also ich habe 7 monate als aushilfe in einem Lager gearbeitet jetzt wurde ich vor 2 wochen gekündigt
einer meiner freunde bezieht ALG aber er wohnt alleine und bekommt die wohnung usw. bezahlt (darauf will ich aber nicht hinaus)
die sache ist ich bin erst 19 und lebe zuhause
ich bin niemand der darauf scharf ist auf kosten anderer leute zu leben aber da ich im dezember einen einpaar weinachts geschenke auf raten gekauft habe muss ich eine bestimmte summe am monatsanfang auf dem konto haben
also die eigentliche frage:
kann ich ALG krigen obwohl ich als aushilfe gearbeitet habe und noch bei meiner mutter lebe??
Da kann ich leider nicht weiterhelfen, allerdings würde ich einfach mal bei der Agentur für Arbeit anrufen und fragen. Kostet ja nichts.
Hallo
da sehe ich schwarz. Zum einen lebts du im Haushalt deiner Mutter. Daher ist Sie für deinen Unterhalt zuständig. Die Tatsache das du 7 Monate als Aushilfe gearbeitet hast, ich gehe mal von einem 400 Euro Job aus, hilft dir dabei nicht weiter.
Es ist tatsächlich so, das wenn du den Weg deines Freundes einschlagen würdest du eine Chance auf ALGII hättest. Dies ist allerdings auch davon abhängig wieviel deine Mutter verdiehnt. Es gibt eine Obergrenze, die liegt soweit ich weiß bei 1350 Euro netto. Verdient deine Mom mehr sehe ich auch da Probleme.
Daher mein Tip, such dir lieber eine Ausbildungsstelle oder erneut einen Nebenjob.
Tut mir leid die keine bessere Nachricht geben zu können.
MFG
MS
Hallo eoeo6565,
ich bin mir nicht sicher.
Geholfen hat mir in schwierigen Situationen häufig schon das Arbeitslosen-Telefon. Das ist kostenlos und unabhängig von irgendwelchen Behörden.
Hier die Nr. 08001110444.
Viel Glück, Grüße von Steffi
Hallo,
du hast mich direkt als Expertin ausgewählt. Leider muss ich dir mitteilen, dass ich zu deiner Anfrage überhaupt nichts sagen kann. Ich kenne mich in Mietrecht gut aus.
Deshalb bitte ich dich, einen Experten für Sozialrecht anzuschreiben.
Ich wünche dir Erfolg.
Beste Grüße
Hallo,
die Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich mich mit den Regelungen zum ALG gar nicht auskenne. Tut mir leid.
florestino
Ich denke, dass du keinen Anspruch auf ALG hast,
denn hierfür muss man mindestens 360 Tage sozialversicheungspflichtig gearbeitet haben.
7 Monate sind zu wenig oder hattest du vorher auch
eine Tätigkeit, deren Zeit man hinzurechnen kann.
Die Aushilfe selbst ist kein Hindernis, es sei denn, du hättest weniger als 17 Stunden pro Woch gearbeitet.
Ich hoffe, mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Pillwest
Hallo,
ich denke, es isr am besten, wenn du direkt beim Arbeitsamt anrufst und dich informierst. Da erhälst du dann eine verbindliche Auskunft.
Viel Erfolg wünscht dir
pamukale
Hallo,
bin bisschen spät dran - denke, dass die Anfrage mittlerweile geklärt ist.
Aber ich gehe davonaus, dass kein ALG gezahlt wurde bzw wird. Es lebe Hartz IV.
Sorry - aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus
Gruß Conny_Cologne