Hab ich das Recht auf eine Abfindung und auf eine Kostenübernahme, wenn der Eigentümer mich rausschmeißen will?

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir geht es um Folgendes.

Mein Vater wohnt seit Ende 96 als Mieter einer Wohnung in Berlin. Nun wurde ausgerechnet seine Wohnung von der Hausverwaltung an eine Privatperson verkauft. Nicht nur mein Vater ist davon betroffen in seinem Haus, sondern auch andere Mieter. Die meisten, die die Wohnungen gekauft haben, kauften die Wohnungen als Kapitalanlage fürs Alter, heisst konkret, dass die Miete zukünftig an die Privatperson gezahlt wird statt an die Hausverwaltung. So weit, so gut.

Nun wurde die Wohnung meines Vaters schon Anfang 2015 gekauft. Vor etwa 4 Monaten bekam mein Vater ein Schreiben vom Anwalt des neuen Privateigentümers. In dem Schreiben stand, dass er sich von seiner Frau trennen wird und er deshalb die Wohnung eigennützig nutzen möchte. Wenn
wir bis Oktober diesen Jahres keinen Widerspruch einlegen, ist mein Vater verpflichtet die Wohnung zum 31.12 sachgerecht an den neuen Eigentümer zu übergeben.

Am Anfang war das ein harter Schlag ins Gesicht, vor allem, weil man kleiner Bruder eine leichte geistige Behinderung hat und die Wohnung für unsere Verhältnisse bzw. für mein Vater ideal war.
Nun habe ich mich letztens mit einem guten Freund unterhalten, der verheiratet ist und 2 Kinder. Er ist in etwa in der gleichen Situation. Seine Wohnung wurde auch verkauft, die Eigentümer möchten ihn und seine Familie auch so schnell wie möglich raushaben. Als er mit seiner Frau beim Mieterschutzverein war, teilte der Anwalt ihnen mit, dass sie ein Anrecht auf eine Abfindung haben und eine Kostenübernahme stellen können, wenn Sie die Wohnung verlassen müssen. Mein Freund meinte, dass speziell in der Situation meines Vaters, wir gute Chancen auf eine Abfindung hätten, da mein kleiner Bruder eine leichte Behinderung hat und wir andererseits auch schon seit 20 Jahren in der Wohnung leben.

Mein Vater würde eigentlich ungern aus der Wohnung ziehen, da sie für seine Verhältnisse ideal ist, aber bei einer geeigneten Abfindung und speziell bei einer Kostenübernahme beim Umzug, wäre er willig umzuziehen.

Kann mir einer weiterhelfen bei diesem Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Ugi

Hallo

Kann es sein, dass bei dem guten Freund der Vermieter nicht wirklich Eigenbedarf hatte, sondern das nur behauptet hatte?

Viele Grüße

Moin,

Nicht direkt, aber evtl. hilft das weiter:http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wann-eine-eigenbedarfskuendigung-erlaubt-ist/6491000-2.html

Einfach „Eigenbedarf“ behaupten ist nicht so einfach. Da muss mehr Butter bei die Fische.

Ulrich

Morgen,

Ein Anrecht auf Abfindung und Kostenübernahmen gibt es im Mietrecht nicht. Eigenbedarfskündigung unterliegt strengen Regeln 573 BGB .

Ebenso interessant ist, ob die Wohnung schon Länger eine Eigentumswohnung ist und oder ob diese Umgewandelt wurde und sich das ganze um den Erstverkauf handelt. Dazu siehe 577 BGB und vor allen 577a BGB. In Berlin beträgt, im Falle der Gründung und erstmaligen Verkaufes des Wohneigentums,die Kündigungsfrist 10 Jahre.

Daher über den genauen Stand informieren und ggf. Anwalt nehmen.

Hallo,

im Falle deines Bekannten dürfte es so gelaufen sein, dass er einen Deal mit dem Vermieter gemacht hat.
Das ist nichts Illegales.
Der Mieter zieht ohne Meckern, Murren und Klagen zügig oder gar vorzeitig aus, dafür bekommt er das Geld.

wohl richtig, aber ich verweise mal da auf den O-Ton eines Münchner Richters nach der insgesamt dritten Eigenbedarfskündigung mit fadenscheinigen Argumenten an eine Vermieterin

„Frau X, sie wissen ja. Wenn man kein Recht hat, dann man sich das gewünschte Resultat nur anderweitig erkaufen“.

Danach wurden der Mieter und die Vermieterin gebeten, jeweils den Raum zu verlassen, um zum einen über die Summe etc. nachzudenken, die gezahlt werden sollte, um freiwillig auszuziehen, zum anderen darüber, ob man diese Zahlung vornehmen möchte.

Genannt wurde dann eine gerade mal 5stellige Summe. Auch der Richter verwies darauf, dass diese Summe aufgrund der Wohnungssituation in MUC angemessen wäre.

Die Vermieterin hat sich zu dem Zeitpunkt dagegen entschieden, musste dann alle Kosten tragen und die Kündigung wurde erneut abgelehnt.

Wenige Monate später war die Vermieterin dann doch einsichtiger und zahlte die geforderte Summe. Ihr Haus steht bis heute leer.

Das Ganze hab ich auch erzählt, damit man versteht, dass Vermieter - egal, ob sie im Recht sind oder nicht- nicht notwendigerweise nach einer erfolglosen Eigenbedarfsklage aufgeben!

Gruß
VB