Nach Artikel 22 der Haager Landkriegsordnung Buchstabe e): ist der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursachen untersagt. Ähnliches in der Genfer Konvention.
Meine Frage bezieht sich auf die Tatsache, daß im Krieg bis heute nur Vollmantelgeschosse verwendet werden dürfen. Expandierende Geschoße, wie z. B. bei Jagdmunition, oder mannstoppende Geschoße wie sie von SEK’s verwendet werden, sind ausgeschlossen.
Nun ist es aber so, daß aus Tierschutzgründen (eine Menschenschutzverordnung scheint es nicht zu geben) Wild nur mit Jagdmunition getötet werden darf. Die Sondermunition der Polizei, die wesentlich dazu beiträgt, den Gegner effektiv ausser Gefecht zu setzen, ohne ihn gleich zu töten zu müssen ist auch nicht erlaubt. Die sogenannte, von den Medien so gerne zitierte „Dum-Dum“ Munition laß ich jetzt mal aussen vor, sonst gibt es wieder unendliche Diskussionen, was das eigentlich ist.
Wenn ich mir das Waffenarsenal unserer Militärs ansehe, dann ist ausser den Handfeuerwaffen mit ihren Vollmantelgeschossen keine andere im Sinne der Verordnung human.
Ich sage jetzt mal provokativ: Wenn ich mit Flammenwerfern, Fuelbomben, Napalm, Splitterhandgranaten und ähnlichen feinen Sachen auf den Gegner losgehen darf um ihn gleich in Kompaniestärke zu eliminieren, wozu dann die VM-Geschoße. Wenn es einem Soldaten durch die Einwirkung von flächendeckenden Bombardement die Extremitäten abgerissen oder die Eingeweide freigelegt hat, wo bleibt dann die Haager Landkriegsordnung. Soldaten, die in ihrem Panzer oder Unterstand geröstet wurden werden dafür kein Verständnis aufbringen. Auch darf ich mit dem Bajonett den Gegner traktieren oder ihn mit dem Panzer plattwalzen. Die jämmerlich ersoffenen Seeleute, verhungerten Stalingradkämpfer etc. sind die einem humanen Tod erlegen? Die Liste liesse sich unendlich fortsetzen.
Aber wie schon oben erwähnt bezieht sich meine Frage ausschließlich auf die Verwendung von Vollmantelgeschoßen und den Sinn dieser Anordnung.
Gruß Hägar