Hab ein Gebrauchtwagen mit neuem TÜV gekauft, der jetzt Öl verliert. Gewährleistung?

Hab mir vor 2 Wochen ein 17 Jahre altes Auto beim Händler gekauft, welches neuen TÜV bekommen hat. Dieser wurde OHNE MÄNGEL bestanden. Jetzt habe ich aber bemerkt, dass sich unter dem Auto eine ordentliche Ölpfütze bildet, wenn es eine Weile steht. Ab zum Kumpel und rein geschaut und siehe da…am Motor läuft Öl raus. Ob Zylinderkopfdichtung o.ä., keine Ahnung, aber auf jeden Fall hätte das der TÜV bemängeln müssen. Meine Frage: Habe ich beim Händler Anspruch auf Gewährleistung für die Reparatur des Schadens? Oder kann er sagen: „Der hatte doch den TÜV neu und zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand der Schaden demnach nicht.“???
Will mich vorher erstmal erkundigen, bevor ich ihn anrufe, um dann paar Argumente zu haben. Weiterhin war der Lüfter vom Kühler abgeklemmt. Kumpel hat ihn angeklemmt und er lief auch bei ausgeschalteter Zündung. Also ebenfalls eine TÜV-Mangel, da irgendein Steuerelement defekt ist.

Lass den TÜV aus dem Spiel. Ob der/die Fehler schon zur Zeit der Prüfung bestanden, wirst Du nur schwer beweisen können. Mal davon abgesehen, dass es für die HU völlig egal ist, ob der Kühlerlüfter funktioniert oder nicht. OK, bei der dazugehörigen AU hätte der Motor kochen müssen, aber das war es auch schon.

Fakt ist: Das Auto hat zwei Mängel (wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass der Lüfter nicht nur kurz nachläuft, sondern ständig läuft) und Du - wenn Du direkt von einem Händler gekauft hast - eine Gewährleistung! Berufe Dich darauf und beanstande die Mängel. Lasse Dich auf nichts ein, falls der Händler irgendwas mit Garantie sagt. Es geht nur um die Gewährleistung!

Um was für ein Auto handelt es sich überhaupt, irgend etwas besonderes bzw. hochwertiges? Dass ein Händler so ein altes Auto verkauft ist schon ungewöhnlich. nämlich genau aus dem Grund, dass die Gewährleistung kaum kalkulierbar ist.

Auch ohne Gruß

Hallo lasse_rinn,

Habe ich beim Händler Anspruch auf Gewährleistung für die Reparatur des Schadens?

das ist eine Frage die notfalls vor Gericht entschieden werden muss. Im Normalfall würde ich bei den von dir geschildertem Sachverhalt schon davon ausgehen dass es sich dabei um einen Sachmangel (2 Wochen nach dem Kauf) handelt den der Händler auf seine Kosten beseitigen muss. Da man aber vor Gericht auch oft äußerst merkwürdige Entscheidungen erleben kann, würde ich empfehlen die Angelegenheit notfalls mit einem Anwalt zu besprechen, der kann dir dann viel präziser Auskunft über die Erfolgchancen bei einer Klage geben.

Oder kann er sagen: „Der hatte doch den TÜV neu und zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand der Schaden demnach nicht.“???

Natürlich könnte er das sagen , aber ich habe große Zweifel dass er einen Richter mit diesem Argument stark beeindrucken könnte. Die ohne Mängel bestandene HU (TÜV Untersuchung) sagt nicht mehr und nicht weniger aus als dass an dem Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Mängel festgestellt wurden. Wenn mögliche vorhandene Spuren vom Ölverlust kurz vor der Untersuchung beseitigt wurden, dann hat der TÜV diese auch nicht festgestellt.

