Hab ich recht auf Wohngeld?U25

Hallo geehrte Nutzer von w-w-w.de,

Ich brauche dringend Rat und Fakten. 

Ich, 20 Jahre alt, arbeitslos,deutscher Staatsbürger aus NRW/Oberhausen.  

Vor ca 3 Monaten haben meine Eltern mich aus der Wohnung geschmissen. Ich konnte paar Tage bei Freunden und seit ein paar Wochen bei meiner Freundin wohnen. Meine Eltern haben mich in dem Zeitraum nicht unterstützt. Ich war direkt beim Jugendamt wo ich dort dann ein Gespräch mit meinen Eltern geführt habe. Die Sachbearbeiterin im Jugendamt hat nach dem Gespräch mir gesagt dass sie es nicht unterstütz dass ich ausziehe. Unverständlich da meine Eltern mich nicht mehr zuhause haben wollten. Deshalb hat Arbeitsamt gesagt mir würde kein Wohngeld zustehen nur das Hartz 4 (ca.230€?). Deswegen konnte ich erstmal keine Wohnung mieten. 

Letzte Woche Haben meine Eltern und ich uns darauf geeinigt das sie mich unterstützen Wollen damit ich eine eigene Wohnung mieten kann. Damit ich meine Zukunft in Ruhe aufbauen kann. Ich möchte am
Schnellsten mein Abitur nachholen hier auf einer staatlichen Hochschule. 

Soweit so gut. Am Montag geh ich zum Arbeitsamt um Hartz4 zu beantragen (noch nicht getan)(bin arbeitslos seit 1.4.11) 
Von meinem Kindergeld + Hartz 4 will ich Miete usw zahlen. (am montag hab ich auch ein besichtigungstermin einer Wohnung. Warmmiete ca 320€ inkl Heizkissen)
Hab ich wirklich kein recht auf Wohngeld? Erstausstattung? Laut rechnern im Internet stehen mir ca 680€ Leistungen zu inkl Wohngeld ? Wie kann ich am Amt Vorreden das ich nicht veräppelt werde? Paragraphen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. 
Ich bedanke mich im Vorraus schonmal recht herzlich. 

mit freundlichen Grüßen
Emre

Es gab da was mit dem 21 und 25 Lebensjahr.
Die Krankenkasse versichert Sie nicht da Sie bis zum 21 Lebensjahr noch Familien versichert sind. Ist das nicht der Fall leben Sie ohne Krankenversicherung.

Wenn ich das nun richtig verstanden habe kann man Sie dazu zwingen bis zum 25 Lebensjahr bei ihren Eltern zu wohnen. Bin mir da aber nicht sicher.

Auf jeden Fall darf die Wohnung maximal 45qm haben. Wieviel Sie kosten darf ist von Stadt und Ort verschieden und kann ihnen nur jemand sagen der in ihrem Ort oder Stadt wohnt. Wenn Sie am Montag erst mal Hartz 4 beantragen müssen Sie sich ja noch nicht entscheiden oder für was fest legen. Fragen Sie beim Antrag des Hartz 4 doch einfach ganz einfach den/ die Mitarbeiter/in. Die heben eine Auskunftspflicht und müssen ihnen rede Antwort stehen.

Hallo!
Hör Dir erst einmal an, was die im Amt zu sagen haben. Du reagierst mit folgenden Argumenten:
Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht „soll“ und nicht muß.
Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht.
Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:

  1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muß man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.
  2. Man muß mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
  • lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
  • lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
  1. Man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3.
    Anerkannte Gründe für einen Umzug
    Um von der ARGE Geld zu bekommen, muß man seinen Umzugswunsch begründen. Der reine Drang nach einem Tapetenwechsel reicht jedoch nicht, um einen Umzug bezahlt zu bekommen.
    Gründe, die von der ARGE akzeptiert werden, sind:
    •Scheidung und daraufhin Auszug aus gemeinsamer Wohnung
    •Unbewohnbarkeit der alten Wohnung (z.B. Schäden am Bau oder schwere Krankheit / Folgen eines Unfalls, so dass Sie nicht mehr alleine in der Wohnung zurechtkommen)
    •Aufnahme einer Arbeit in einer anderen Stadt (nicht verpflichtend, aber üblich)
    Bei allen Gründen ist es wichtig, dass Sie Nachweise dafür erbringen – also entsprechende Papiere, Fotos, Atteste.

