Hab eine frage eines Gebrauchtwagengaratiefalles

Hallo ich hab mein Auto vor knapp 8 Monaten bei einem freien Händler gekauft, da er Eingewerbe betreibt und mit das Auto nicht private verkauft hat muss er mir 1 Jahr garantie geben, ich weiß da gibt es eine Regelung nach 6 Monaten das es dann nur noch eine Gewährleistung ist.

Nun der fall im Bordcomputer leuchteten die Airbagleichte und die abgaswarnleichte auf: Problem bezüglich den Airbags war ein kaputter/gebrochener schleifring der ausgeraucht werden musste, zu der anderen leuchte musste ein Zündkabel aauagetauscht werden.

Ist der fall mit den Airbags jetzt ein garatiefall, kann ich Anspruch bzw darauf bestehen? Da keine Sicherheit mehr ohne reparatur mehr gewährleisten wurden konnte.

Danke im voraus.

Hallo Naille

bin der falsche Experte. Bitte jemand im Bereich Recht suchen/auswählen.
mfg

Sorry, nicht mein Fachgebiet. Gegebenenfalls eine Rechtsberatung bei einem Anwalt. Geht auch online. Oder Verbraucherzentrale.
Gruß Mike

Hi!

Also was die Rechtliche Sache angeht so kann ich die leider auch nicht wirklich sehr weit helfen. Jedoch weiß ich das der Händler der die Garantie gerwährlweisten müsste auch ein erstreperatur recht hat. (Außnahmen gibt es sicherlich auch aber die werden hier warscheinlich nicht zum tragen kommen.)
Insofern wenn due nichts von genau dem Händler hast das du damit in eine Werkstatt deiner Wahl (oder die bei der du warst) wird es schon mal schwer.

Frage da lieber mal einen Jusristen.

cu
JarJar-Bings

Hallo
Die Frage ist ob du beim Autokauf eine „exrta“ Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen oder bekommen hast. Wenn ja kannst du das in den Unterlagen nachlesen.
Wenn du das nicht hast gilt nur eine Sachmängelhaftung(Gewährleistung)von einem Jahr. Das heißt in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen das es Vorher intakt war in den nächsten 6 Monaten mußt du beweisen das es Vorher schon defekt war welches schwierig sein wird, und du die Kosten somit selber tragen mußt.
Genaueres kann ich auch nicht sagen.

Hi Naille,
ich habe mich mal etwas durch das Internet geklickt, kann dir aber nicht zu 100% die Richtigkeit meiner Aussagen geben.

Was ich gefunden habe ist, dass der Autohändler dir eine 1 jährige Garantie in Form eine Gewährleistung geben muss. Wenn man dann unter dem Gesetzt Gewährleistung schaut, lautet die Rechtslage auf VERSTECKTE Mängel (dass heißt Mängel die schon vor dem Kauf bestanden haben): Die ersten 6 Monate muss der Händler dir Beweisen, dass der Schaden erst nachträglich passiert ist. Nach den 6 Monaten musst du Beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat. Da aber deine Airbagleuchte erst im Nachhinein aufleuchtet unabhängig davon gesehen, oben es vor den 6 Monaten passiert ist oder nach den 6 Monaten. Der Mangel ist erst nach dem Kauf passiert und somit auf Verschleiß etc. zurück zu führen und nicht auf Mangel der schon vor dem Kauf vorhanden war.

Das hat also mit der eigentlichen Garantie nix zu tun, außer, ihr habt eine Garantie vereinbart, dann musst du im Vertrag schauen, was alles als Garantiefall abgedeckt ist.

Um dir das kurz nochmals mit der Gewährleistung zu verdeutlichen mal ein beispiel: Angenommen, du kaufst eine DVD und schaust sie dir erst nach ca. 1 Monat an. Jetzt fällt dir auf, dass du eine leere DVD bekommen hast, bei der überhaupt kein Film drauf ist, somit ist dies ein versteckter Mangel weil du den Mangel vor dem Kauf gar nicht erkennen konntest. Nun die Rechtslage, da du noch innerhalb der 6 Monaten wärst, könntest du die DVD zurückbringen und der Händler müsste dir Beweisen, dass die DVD einen Film hat.

Ich hoffe ich konnte es dir nochmals etwas verdeutlichen.

Bei weiteren Fragen ruhig nochmals melden :wink:

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und dass es für dich nicht all zu teuer ist.

PS: Ich bin kein Rechtsberater und kann wie schon oben gesagt die Richtigkeit meiner Texte nicht versichern,

grüßle :wink:

Hei, verstehe nicht, wann und von wem und auf wessen Veranlassung die ersten Reparaturen an Kabeln und Leuchte durchgeführt worden sind.

Hallo Naille,
hier musst Du einen Juristen fragen, keinen Techniker.
Gruß
Falk

Ist der fall mit den Airbags jetzt ein garatiefall, kann ich Anspruch bzw darauf bestehen? Da keine Sicherheit mehr ohne reparatur mehr gewährleisten wurden konnte.

Ich seh da eher schwarz.

Für den Garantiefall müsstes du beweisen können, das der Mangel bei Kauf/Übergabe bereits vorlag.
Da Schleifring für mich nach Verschleißteil klingt . . . nein, ich glaub nicht. Was sagt denn die Werkstatt, die die Reparatur gemacht hat, dazu?

lg, mabuse

sorry, aber da würde ich lieber nen anwalt befragen und ob der sich lohnt ist zu erwägen hast du den händler damit konfrontiert und auf regelung bestanden ?

hallo naille,

sorry kann ich nicht genau sagen.
zur garantie / gewährleistung gehören meines wissens jedoch nur betriebsrelevante dinge wie motor, getriebe usw. Leider fällt der meiste „kleinkram“ unter verschleiss und muss selber bei einem gebrauchsten getragen werden. es sei den es liegt eine gesonderte garantievereinbarung vor in der genau steht was abgedeckt ist.

viel erfolg
maddin

hallo Naille,
stell’ dein halbwissen mal zur seite.
entscheidend IST! was im kaufvertrag fixiert wurde. werden die maengel in diesem nicht aufgefuehrt und ausgeschlossen, hat der haendler dir ein produkt verkauft, bei welchem INNERHALB der gewaehrleistung fehler auftreten.
jetzt erklaer’ ich dir die rechtsprechung:
6 mon - der kaeufer hat das recht zur wandlung bzw. umtausch bzw. nachlass…
7-12 mon - der verkaeufer ist VERPFLICHTET maengel an der sache zu beheben bzw. den NACHWEIS zu erbringen, dass der kaeufer den mangel verursacht hat.
13-24 mon - der kaeufer hat den nachweis zu erbringen, dass der mangel bereits beim kauf der sache bekannt war bzw. bestanden hat.
viel erfolg, gruss flor41

Hallo
in so einem Fall würde ich vielleicht mal zum TÜV oder Dekra oder einem anderen Kfz- Prüfbetrieb fahren und da mal nachfragen- vielleicht können die dir weiterhelfen

Ich wage mal zu behaupten dass das nicht in die Garantie fällt. Das kann als Verschleiss abgetan werden unter umständen. Das is bei Gebruchtwagen immer so ne Sache…