Haare tönen und färben strafbar?

Hallo,

Meine Cousine hat mir gerade erzählt, dass es jetzt strafbar sei, einem Jugendlichen die Haare zu tönen/färben. Stimmt das?

Hallo,

gegen seinen Willen schon!
Ansonsten kann ich mir das weniger vorstellen, da deine dauerhafte Veränderung herbeigeführt wird. Ausschließen will ich allerdings nicht, dass die Zustimmung der Eltern notwendig ist.
Magst du mir die korrekte Antwort später zuschicken?

Hab gerade gelesen, dass jetzt wohl auf Packungen von Tönungsmitteln Warnhinweise stehen müssen… aber was soll das? Das soll wohl wegen einem Todesfall nach einem allergischen Schock bei einer Jugendlichen in England so sein. Aber dann müssten die das ganz verbieten! Erwachsene können auch allergisch reagieren!

Hm…bin kein Chemiker, aber vllt. treten Reaktionen auf, bei denen Jugendliche eher anfällig sind (wg. Wachstum, Hormone, Pubertät…oder sowas?).
Ansonsten sind Erwachsene halt schon für sich selbst verantwortlich. Rauchen kann auch tödlich sein, Erwachsene dürfen es, Jugendliche per Gesetz nicht. Sowas in der Art meint die Vorschrift dann wohl.

Das mit dem Rauchen find ich ja ganz gut, aber für mich kommt es bei so was nicht aufs Alter an, sondern auf die körperliche Entwicklung. Dann müssten die das ja verbieten, bis man 21 ist. Dann ist die Entwicklung laut Forschern erst abgeschlossen.

Manchmal find ich echt, dass das JugendVERBOTSgesetz heißen sollte… es ist ja gut, dass es so was gibt, aber manche Sachen sind echt nichts als übertrieben!

Hallo GrafDracula,
wenn man gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen handelt, dann kann es sich um Körperverletzung handeln. Aber mit dem Einverständnis, ist es OK.
Viele Grüße

Bitte siehe folgenden Link, den Text habe ich darunter eingefügt. Es ist tatsächlich wahr!
http://www.shortnews.de/id/924884/Haarefaerben-ist-b…

Es klingt wie ein Aprilscherz, ist aber tatsächlich wahr: Friseuren ist es verboten, unter 16-Jährigen die Haare zu färben. Das besagt eine Kosmetikverordnung der EU. Bei Friseuren muss deshalb jetzt vor dem Färben der Ausweis gezeigt werden. Im Zweifel kann sich der Friseur strafbar machen.

„Seit dem 1. September sind Haarfärbungen mit Oxidationsfärbemitteln, aber auch anderen Haarfarben für Jugendliche aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt“, erinnerte der Zentralverband des deutschen Frisörhandwerks die Salons in einem Rundschreiben.

Grund für den Jugendschutz sind die in Haarfärbemitteln enthaltenen Phenylendiamine. Die chemischen Substanzen können allergische Schocks auslösen. Ein Mädchen in England starb an einem solchen Allergieschock. Es ist möglich, dass man Färbemittel auch erst ab 16 Jahren in Drogerien kaufen kann.

Lustige Vorstellung, dass sowas jetzt strafbar sein soll :smile:
Kann ich mir nicht vorstellen, aber genau weiss ich das nicht, vielleicht findest du kompetente Auskunft bei http://www.123recht.net/ de, dort im Forum werden solche allgemein gehaltenen Fragen oft gern beantwortet

mfg

Oh GrafDracula,
ich darf zwar mein eigens Blut trinken, aber das der anderen doch nur, wenn sie einverstanden sind.
So ist es auch mit dem Färben der Haare:
Was wäre das für eine Welt, in welcher Jugendlichen die Haare gefärbt werden dürften, wie es den Eltern? Lehrern?Geschwistern? gerade gefällt?
Nein, selbst Jugendliche dürfen sich dagegen zur Wehr setzen. Und wenn sie das erfolglos tun, dann greift im Extremfall sogar das Strafrecht - aber soweit sollte es wirklich wegen der Haarfarbe niemand kommen lassen.

Gruß
Grebnell

Aber

Damit kenne ich mich leider nicht aus. Ist wohl eher was fürs Forum (Mode und Kosmetik). Da sind auch Friseurinnen unterwegs, die das sicher besser wissen.
Gruß florestino

Ja das stimmt. Man muss mindestens 16 Jahre alt sein. Grund sind die Giftstoffe in der Farbe. Hier muss man erst einschätzen können, was es für Folgen haben kann. Schuld ist der Tod eines 12-Jährigen Mädchens.

Das ist doch blöd! Ich kann das mit 14 besser einschätzen als manch ein 16-Jähriger. Das hängt doch mit der geistigen Reife zusammen, nicht mit dem Alter!

Und das Mädchen hatte eine ALLERGIE, die auch ältere haben können!

Ja das stimmt. Man muss mindestens 16 Jahre alt sein. Grund
sind die Giftstoffe in der Farbe. Hier muss man erst
einschätzen können, was es für Folgen haben kann. Schuld ist
der Tod eines 12-Jährigen Mädchens.

Hallo,

fakt ist, es ist nicht erlaubt. Basta. Dann tön dir doch die Haare zu Hause. Jeder Frisör würde sich strafbar machen und wird es daher tunlichst vermeiden.

Ob du eine Allergie gegen einen der Stoffe hast, weist du doch auch gar nicht oder hast du dich beim Hautarzt testen lassen?

Ich hab meine Haare schon zwei Mal oder so tönen lassen. Bisher ohne jegliche Reaktionen.

Ihre Cousine hat nur sehr eingeschränkt recht:

Strafbar ist das Haarfärben etc. nicht, solange der Jugendliche in die Haarbehandlung einwilligt.

Rechtlich gesehen ist jeder Friseurbesuch (oder auch Arztbesuch) immer erstmal eine Körperverletzung, weil in die körperliche Integrität eingegriffen wird. Das ist immer dann der Fall, wenn der körperliche Zustand beeinträchtigt oder verändert wird.
Eine Körperverletzung liegt aber nur dann vor, wenn sie gegen den Willen des Betroffenen stattfindet. Da man in der Regel dem Friseur gerade besucht, um sich die Haare machen zu lassen, macht der Coiffeur sich also nicht strafbar.

Das große Aber:

Jugendliche sind beschränkt geschäftsfähig, d.h. eigentlich treffen ihre Eltern die Entscheidung darüber, welche Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gestattet sind.
Der Gesetzgeber billigt Jugendlichen mit zunehmenden Alter jedoch hier einen eigenen Entscheidungspielraum zu.
Maßstab ist hierbei vor allem, wie schwerwiegend und irreversibel der Eingriff ist. Also eine Maßnahme, die nicht mehr oder nur mit großem Aufwand zu korrigieren ist, bedarf bis zur Volljährigkeit der Zustimmung der Eltern. Bestes Beispiel wäre hier eine permanente Tätowierung. Wenn ein Tätowierer einer 14-jährigen ein Tatoo sticht, ohne dass er sich das Einverständnis der Eltern geholt hat, können ihn die Eltern anzeigen.
Ein Piercing kann man entfernen, es ist jedoch eine schwerwiegender Eingiff. Deshalb gilt ähnliches wie beim Tattoo.
Haarefärben ist kein schwerwiegender Eingiff und ist zudem leicht rückgängig zu machen. Hier hat ein Teenager sicher das Recht im Rahmen seines allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch extravagante Farben zu tragen. Ein Friseur, der einer 14-jährigen die Haare färbt macht sich also nicht strafbar.

Zusatzantwort zur Frage Allergische reaktion:

Wenn dem Friseur diese Allergie bekannt wäre (z.B. weil er dem Kind seit Ewigkeiten die Haare schneidet und die Eltern ihm das erzählt haben), würde er sich natürlich strafbar machen.

Wenn aber eine 14-Jährige einen Friseursalon betritt muss er bestenfalls darauf hinweisen, dass das Haarfärbemittel möglicherweise allergische Reaktioen hervorrufen kann. Wenn er dann von der Jugendlichen das OK zur Haarfärbung erhält, ist er eigentlich auf der sicheren Seite.
Man kann von einer/m 14-Jährigen nämlich durchaus erwarten, dass dieser seine Allergien kennt und ggf. erwähnt.

hey,
strafbar ist es nicht.
es handelt sich um einen freiwilligen hinweis, den die produkthersteller auf den verpackungen platzieren. dort steht dann „Für unter 16jährige nicht geeignet“ oder so in der art.
ein verkaufsverbot besteht nicht, die verkäufer in drogeriemärkten sowie friseure sollten aber darauf hinweisen.
strafbar machst du dich nicht.
LG.