Gründe, die von der ARGE nicht akzeptiert werden, sind:
•die Aussicht oder Hoffnung auf bessere Arbeitschancen in einer anderen Stadt
•wenn Personen unter 25 Jahren bei den Eltern ausziehen wollen – Ausnahmen: eine Schwangerschaft, eine Ausbildung in einer anderen Stadt oder unzumutbare soziale Verhältnisse im Elternhaus

Geht der Umzug von der ARGE aus – etwa wegen einer bisher „unangemessenen“ Wohnungsgröße oder um anderweitig Kosten zu sparen – ist das Amt verpflichtet, den Umzug komplett zu bezahlen.
Wenn das alles nicht hilft, dann mußt Du eine Einklage also eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht einreichen.
Du mußt dabei aber den Anspruch und den Grund unbedingt beachten, wie z. Bsp. Hier:
Anordnungsanspruch: Einem Bezieher von Alg II steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu, er darf also umziehen, wann immer er will. Genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht. Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht.
Weiterhin steht Ihr das Grundrecht auf Freizügigkeit, Artikel 11 Grundgesetz zur Seite.
Anordnungsgrund: Trotz mehrfacher Anträge und Anfragen wird der Antragstellerin eine Beantwortung mehrfach versagt, wobei hier scheinbar die Kostenübernahme des Umzuges, durch Nichtbeantwortung, also Zustimmung, bewußt ausgehebelt werden soll.
Noch Fragen?
Tschüß

Wie lange Ihre Eltern Sie unterstützen sollen/müssen, weiß das Jugendamt. Wenn Sie weiterhin zur Schule gehen wollen, haben Sie auch Recht auf Unterhalt durch die Eltern. Allerdings kann man durchaus von Ihnen erwarten, dass Sie in den Ferien jobben gehen.
Wenn Sie ALG-II (so heißt das Hartz-IV korrekt) beantragen wollen, ist es in der Tat korrekt, dass Sie darüber hinaus nicht auch noch Wohngeld erhalten können. Bei der Berechnung des ALG-II wird nämlich der Wohnbedarf berücksichtigt und mit berechnet bei der Berechnung der Leistungen.
Abitur holt man auf dem Gymnasium nach, nicht auf der Hochschule. Wenn man Abitur hat, kann man zur Hochschule zum Studium gehen. Und wegen nacholens des Abiturs würde ich Ihnen raten, sich zu erkundigen wegen evtl. möglicher Bafög-Leistungen.
Alles Gute!

hallo ,

wenn du hartz 4 leistungen beziehst …steht dir kein wohngeld zu …

1.weil man nur eine sozialleistung beziehen kann -entweder wohngeld oder hartz 4 beides zusammen geht nicht !

erstausstattung kannst du beim jobcenter beantragen -unabhängig von hartz4 leistungen!

ps:

ausserdem sind deine eltern dir gegenüber barunterhalt verpflichtet bis du deine erste ausbildung beendet hast .

wohngeld ist ein zuschuss zur miete der einkommensabhängig ist. da du nicht arbeiten gehst gibts auch kein wohgeld

du schreibst du möchtest dein abitur nachholen —da könnte es unter umständen passieren das du keine hartz4 leistungen bekommst —da du ja quasi dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst —bei antrag auf hartz 4 muss man bei arbeitsvermittler eine sogenannte "eingliederungsvereinbarung"unterschreiben in der man sich verpflichtet sich um jobs zu bemühen und auch anzunehmen usw! ohne diese vereinbarung -keine leistungen …und wenn du schule machen möchtet kannst du es vergessen- bzw es wird schwierig!

Hallo,
Danke fur die schnelle Antwort.

