Hi Naille,
ich habe mich mal etwas durch das Internet geklickt, kann dir aber nicht zu 100% die Richtigkeit meiner Aussagen geben.
Was ich gefunden habe ist, dass der Autohändler dir eine 1 jährige Garantie in Form eine Gewährleistung geben muss. Wenn man dann unter dem Gesetzt Gewährleistung schaut, lautet die Rechtslage auf VERSTECKTE Mängel (dass heißt Mängel die schon vor dem Kauf bestanden haben): Die ersten 6 Monate muss der Händler dir Beweisen, dass der Schaden erst nachträglich passiert ist. Nach den 6 Monaten musst du Beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat. Da aber deine Airbagleuchte erst im Nachhinein aufleuchtet unabhängig davon gesehen, oben es vor den 6 Monaten passiert ist oder nach den 6 Monaten. Der Mangel ist erst nach dem Kauf passiert und somit auf Verschleiß etc. zurück zu führen und nicht auf Mangel der schon vor dem Kauf vorhanden war.
Das hat also mit der eigentlichen Garantie nix zu tun, außer, ihr habt eine Garantie vereinbart, dann musst du im Vertrag schauen, was alles als Garantiefall abgedeckt ist.
Um dir das kurz nochmals mit der Gewährleistung zu verdeutlichen mal ein beispiel: Angenommen, du kaufst eine DVD und schaust sie dir erst nach ca. 1 Monat an. Jetzt fällt dir auf, dass du eine leere DVD bekommen hast, bei der überhaupt kein Film drauf ist, somit ist dies ein versteckter Mangel weil du den Mangel vor dem Kauf gar nicht erkennen konntest. Nun die Rechtslage, da du noch innerhalb der 6 Monaten wärst, könntest du die DVD zurückbringen und der Händler müsste dir Beweisen, dass die DVD einen Film hat.
Ich hoffe ich konnte es dir nochmals etwas verdeutlichen.
Bei weiteren Fragen ruhig nochmals melden 
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück und dass es für dich nicht all zu teuer ist.
PS: Ich bin kein Rechtsberater und kann wie schon oben gesagt die Richtigkeit meiner Texte nicht versichern,
grüßle 