hab ich anspruch auf einen kostenfreien leihwagen,wenn
mein fahrzeug wegen einer garantiereparatur in der werkstatt ist?
Hallo ferdl,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr somit entgegengebrachtes Vertrauen.
Einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug im rechtlichen Sinne haben Sie nicht. Jedoch gibt es vertraglich geregelt die sogenannte „Mobilitätsgarantie“. Sollten sie diese abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Leihwagen zu.
Sprechen Sie doch einfach mal mit Ihrer Vertragswerkstatt, denn viele Werkstätten bieten Ihren Kunden den Service eines Ersatzfahrzeuges aus Kulanz an.
Sollten Sie einen günstigen Mietwagen benötigen schauen Sie doch einmal auf unserer Homepage www.autoeurope.de vorbei.
Ich hoffe, die Antwort entspricht Ihren Vorstellungen.
Viele Grüsse
Miriam Hohmann
Marketing Executive
Auto Europe