Weiterhin war der Lüfter vom Kühler abgeklemmt. Kumpel hat ihn angeklemmt und er lief auch bei ausgeschalteter Zündung

Auch das wäre meiner Meinung nach ein Sachmangel den der Händler auf seine Kosten beseitigen müsste. Bei der Sachmangelhaftung geht der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf davon aus dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. In diesem Fall müsste der Händler also beweisen (nur behaupten reicht nicht aus) dass dem nicht so war. Da der Lüfter ja abgeklemmt war (Zeuge dein Kumpel) dürfte es dem Händler nicht leicht fallen zu beweisen dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestand.

Also ebenfalls eine TÜV-Mangel, da irgendein Steuerelement defekt ist.

Das ist aber nichts was der TÜV bei der HU überprüft. Der TÜV überprüft bei der HU nur ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung sicherheitsrelevante oder umweltschädliche Mängel aufweist.

Zusammenfassend kann man sagen dass du bei einem seriösen Händler wohl gute Aussichten auf kostenlose Beseitigung der Mängel haben dürftest. Bei einem weniger seriösen oder gar unseriösen Händler könnte es aber schon zu Problemen kommen die notfalls nur vor Gericht geklärt werden können. Aber da solltest du dich vorher besser mit einem Anwalt beraten.

Gruß
N.N

Hallo,

wenn Du ein privater Kunde bist steht Dir 1 Jahr Gewährleistung (auf Mängelfreiheit) zu.
Während der ersten 6 Monate hat der Händler die Nachweispflicht zu führen, dass der Mangel nicht schon vorher da war. D.h. der Händler muß beweisen, dass dieser Mangel nicht vorhanden war beim Verkauf.
Da dies ziemlich schwierig ist, werden so alte Autos selten an Privatpersonen verkauft, wie schon geschrieben.
Du hast nicht zufällig als Firma gekauft?
Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung (also Reparatur) geben.
Wie und wo der Mangel behoben wird entscheidet der Händler, da er das bezahlt.
Der Händler kann Dir aber auch anbieten das Fahrzeug zurückzunehmen und Dir Dein Geld wiederzugeben. Hierbei kann er eine Nutzungspauschale in Abzug bringen die in etwa bei 0,54 % vom Kaufpreis pro gefahrene 1000 Kilometer durch aktuelle Rechtsprechungen gesehen wird… Gegenrechnen könntest Du die Kosten für die Anmeldung.

Gruß

Hi!

Alles wesentliche ist unten beschrieben. Bei allem was Du jetzt mit dem Händler veranstaltest: Handel beweissicher. Rechne immer damit, dass ihr euch vor Gericht wiederseht. Also mache alles schriftlich oder nehme immer Zeugen mit!

Gruß
derschwede77

Hi,

Hab mir vor 2 Wochen ein 17 Jahre altes Auto beim Händler
gekauft, welches neuen TÜV bekommen hat. Dieser wurde OHNE
MÄNGEL bestanden. Jetzt habe ich aber bemerkt, dass sich unter
dem Auto eine ordentliche Ölpfütze bildet, wenn es eine Weile
steht. Ab zum Kumpel und rein geschaut und siehe da…am Motor
läuft Öl raus. Ob Zylinderkopfdichtung o.ä., keine Ahnung,
aber auf jeden Fall hätte das der TÜV bemängeln müssen. Meine
Frage: Habe ich beim Händler Anspruch auf Gewährleistung für
die Reparatur des Schadens? Oder kann er sagen: „Der hatte
doch den TÜV neu und zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand der
Schaden demnach nicht.“???

Der neue TÜV ist kein Garant für ein mängelfreies Auto, er ist nur ein Garant dass man die nächsten 2 Jahre nicht zum TÜV muss. Gecheckt wird neben den Grundfunktionalitäten (Beleuchtung, Reifen, Abgas, Bremsen) und den Papieren (gaaaanz wichtig: Felgen und Reifen eingetragen?) wenig bis gar nichts, es kann lediglich sein, dass dem Prüfer ein Mangel ins Auge sticht, dann wird es bemäkelt, oder manchmal auch nicht. Wie letzthin meine Bremsscheiben. Beanstandet trotz unauffälliger Prüfstandswerte, weil dem Prüfer die Optik („Tragbild“) nicht gefallen hat.

