Haarschnit

Also angenommen jemand hat einen Arbeitgeber und der schreibt ihm vor das er einen Vernünftigen Haarschnit haben muss z.B. Polizeibeamte oder Soldaten oder Feuerwehrmänner…ect. Kann man dann eig. die Kosten vom Frisör steuerlich absetzen?

Und wenn ja mit welcher begründung?

Hallo,

ich denke, da kommt man gut mit durch, wenn man glaubhaft versichern kann, dass man die Frisur privat nicht nutzt.

Es grüßt

Berta

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Hallo,

ich denke, da kommt man gut mit durch, wenn man glaubhaft
versichern kann, dass man die Frisur privat nicht nutzt.

Das man damit gut durch kommt ist klar es fehlt ebend nur noch sowas wie nen § um es zu untermauern, und da habe ich noch nicht so was vergleichbares in der Rechtssprechung gefunden!

Hallo Stephan,

derjenige, der mir für die Aussage einen Stern verpasst hat (Danke), hat verstanden, dass es durchaus schwierig sein kann, den besagten Nachweis zu führen. Nach meiner bescheidenen Auffassung sind die Haare und die Frisur ausgesprochen privat und nicht beruflich oder betrieblich veranlasst. Selbst eine Prostituierte (entschuldige den nicht sofort als naheliegend erkennbaren Vergleich) trägt ihre Wäsche nicht ausschließlich beruflich.

Untermauern würde ich es mit § 12 Nr. 1 EStG bei natürlichen Personen.

Bei juristischen Personen sehe ich wiederum kein Problem. Der (ehemals) fast gleichlautende § 10 KStG hat keine Einschränkung für die private Lebensführung. Somit könnte ich mir vorstellen, dass ein betrieblich notwendiger Haarschnitt einer GmbH eine Betriebsausgabe darstellen kann.

Ich fasse zusammen:

Auch wenn es dir noch so klar vorkam, die Ausgaben für Haarschnitte sind nicht als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Sei gegrüßt von

Berta

Hallo Stephan,

derjenige, der mir für die Aussage einen Stern verpasst hat
(Danke), hat verstanden, dass es durchaus schwierig sein kann,
den besagten Nachweis zu führen. Nach meiner bescheidenen
Auffassung sind die Haare und die Frisur ausgesprochen privat
und nicht beruflich oder betrieblich veranlasst. Selbst eine
Prostituierte (entschuldige den nicht sofort als naheliegend
erkennbaren Vergleich) trägt ihre Wäsche nicht ausschließlich
beruflich.

Untermauern würde ich es mit § 12 Nr. 1 EStG bei natürlichen
Personen.

Bei juristischen Personen sehe ich wiederum kein Problem. Der
(ehemals) fast gleichlautende § 10 KStG hat keine
Einschränkung für die private Lebensführung. Somit könnte ich
mir vorstellen, dass ein betrieblich notwendiger Haarschnitt
einer GmbH eine Betriebsausgabe darstellen kann.

Ja gut und schön, wenn dir aber expizied von deinem Arbeitgeber, dem Staat vorgeschrieben wird das deine Haar nicht bis zum Kragen des Hemdes gehen drüfen sowie keine Auffälligkeiten besitzen dürfen, und du dementsprechend aller zwei Wochen zum Frisör rennen musst. Dann muss es doch möglich sein dieses Abzusetzten, oder??

OK, Stephan,

ich setze erneut an, mal schauen, ob es dir so besser gefällt.

Ein Wehrpflichtiger (die anderen Beispiele ziehen an dieser Stelle nicht so gut) erhält nach § 3 Nr. 5 EStG steuerfreie Bezüge. Ausgaben dürfen nach § 3 c EStG nicht als Werbungskosten abgezogen werden soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Bei einem Wehrpflichtigen nach deinem Beispiel stehen die Kosten für den besonderen Haarschnitt (neben der Tatsache, dass Haare doch trotzdem noch privat sind) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerfreien Bezügen. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten kommt daher nicht in Frage.

Ich kann deinen Grundgedanken verstehen. Aber ein Steuerpflichtiger, der einen Beruf wählt, bei dem ihm eine bestimmte Frisur nahegelegt wird, hätte doch sicherlich ähnlich hohe Aufwendungen für die private Frisur.

Und eine Steuerpflichtige, die einen Beruf in der Steuerberatung wählt, trägt auch nicht zwingend Ihre spießige Bürokleidung in der Freizeit. Trotzdem ist die Wahl der Kleidung eine Frage der privaten Lebensführung. Anders ist dies übrigens zum Beispiel bei Kfz-Mechanikern. Diesen wird nicht unterstellt, dass sie ihren Blaumann auch in der Freizeit tragen. Obschon ich einen kenne, der auch das tun würde.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

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Hallo,

Ja gut und schön, wenn dir aber expizied von deinem
Arbeitgeber, dem Staat vorgeschrieben wird das deine Haar
nicht bis zum Kragen des Hemdes gehen drüfen sowie keine
Auffälligkeiten besitzen dürfen, und du dementsprechend aller
zwei Wochen zum Frisör rennen musst.

Wenn der Arbeitgeber das vorschreibt, dann ist das durch das Gehalt abzugelten, aber nicht durch die Steuer. Bei der Bundeswehr haben wir die Kleinigkeiten einmal im Monat gegenseitig selbst wegrasiert, das geht durchaus.
Ein guter Herrenfriseur kann Haare so schneiden, daß man auch nach über zwei Wochen noch einen „ordentlichen“ Haarschnitt hat und verlangt dafür keine 50 Euro. Die regelmäßige Haarpflege, die auch dazu gehört wird der Steuerpflichtige ja wohl nicht auch noch absetzen wollen?

Cu Rene
(noch ein Stern für die Startantwort, die finde ich gut)

Hallo Berta ich glaube ich habe es verstanden wie du es mir erleutert hast.
Ich finde es zwar schade aber wenn man es nicht ansetzen kann dann ist das halt so.

ganz lieben dank

stephan