Hab ich als rüdenbesitzerin ein anrecht auf einen welpen beim decken lassen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein ganz großes problem :frowning:
eine angebliche freundin von mir hat eine chihuahua
hündin und ich einen chihuahua rüden.
letzte woche fragte sie mich ob mein rüde nicht ihre
hündin decken könnte. ich hab gesagt na klar so kann mein
hund mal … :smile: und ich würde gerne einen welpen von
meinem hund haben wollen - mehr nicht!!! es war alles ok
VORAB… ich bezahle von dem welpen den ich haben möchte
die impfung u die wurmkur, alles kein ding…
nur das problem ist, (eigtl sehr lächerlich) ihre andere
freundin hat einen yorki rüden und der sollte die
chihuahua hündin decken. und nun haben wir blöderweise
alle streit, weil meine angebliche freundin nicht zugeben
will um sich mit der andern freundin nich zu streiten das
sie es wollte, dass mein hund ihre hündin deckt. und
jetzt sagt sie sie gibt mir 100 euro vom verkauf des
ersten welpens und damit soll ich mich zufrieden geben :frowning:
das möchte ich aber nicht - ich bestehe auf einen welpen!
und deswegen meine frage, habe ich ein anrecht auf einen
welpen?? ich habe ja leider nichts vertraglich mit ihr
gemacht,weil ich ihr leider gottes vertraut habe. ich
habe nur kurzmitteilungen von ihr wo sie schreibt du hast
nichts schriftlich geb dich mit 100euro zufrieden oder
nichts. und sie wird die welpen für 400euro oder mehr
verkaufen :frowning: ich möchte so sehr einen welpen davon haben

( die welpen sind doch von meinem hund… liebe liebe

grüße steffi

Liebe Steffi,
ok, ich geb dir meine Antwort als Züchterin mit 34 Jahren Zuchterfahrung.

Doch vorab: Hat die Hündin denn nun schon Welpen oder nicht? Welcher Rüde hat denn nun gedeckt???

Der Yorki oder deiner?
Wenn der Yorki gedeckt hat, dann gibt’s doch Mischlinge!!!

Grundsätzlich trifft man VOR dem Decken eine Vereinbarung zwischen Züchter=Hündinbesitzer und Deckrüdenbesitzer, die am besten schriftlich zu machen ist oder man hat Zeugen.

Unter Züchtern (= anerkannte VDH-Züchter) gibt es ein
ungeschriebenes Gesetz:
Für das Decken bekommt man einen Welpen (1.Wahl hat aber der Hündinnnenbesitzer) ODER man bekommt den Gegenwert (= Kaufpreis, zu dem die Welpen abgegeben werden) eines Welpen.
Doch grundsätzlich kann man auch etwas Anderes vereinbaren. Hast du denn keinen Zeugen für eure mündliche Vereinbarung?
Ohne schriftliche Vereinbarung bzw. ohne zeugen hast du nach meiner Ansicht bei einem eher zu nennenden Zufallswurf schlechte Karten. Die Welpen erhalten ja, wie ich es vermute, keine anerkannten Papiere.

Nur noch ein Hinweis:
Der Züchter zahlt alle Impfungen usw bis zur Abgabe des Welpen.

Ich wünsche dir ein gutes Ausgehens deines Streites.

Kannst ja mal auf meiner Website schauen. Ich habe Deutschland in 2007 und 2008 bei der World Challenge in Long beach, Kalifornien, USA, mit meiner Saluki-Hündin CH Dakira Sawahin vertreten und 2008 auch gewonnen. Bei diesem Wettbewerb treten die TOP-Hunde aus 52 Staaten an.

Dagmar Hintzenberg-Freisleben
Sawahin Salukis - seit 1977
Befedert und Kurzhaar
www.salukis.de

Hast Du eine Antwort erhalten? Wie ging es aus?

Wenn Du nichts Schriftliches vereinbart hast,kannst Du rein garnichts machen,leider.Üblich ist als „Bezahlung für’s decken“ ein Welpe oder der Geldwert eines Welpen.Und Chihuahuas kosten nicht 400 Euros,sondern etwa das Dreifache.Ich bin mit einer solchen Züchterin befreundet,die macht das auch schon 25 Jahre lang.