Hallo-Hab meine Gitarre im Originalkoffer und Umkarton,gepolstert mit Knüllpapier, gekennzeichnet mit vorsicht zerbrechlich-Schildern zu Musik-Schmidt nach Frankfurt zum Service geschickt und die ist dort angeblich mit gebrochenem Hals trotz intakter Verpackung angekommen. DHL lehnt nach 6 Wochen nun eine Regulierung ab, weil die Verpackung angeblich nicht den AGB entspach… Die Gitarre habe ich vor dem Versand extra versichert bis 20000 Euronen.(soviel kostet Sie zwar nicht, aber das ist bei DHL so ne festgelegte Gruppe.
Hat da jemand von Euch schonmal Erfahrung gemacht damit. Bitte keine Hinweise auf irgendwelche Anwaltsseiten.
Dankeschön im Voraus für Eure Mühe !
Hallo
DHL lehnt nach 6 Wochen nun eine Regulierung ab, weil die Verpackung angeblich nicht den AGB entspach…
Haben die irgendwas konkretes geschrieben, inwiefern die Verpackung nicht den AGB entsprach, und welcher Unterpunkt in den ABG genau gemeint ist?
Wenn nicht, würde ich da noch mal genau fragen.
Viele Grüße
Hi- zu diesem(wie ich vermute )Serienbrief von DHL gab es einen weiteren Zettel, auf dem die Verpackung beschrieben wurde
Äußerer Zustand: unversehrt, geöffnet (vom Empfänger)
Außenverpackung: Wellpappkarton,mehrfach genutzt(das war genau der Karton, in welchem ich die Gitarre damals geschickt bekam)
Verschluß : PVC Klebestreifen
Innenverpackung Knüllpapier
als nächstes folgt die Beurteilung der Verpackung:
Entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG.
Musik Schmidt hat jedoch damals die Gitarre mit UPS geschickt.
Was ich nicht wußte ist, das alle Transporteure andere Verpackungsbedingungen haben.Mein Fehler.
Ich werde vor dem nächsten Paket, welches ich versende, erstmal von jedem die AGBs lesen.
Hallo
Entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG.
Kann es sein, dass dieser Punkt nicht eingehalten wurde:
‚Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren
und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern.‘ (aus 3.2(1) dhl versandbedingungen)?
Viele Grüße
Hallo
Entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG.
Kann es sein, dass dieser Punkt nicht eingehalten wurde:
‚Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren
und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern.‘ (aus
3.2(1) dhl versandbedingungen)?
ja, darauf wollen sie sich berufen und können es auch. Das sieht nicht gut aus. Die Gitarre kann nicht optimal verpackt gewesen sein, wenn aussen keine Beschädigung und der Hals abgebrochen ist.
Aber das ist nur meine unmaßgebliche eigen Meinung
Gruß
Diemo