Ich meinte staatliche weiterbildungskolleg. Das ist Abitur
auf dem zweiten Bildungsweg. Bafög würde ich dann erhalten.
Das sind ca 570€ inkl Wohngeld. Aber wahrscheinlich werde
ich erst im Winter mit Schule beginnen können.

Was wäre denn wenn nach 2 Monaten mein Vater sagt er kann mich
nicht weiter unterstützen? DasJugendamt Will das ich bei meinen Eltern
lebe. Obwohl die mich rausgeschmissen hatten. Ich hatte zuhause eine Menge
probleme. Ich war Monate lang in Depressionen. Auch Suizid Gedanken waren
vorhanden weshalb ich 3 mal in eine Klinik eingewiesen wurde. Deshalb kann ich
auch nicht wieder zurück.

Mfg

hallo,
du bist unter 25 und da müssen dich deine Eltern unterstützen, egal ob sie wollen oder nicht ( steht im gesetz)…
weitrhin hast du kein recht auf wohngeld…entweder du beziehst har4 oder wohngeld beides geht nicht…
mehr kann ich dir dazu nicht sagen…

lg. manja

Also, um alles einfach auf einen Nenner zu bringen: ja, du hast Anspruch. Und wenn du auf dem Amt angibst, dass das Verhältnis mit von und zu deinen Eltern total zerrüttet ist, kann man dich auch nicht zwingen, bei ihnen zu wohnen! Also - deine Elterk können dich so unterstützen, indem sie sagen, sie unterstützen dich NICHT! Das kostet sie dann keinen Pfennig. Aber: kannst du bis zum Abschluss der Schule nicht einen Kompromiss mit ihnen eingehen? Mei, Hotel Mama ist allemal bequemer, als allein zu hausen. Zumal du nicht viel Geld bekommst. die rund 360 Euro zusätzlich zur Miete, die ja an den Vermieter gegeben werden muss… Und Schulmittel etc. wirst auch selber zahlen müssen… So denke ich mal, wenn du dich hinter die Schule klemmst, dass sich die Eltern doch „erweichen“ lassen :wink:
Also nochmal: Du kannst mit o.g. Argument auf einer eigenen Wohnung bestehen. Klar, dass die so argumentieren -d ie wollen ja um alles ihre Kosten niedrig halten! Lass dich nicht einschüchtern!
Viel Glück!

Hi, ich weis jetzt nicht, wie das bei Ihnen geregelt ist. In Nürnberg gibts Wohngeld über das Wohnungsamt der Stadt Nürnberg. Das bekommt aber nur der, der kein Alg2 übers Jobcenter Nürnberg erhält. Wenn jemand Hartz4 (also Arbeitslosengeld 2) erhält, hat er keinen Anspruch auf Wohngeld.

Arbeitslosengeld 2 erhält derjenige, der hilfebedürftig ist. Das sind Sie, somit steht Ihnen dem Grund nach Alg2 zu. Problem: Ihre Eltern sind grundsätzlich Unterhaltspflichtig. Also müssten sie Ihnen Unterhalt zahlen bzw. dürften sie eigentlich nciht aus der Wohnung werfen. Genau kenn ich mich da aber nicht aus :frowning:

Fakt ist: Wohngeld muss Ihnen auf alle Fälle gezahlt werden. Das läuft aber über die Stadtverwaltung, nicht über das JobCenter (also Hartz4). Beantragen sie Hartz4, benötigen sie ggfs. eine Bestätigung der Eltern, dass diese sie nicht mehr bei sich wohnen lassen wollen. Dann sollte das mit dem Alg2 auch kein Problem mehr sein.

Gruss

Wenn Sie H4 bekommen, sind die KdU zu übernehmen, bis zur Höhe der in Ihrer Kommune vorgegebenen Kosten.

Wohngeld und Hartz 4 schließen sich gegenseitig aus, U25 wird auch Hartz4 i. d. R. nicht gezahlt, sondern auf elterlichen Haushalt verwiesen!
Dann allenfalls Wohngeld, aber nur, wenn Einkommen aus Unterhalt/Kindergeld ausreicht für Miete und Lebensunterhalt.