Schutzmechanismen zu durchschlagen.

Etwa bei der Auswahl von Jagdmunition soll das geschossene Wildschwein der Nahrung dienen. Ein Geschoß, das nur noch einen zerfetzten Fleischklumpen übrig läßt, ist deshalb ungeeignet.

Heute ist das militärische Waffenarsenal derart vernichtend, daß es Übereinstimmungen von Waffen und Munition mit der Haager Landkriegsordnung nur noch gibt, wenn die im Vordergrund stehenden Anforderungen an Treffgenauigkeit, Durchschlagskraft und Reichweite erfüllt sind. Ein Geschoß, daß nach Durchdringung eines Schnitzels zum Plattling geworden ist, ist eben von Ausnahmefällen abgesehen, zu nichts zu gebrauchen.

Gruß
Wolfgang

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