Ein TÜV ohne Mängel kann auf verschiedenste Weise zusammen kommen. Persönliche Beziehungen z.B. Ich werde nie den Tag vergessen, als ich mir einen VW Käfer mit neuem TÜV gekauft habe (als Ersatzteilspender für meinen Käfer). Zu Hause bin ich dann hinten eingestiegen, und mit einem lauten Krach durch die völlig verrostete Bodenplatte gebrochen. Ich stand also auf der Straße, auf den Resten des Bodenblechs.

Da ich eigentlich nur auf den Motor und andere mechanische Komponenten aus war, wars mir egal, aber wie diese Rostruine ohne Beanstandung durch den TÜV kam, war mir schleierhaft, zumal die TÜV Jungs bei meinem Käfer hinter dem Rost her waren wie der Teufel, und jede Schweißnaht an der Bodengruppe und jedes eingesetzte Blech löste jedes Mal eine rege Diskussion über das Schweißen an tragenden Teilen aus. Bei dem anderen Käfer war man irgendwie mit Blindheit geschlagen. Seltsam. Bis ich in den Papieren gesehen habe dass die letzte Besitzerin die Sekretärin des Autohauses war, bei dem der TÜV gemacht wurde. Zufall?

Und jetzt gerade habe ich mir eine Rostlaube gekauft als Bauauto. Auswahlkriterien: billig, neuer TÜV, Hängerkupplung, Dachträger. Hab einen 22 Jahre alten Passat ergattert mit neuem TÜV. Erstens fährt er kurzgeschlossen, weil das Zündschloss kaputt ist, der Motor „schwitzt“ Öl (nicht viel, aber man sieht es deutlich), die Schweller sind auf beiden Seiten deutlich angerostet (tragende Teile), und beim Wechsel auf Winterreifen habe ich bemerkt, dass ein Hinterrad deutlich Spiel hat. Beim engen Kurvenfahren gibt es außerdem laute polternde Geräusche und fühlbare Schläge in die Lenkung aus der Vorderachse. Auch die Batterie war völlig fertig, man hatte sie offenbar noch schnell voll geladen damit ich überhaupt vom Hof fahren konnte. Gut, mir alles auch egal, das Auto muss nur noch ein paar Mal die Strecke zum Baumarkt und zurück fahren, das werden in Summe noch ein paar hundert Kilometer, dann geht es zum Schrott. Aber der TÜV war ebenfalls neu. Verkäufer war ein Automechaniker. ich habs nicht geprüft, aber ich wette, der TÜV wurde in der Werkstatt gemacht wo er arbeitet. Auch ein Zufall?

Will mich vorher erstmal erkundigen, bevor ich ihn anrufe, um
dann paar Argumente zu haben. Weiterhin war der Lüfter vom
Kühler abgeklemmt. Kumpel hat ihn angeklemmt und er lief auch
bei ausgeschalteter Zündung.

Also ebenfalls eine TÜV-Mangel,
da irgendein Steuerelement defekt ist.

Alter Trick wenn der Lüfterregler kaputt ist. Man klemmt den Lüfter auf Dauerplus, dann läuft er zwar permanent, aber wenigstens läuft der Motor nicht heiß. Zum TÜV klemmt man ihn ab, da der TÜV den Motor nur relativ kurz laufen lässt fällt die Manipulation nicht auf.

In dem Fall meine ich nicht dass der TÜV das bemerken muss, zumal man sich ja wohl Mühe gegeben hat den Mangel zu vertuschen. das Prüfen des Kühlventilators ist m.W. kein TÜV Prüfpunkt.

