Haarschnitt beim Friseur - Vertragsart?

Hallo,

ein Haarschnitt beim Friseur:

-> Dienstvertrag nach BGB 611 oder Werkvertrag nach BGB 631 ? Welche Vertragsart seht ihr hier?

Hallo,

ganz klar ein Werkvertrag. Es wird mit der Frisur ein Erfolg geschuldet.

Gruss akkon

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Hallo,

OK, Danke, das wollte ich nur bestätigt haben :smile:

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Hi akkon,

ganz klar ein Werkvertrag. Es wird mit der Frisur ein Erfolg
geschuldet.

Dann könnten viele - auch ich selbst manchmal - also mit ebensolchem Erfolg eine Klage anstrengen, wenn der Erfolg (nämlich eine gute Frisur) ausbleibt?

Spaßiger Gruß vom
Alfred

Ja, aber wie ich deinem spaßigen Gruß schon entnehme ist dir wohl klar, dass eine „gute Frisur“ eben sehr auslegungsfähig ist.

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Ja, aber wie ich deinem spaßigen Gruß schon entnehme ist dir
wohl klar, dass eine „gute Frisur“ eben sehr auslegungsfähig
ist.

Ja, und deswegen frage ich mich des öfteren, ob bei einem Friseurbesuch nicht doch ein Dienstvertrag vorliegt im Sinne von „der Friseur schuldet die Dienstleistung Haareschneiden“ und nicht ein Werkvertrag „der Friseur schuldet als Ergebnis eine (gute) Frisur“. :wink: