Hab ich Anspruch auf Schadensersatz?

Hallo Forum,
habe vor Monaten ne Handytasche gekauft, die irgendwann kaputt wurde und zum Garantiefall wurde.
Hab denen erzählt, das ich es ihnen senden werde (fitBAG…wem das was sagt…) und die haben mir gesagt das ich es zu ihnen schicken soll…
Da die Tasche ned groß war hab ich des ganze in nen einfachen Großbrief getan und bei der Post abgegeben…nach einem Monat Unwissenheit, hab ich mich erkundigt, wo denn die Tasche bleibt…und jetzt kommt der Knaller:
Weder fitBAG noch die deutsche Post wissen, wo die Tasche geblieben ist…hab bei jedem 2 Anfragen gemacht…nichts…die Tasche hat 17 Euro gekostet…futsch…
Jetzt wollte ich fragen, ob ich von irgendwem n bisschen Schadensersatz bekommen kann, weil es eigentlich nicht meine Schuld ist, dass das Teil jetzt weg ist.

Vielen Dank schon mal…
mfg 
MM

hi,

was steht denn in der Garantie drin? Das wäre dem Hersteller selbst überlassen.

Bei Gewährleistung: wenn die beim Kauf mangelfrei war, war sie beim Kauf eben mangelfrei. Da kann sie auch am 2. Tag kaputt gehen.
Was war also schon am 1. Tag nicht ok? das es erst jetzt bemerkt wurde wäre in Ordnung, dafür ist die Gewährleistung ja da.

Warum nicht versichert verschickt?

Warum die FAQ:1129 nicht gelesen? zuviele Tränen im Auge wegen den 17€ + Versand?

grüße
lipi

Bei Gewährleistung: wenn die beim Kauf mangelfrei war, war sie
beim Kauf eben mangelfrei. Da kann sie auch am 2. Tag kaputt
gehen.
Was war also schon am 1. Tag nicht ok? das es erst jetzt
bemerkt wurde wäre in Ordnung, dafür ist die Gewährleistung ja
da.

Eine Gewährleistung trifft immer zu und da ich dank der nicht vergangenen 6 Monate keinen Nachweis erbringen muss, dass die Sache bei Gefahrenübergang schon beschädigt war, muss mir die Firma einen Ersatz liefern.

Warum nicht versichert verschickt?

Kaufst du eine Büroklammer für 6000€ wenn du sie auch für 60 haben kannst? Überleg mal…

Warum die FAQ:1129 nicht gelesen? zuviele Tränen im Auge wegen
den 17€ + Versand?

Es hat dich niemand dazu gezwungen diesen Beitrag zu kommentieren…und angesichts deiner Ausdrucksweise bitte ich dich auch darum es zukünftig auch zu unterlassen…

hi,

Kaufst du eine Büroklammer für 6000€ wenn du sie auch für 60
haben kannst? Überleg mal…

dann überleg du mal wer den Versand zahlen muss und wer nun besser dastehen würde mit einer Sendungsnummer in der Hand.

oder anders: wenn ich Büroklammern will, kauf ich Büroklammern. auch wenn etwas Spucke die Zettel auch zusammenhalten würde.

Deine restlichen Kommentare sind teilweise falsch, aber ich streit mich mit dir jetzt nicht über den Unterschied Gewährleistung und Garantie und das ‚kaputt‘ weitaus mehr beinhaltet als einen Gewährleistungsfall.

… muss mir die Firma einen Ersatz liefern.

dann ist doch gut.

Warum die FAQ:1129 nicht gelesen? zuviele Tränen im Auge wegen

den 17€ + Versand?

Es hat dich niemand dazu gezwungen diesen Beitrag zu kommentieren.

Das war die netteste Begründung die mir eingefallen ist.
gern lass ich mir erklären, warum du diesen Text bestätigst und nicht liest.

grüße
lipi

Kaufst du eine Büroklammer für 6000€ wenn du sie auch für 60
haben kannst? Überleg mal…

dann überleg du mal wer den Versand zahlen muss und wer nun
besser dastehen würde mit einer Sendungsnummer in der Hand.

oder anders: wenn ich Büroklammern will, kauf ich
Büroklammern. auch wenn etwas Spucke die Zettel auch
zusammenhalten würde.

und wenn ich einen versicherten Versand für 7 Euro gewollt hätte, dann hätte ich ihn mir gekauft…Wozu aber einen versicherten Versand, wenn man erfahrungsgemäß davon ausgehen kann das ein normaler Brief ankommt? Das wäre doch gegen jeden gesunden Menschenverstand.womit wir wieder bei den Büroklammern und deiner ( scheinbar bei dir sehr beliebten) Spucke wären…

Deine restlichen Kommentare sind teilweise falsch, aber ich
streit mich mit dir jetzt nicht über den Unterschied
Gewährleistung und Garantie und das ‚kaputt‘ weitaus mehr
beinhaltet als einen Gewährleistungsfall.

Und ich muss dir wohl kaum erzählen was in §§ 437, 438 und 439 BGB steht, weil du ja eh so ein Schlaumeier bist und das weißt :smile:

… muss mir die Firma einen Ersatz liefern.

dann ist doch gut.

Die Frage ist nur, auf welcher Rechtsgrundlage ich Anspruch auf Schadensersatz, verursacht durch Verlust beim Transport habe und welche Firma den dann zu tragen hat.

Warum die FAQ:1129 nicht gelesen? zuviele Tränen im Auge wegen

den 17€ + Versand?

Es hat dich niemand dazu gezwungen diesen Beitrag zu kommentieren.

Das war die netteste Begründung die mir eingefallen ist.
gern lass ich mir erklären, warum du diesen Text bestätigst
und nicht liest.

Wie gesagt, wo und wie ich meine Anfrage stelle, ist und bleibt meine Sache. Du hast die freie Wahl dich für dieses Thema zu interessieren und zu kommentieren, aber für weitere Fälle: Such dir bessere Begründungen.

Guten Abend!

und wenn ich einen versicherten Versand für 7 Euro gewollt
hätte…

Mit 500 € versicherten Versand bis 2 kg gibt’s bei DHL online für 4,99 € inkl. Sendungsverfolgung.

Wozu aber einen versicherten Versand, wenn man erfahrungsgemäß davon ausgehen
kann das ein normaler Brief ankommt? Das wäre doch gegen jeden
gesunden Menschenverstand…

Mit dem gesunden Menschenverstand ist aber auch nicht vereinbar, an Schadenersatzanspruch zu denken, wenn man nicht einmal nachweisen kann, überhaupt etwas verschickt zu haben.

Unversicherter Versand ohne Sendungsverfolgung geht völlig in Ordnung, setzt aber die Bereitschaft voraus, ggf. den Verlust der Sendung in Kauf zu nehmen.

Gruß
Wolfgang

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hi,

Die Frage ist nur, auf welcher Rechtsgrundlage ich Anspruch
auf Schadensersatz, verursacht durch Verlust beim Transport
habe und welche Firma den dann zu tragen hat.

Schadenersatz?

Post: was ist an unversichert zweideutig?

Der VK schuldet bestenfalls eine mangelfreie Ware.
Ich kann mir gerade keinen Fall ausdenken, in dem der VK Schadenersatz leisten müsste, wenn der Schaden nur die ohnehin mangelhafte Sache betrifft.

Vielleicht hätte man mit einer der 6000 Büroklammern einen Zettel ‚Bitte nicht verlieren‘ an den Brief heften sollen :smile:

vielleicht solltest du mal eine FAQ:1129 konforme Frage zum Gefahrenübergang bei Nacherfüllung stellen. würde mir gerad hilfreicher erscheinen.

grüße
lipi

Mit dem gesunden Menschenverstand ist aber auch nicht
vereinbar, an Schadenersatzanspruch zu denken, wenn man nicht
einmal nachweisen kann, überhaupt etwas verschickt zu haben.

Oder etwas besessen zu haben das auch noch kaputt war.

Greetz
S_E

Jetzt wollte ich fragen, ob ich von irgendwem n bisschen
Schadensersatz bekommen kann, weil es eigentlich nicht meine
Schuld ist, dass das Teil jetzt weg ist.

Der Anspruch auf Schadenersatz setzt nicht eigene Unschuld voraus, sondern fremde Schuld.

Und eine Antwort setzt die Beachtung der Forumsregeln voraus, hier insbesondere FAQ:1129.

s.

Bei Gewährleistung: wenn die beim Kauf mangelfrei war, war sie
beim Kauf eben mangelfrei. Da kann sie auch am 2. Tag kaputt
gehen.
Was war also schon am 1. Tag nicht ok? das es erst jetzt
bemerkt wurde wäre in Ordnung, dafür ist die Gewährleistung ja
da.

Eine Gewährleistung trifft immer zu und da ich dank der nicht
vergangenen 6 Monate keinen Nachweis erbringen muss, dass die
Sache bei Gefahrenübergang schon beschädigt war, muss mir die
Firma einen Ersatz liefern.

oder sie beweist dir einfach, das die ware mangelfrei war, die Möglichkeit gibt es durchaus auch.

Warum nicht versichert verschickt?

Kaufst du eine Büroklammer für 6000€ wenn du sie auch für 60
haben kannst? Überleg mal…

weil man in dem Beispiel hier

  1. Nachverfolgen kann, wenn etwas verloren geht
  2. Die Ware versichert ist
  3. man einen Einlieferungsbeleg und eine Sendungsnummer hat
  4. Man die Kosten vom Verkäufer erstattet bekommt

Warum die FAQ:1129 nicht gelesen? zuviele Tränen im Auge wegen
den 17€ + Versand?

Es hat dich niemand dazu gezwungen diesen Beitrag zu
kommentieren…und angesichts deiner Ausdrucksweise bitte ich
dich auch darum es zukünftig auch zu unterlassen…

Und es würd dir nichts schaden, die FAQ zu lesen und damit zu rechnen, das die Wahrscheinlichkeit sehr viel geringer wird, das man dir hilft, wenn du solche Sachen schreibst

Eine Gewährleistung trifft immer zu und da ich dank der nicht
vergangenen 6 Monate keinen Nachweis erbringen muss, dass die
Sache bei Gefahrenübergang schon beschädigt war, muss mir die
Firma einen Ersatz liefern.

das ist leider völlig falsch.
lies mal die faq:1152 zu diesem thema. verschleiß oder beschädigung ist kein sachmangel und der KÄUFER muss beweisen, dass es sich um einen handelt. die 6monate beziehen sich allein darauf, dass bei einem bewiesenen sachmangel der käufer nicht zusätzlich noch nachweisen muss, dass der sachmangel auch beim kauf schon vorgelegen hat.
dass hier ein beweisbarer sachmangel vorgelegen hat möchte ich bei deriner tasche mal stark anzweifeln. eine gesetzliche mindesthaltbarkeit gibt es nicht.

Warum nicht versichert verschickt?

Kaufst du eine Büroklammer für 6000€ wenn du sie auch für 60
haben kannst? Überleg mal…

beauftragst du zum umzug ein umzugsunternehmen oder einen sperrmülltransporter? überleg mal…

du vergleichts grade äpfel mit birnen,

also: entschädigung gibt es natürlich auf keinen fall vom lieferanten - das hat genau gar nichts mit dem verschwinden der von dir verschickten tasche zu tun. der einzige, der da vielleicht haften könnte wäre die post, mit der du einen vertrag zum transport des briefes abgeschlossen hast. aber wenn du mal die vertragsbedingungen der post durchliest (http://www.deutschepost.de/de/a/agb.html), wirst du finden, dass es bei standardbriefen keinerlei haftung oder schadenersatz gibt.

also: vergiss es, da ist nichts zu holen!

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Eine Gewährleistung trifft immer zu und da ich dank der nicht
vergangenen 6 Monate keinen Nachweis erbringen muss, dass die
Sache bei Gefahrenübergang schon beschädigt war, muss mir die
Firma einen Ersatz liefern.

oder sie beweist dir einfach, das die ware mangelfrei war, die
Möglichkeit gibt es durchaus auch.

mag sein. aber wozu, wenn bislang noch kein sachmangel nachgewiesen wurde?