Wer vor einem Kauf einen Wagen auf Mängel durchsehen lassen möchte ist bei der TÜV Prüfung falsch. Man kann - soweit ich mich erinnere - durchaus einen Wagen vom TÜV durchchecken lassen (ich geh immer zum ADAC damit), man muss das allerdings separat bezahlen, und erhält dann eine Mängelliste und auf Wunsch auch eine Wertschätzung. Mit der TÜV Prüfung für die Plakette hat das nichts zu tun.

Gruss Armin.

Hi!

Ein TÜV ohne Mängel kann auf verschiedenste Weise zusammen
kommen. Persönliche Beziehungen z.B. Ich werde nie den Tag
vergessen, als ich mir einen VW Käfer mit neuem TÜV gekauft
habe (als Ersatzteilspender für meinen Käfer). Zu Hause bin
ich dann hinten eingestiegen, und mit einem lauten Krach durch
die völlig verrostete Bodenplatte gebrochen. Ich stand also
auf der Straße, auf den Resten des Bodenblechs.

Ja, auch in der letzten Zeit gab es immer mal so kleine Skandale mit den Prüforganisationen,
dass da teilweise ungesehene Hauptuntersuchungen gemacht wurden,
oder sogar das Papier der Berichte geklaut wurde, und komplett betrogen wurde.
Das ergab dann auch immer ein Gegensteuern von Seiten der Prüforganisationen, die Prüfer wurden stichprobenartig nachkontrolliert, das Papier der Prüfprotokolle fortlaufend durchnummeriert.

Ich selbst habe ja auch immer mit Auto´s zu tun, selbstverständlich habe ich da auch schon welche gesehen, mit frischen TÜV,
wo ich gedacht habe, das geht ja nun garnicht.

Und zwar hatte ich mal so eine komische Zeitarbeitsfirma als Werkstattkunde,
ein Lumpenverein, der dann auch auf behördliche Anordnung geschlossen wurde.
Die haben da Langzeitsarbeitslose rekrutiert, und denen zwecks Arbeitsweg Autos zur verfügung gestellt.
Die Autos waren so für 700 € vom „Kaufe ihr Auto, auch defekt oder viele km, sofort-Bargeld - Händler“.
Ich habe da einen Wagen gesehen, mit 2 Wochen altem TÜV, da war im Schweller beifahrerseitig ein Loch, wo ich mühelos beide Hände reinstecken konnte.
Naja, der Spuk mit dieser Firma war dann zum Glück auch gleich zu Ende,
ich habe aber trotzdem mal nachgegraben, wie sowas passieren kann:

Und zwar, werden so schrottreife Auto´s überwiegend exportiert, als Gebrauchtwagen.
Manche Länder bestehen da rein formal darauf, dass diese Auto´s eine neue oder gültige HU haben.
Und irgendwie wird da so ein Export-TÜV gemacht, im Wissen oder besser Vertrauen, dass das Auto irgendwo im Ausland verschwindet, und man nie wieder davon was hört.

Und leider gibt es auch Händler, die das Vertrauen missbrauchen, die in Einzelfällen die Auto´s auch entgegen aller Absprachen und Vertrauens in Deutschland verkaufen.

Das sind die Autohändler, die das eine Weile machen, die irgendwie einen Status der teilweisen Rechtsfreiheit haben, und wenn der Ärger mit den Behörden zu groß wird,
plötzlich verschwunden sind.

Grüße, E !

Ich kann dir im Zweifelsfall nciht sagen wo es steht, aber ich meine zu wissen im 1. Halben Jahr nach dem Kauf muss der Gebrauchtwagenhändler nachweisen das er Dir keinen Mist verkauft hat, besser für Dich. Nach einem Halben Jahr musst Du nachweisen dass er Mist verkauft hat. DAher würde ich direkt reklamieren und gegebenfalls schnell das einem ANWALT übergeben, Den Du kannst es nur falsch machen!

Gurss