Hallo!
Wir haben vor kurzer Zeit eine Wohnung gemietet, während der Renovierungsarbeiten fiel uns auf, daß ein Haarriss im Waschbecken ist.
Muss der Vermieter uns ein neues auf seine Kosten einbauen? oder müssen wir es selber zahlen?
Der Riss muss wohl schon gewesen sein.
Hallo,
zeigen Sie dem Vermieter den Schaden an und teilen Sie ihm mit, dass der Riss bei der Wohnungsübergabe schon vorhanden war und übersehen wurde.
Der Austausch muss vom Vermieter vorgenommen und bezahlt werden.
MfG P. Kunze
MoinMoin!
Sie sollten sofort ein Protokoll (oder eine Änderung des vorhandenen Übergabeprotokolls bei Mietbeginn) verfassen und umgehend den VM informieren, daß es einen -versteckten, bestehenden- Schaden an der Mietsache gibt.
Sie geben an, daß Sie den Schaden erst jetzt bemerkt haben, da er nicht offensichtlich war, und bitten ihn, ggf. um Abhilfe zu sorgen. (Dies wäre als „dringlich“ zu kennzeichnen, wenn durch den Riss das Waschbecken undich wäre)
Denn der VM ist Eigentümer des Waschbeckens.
Gruß
MK
Dass ist sache von Eurem Vermieter,
da ihr erst eingezogen seid, macht er das auch bestimmt noch.
Ansonsten macht ein beweisfoto mit Tageszeitung und legt dieses Foto mit zu Eurem Mietvertrag.
Habt ihr noch einen Zeugen, währe es noch besser…!
Aber wie gesagt, am Anfang sind die Vermieter noch sehr zugänglich…!
Liebe Grüße
Hallo HenkSchmitz,
ich würde den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen daß die Beschädigung des Waschbeckens jetzt erst bemerkt wurde.
Je nach Tiefe und Verlauf kann so ein Riss wenn er nur kosmetischer Natur ist, noch eine Ewigkeit halten.
Wenn er z.B. im Bereich des Syphons verläuft, dann kann es feucht werden. Verläuft er zum Rand hin, dann kann es bei einer stärkeren Belastung brechen und schlimmstenfalls Schnittverletzungen verursachen.
Ich habe schon einige alte Waschbecken mit dem Hammer „demontiert“ und muss sagen die waren alle erstaunlich stabil und widerstandsfähig.
Ich würde sagen es ist eine Ermessensfrage.
BG hardy
Sofern der Haarriss eine Austausch erfoderlich macht, zahlt der, der für den Schaden verantwortlich ist. Wurde das Becken bei der Wohnungsübergabe ohne diesen erkennbaren Mangel von Ihnen übernommen, sind Sie beweispflichtig, dass der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Ist der Schaden im Protokoll nicht aufgeführt, liegt zunächst einmal die Vermutung nahe, dass der Schaden aus der Zeit Ihrer Wohnungsnutzung stammt.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick
Vermieter muss die Kosten übernehmen, aber das machen viele nicht
hallo,
normalerweiser muss der vermieter ein neues becken kaufen, wenn der aber sagt, das war vorher nicht…was dann…
lisa
Hallo,
den Riss auf jeden Fall dem Vermieter melden, sieht man ja meistens ob er schon älter ist.
Gruss