Hab ich umsonst gearbeitet?

Hallo liebe Community,
ich verstehe da was nicht richtig und Google hat mir auch keine Antwort gegeben. Folgendes: ich habe einen Job angefangen und bin in der ersten Woche krank geworden. Blöd, aber passiert.
In der Woche in der ich krankgeschrieben bin habe ich gekündigt und bekomme einen Aufhebungsvertrag (habe zum 01. direkt neuen Job, ist nicht der Punkt).
Jetzt will mein AG einen Gehaltsüberschuss zurück bezahlt bekommen.
Frage: habe ich die erste Woche nun umsonst gearbeitet? Hab 5 Tage gearbeitet, dann krank, dann gekündigt…
Mir geht es nur ums Verständnis, auch wenn’s sehr ärgerlich wäre.
Bitte nur ernst gemeinte und hilfreiche Antworten Danke euch

Hallo,
während der ersten 28 Tage bei einer neuen Tätigkeit, muss der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit kein Gehalt zahlen, sondern die Krankenkasse Krankengeld, d.h. der Arbeitgeber fordert zu Recht sein Geld zurück, du musst dich an die Kasse wenden, um Krankengeld zu bekommen. Arbeitsentgelt steht dir nur für 5 Tage zu.
Gruss
Czauderna

Hi,
wieviel hast du denn ausgezahlt bekommen? Wie hoch war der vereinbarte Monatslohn? Und wieviel sollst du zurück zahlen?
Die gearbeiteten Tage muss der Arbeitgeber bezahlen, aber die Krankentage zahlt i.d.R. die Krankenkasse (70 %).
Mehr dazu z. B. hier:
https://www.ra-grotha.de/2148/krankengeld-neuer-job-und-gleich-krank-geworden/
Alles Gute!
Karin

Hallo,

wenn Du 5 Tage gearbeitet hast, dann hast Du Anspruch auf Vergütung für diese 5 Tage. In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses folgt auf eine AU Krankengeld ab dem 1. Tag.
Mit welcher konkreten Begründung macht der AG den „Überschuss“ geltend?

&tschüß
Wolfgang

Absolut OT:

Viele arbeiten „umsonst“, doch nur wenige davon „gratis“ :wink:

(Bei der gewählten Überschrift dachte ich an einen philosophischen Ansatz …)

Haha Danke ds ist gut :wink:

Danke dir für deine Antwort. Er macht es geltend weil ich erst 5 Tage arbeiten war, blöderweise krank wurde und nun bis zum 01. krank geschrieben bin. Krankengeld ist schon beantragt :slight_smile: jetzt weiß ich halt nicht ob die das Geld der 2. Woche zurückhaben wollen, oder eben schon die ersten 5 Tage in denen ich gerbeitet habe. Gruss

Hallo,

Du mußt doch wissen, ob Du überhaupt schon Geld bekommen hast und falls ja, wieviel?

Wenn ein AG eine Forderung gegen einen AN hat, muß er sie wie jeder andere Gläubiger auch genau beziffern.

&tschüß
Wolfgang

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