Hab ich anrecht auf Kindergeld?

Hallo,

nehmen wir an jemand erlernt einen Beruf (mit abschluß), arbeitet 3 jahre in diesem und wird dann vom arbeitsamt für arbeitsunfähig erklärt Grund hier für: seine Gesundheit. Steht dieser person dann kindergeld zu weil er sich ja eine neue ausbildung suchen muß oder nicht…vielen dank im vorraus…

Gruß Daniel

Voraussetzungen für Kindergeld?
Hi !

oberster Grundsatz: Das Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind.

zweitens:
Ein Kind wird für das Kindergeld nur als solches behandelt, wenn es das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Berufsausbildung macht (auch eine zweite oder dritte Ausbildung sind unproblematisch). Weiterhin dürfen die Einkünfte und Bezüge eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Genaueres zur gesetzlichen Grundlage
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Es ist noch anzumerken, dass sich die mögliche Bezugsdauer noch über das 27. Lebensjahr hinaus verlängern kann. Eine solche Verlängerung ist abhängig von der Dauer des geleisteten Wehr- oder Wehrerstazdienstes.

BARUL76

Hallo,

gehen wir mal davon aus das derjenige jetzt schon eine geraume zeit auf eine umschulung wartet und momentan aber nichts findet…wie ist es in diesem fall??..normal ist es ja so das ich nach beendigung der schule bis zum beginn der ausbildung kindergeld bekomm.

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Hi !

gehen wir mal davon aus das derjenige jetzt schon eine geraume
zeit auf eine umschulung wartet und momentan aber nichts
findet…wie ist es in diesem fall

Der Anspruch auf Kindergeld besteht erst wieder ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Ausbildung beginnt. Das Warten auf eine Ausbildungsmaßnahme wird vom Einkommensteuergesetz nicht als eine „Zeit des Kindseins“ anerkannt.

BARUL76

Hallo,

vielen Dank

MfG Daniel

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