Habe Aktien - was tun beim Insolvenzverfahren?

Ich habe Aktien eines Unternehmens, bei dem das Insolvenzverfahren eröffent wird. Meine Bank leitete mir die Information über das Insolvenzverfahren weiter. Darin steht:
„Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind beim Insolvenzverwalter schriftlich bis xy anzumelden.“

Betrifft mich das? Habe ich als Aktienbesitzerin Insolvenzforderungen? Muß etwas anmelden?

Mir ist schon klar, daß die Aktien derzeit wertlos sind. Innerlich habe ich den Kaufbetrag abgeschrieben und würde die Aktien einfach im Depot behalten und abwarten.

Danke schon mal für jede Hilfe.
Madeye

Hallo,

Betrifft mich das?

Ja

Habe ich als Aktienbesitzerin
Insolvenzforderungen?

Ja, auch wenn diese sicherlich mit als letzte bedient werden.

Muß etwas anmelden?

Es zwingt dich keiner.

Mir ist schon klar, daß die Aktien derzeit wertlos sind.

Und bleiben.

Innerlich habe ich den Kaufbetrag abgeschrieben und würde die
Aktien einfach im Depot behalten und abwarten.

Auf die Wertlosausbuchung?

Danke schon mal für jede Hilfe.

Von welchem ISIN redest du gerade?

Gruss HighQ

Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.

Hallo,

Betrifft mich das?

Ja

Habe ich als Aktienbesitzerin
Insolvenzforderungen?

Ja, auch wenn diese sicherlich mit als letzte bedient werden.

Davon gehe ich aus.

Muß ich etwas anmelden?

Es zwingt dich keiner.

Darf ich die Frage noch mal neu stellen?
Wohl wissend, daß ich vermutlich nichts zu erwarten habe, sollte ich für alle Fälle meine Insolvenzforderungen anmelden?
Was passiert, wenn ich es nicht tue.

Mir ist schon klar, daß die Aktien derzeit wertlos sind.

Und bleiben.

Innerlich habe ich den Kaufbetrag abgeschrieben und würde die
Aktien einfach im Depot behalten und abwarten.

Auf die Wertlosausbuchung?

Na ja, verkaufen würde mehr Gebühren kosten als die Papiere derzeit wert sind.

Danke schon mal für jede Hilfe.

Von welchem ISIN redest du gerade?

DE0007471195

Gruss HighQ

Grüße von Madeye

Hi,

leider kann ich dir hier mal gar nicht helfen, weil mangels Kundenbestand kein Dossier bei uns offen ist.

Tatsächlich passiert nichts wenn du nichts anmeldest. Wenn du anmeldest könnte der unwahrscheinliche Fall eintreten dass du noch ein paar Euronen aus dem Liquidationserlös bekommst.

Da dir der Posten wohl aber möglicherweise noch lange Depotbegühren bis zur Wertlosausbuchung nach der Vollständigen Abwicklung verursacht, könntest du neben „abwarten“ auch deine Bank bitten dir eine Verzichtserklärung zukommen zu lassen, damit sie dir die Titel ausbucht (und in Ihr Pennystock Depot) übernimmt.

Gruss HighQ

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Herzlichen Dank HighQ, Du hast mir sehr weitergeholfen!

Grüße von Madeye

Moin auch,

die Dinger werden immer noch gehandelt, z.b. in Frankfurt zu ca. 14 Cents das Stueck. Du kannst also immer noch verkaufen.

Ralph

Aktionär vs. Gläubiger
Hi,

Tatsächlich passiert nichts wenn du nichts anmeldest. Wenn du
anmeldest könnte der unwahrscheinliche Fall eintreten dass du
noch ein paar Euronen aus dem Liquidationserlös bekommst.

ist ein Aktionär nicht (Mit-)Inhaber der insolventen Bude und damit Schuldner? Und kriegt er einen (wohl in der Regel unwahrscheinlichen) Überschuß nach der Schlußverteilung nach § 199 InsO nicht sowieso automatisch? Mir erschließt sich nicht, wie ein Aktionär Gläubigeransprüche geltend machen kann, aber vielleicht kannst du mich erhellen?

Gruß
Nils

Hallo,

da hast du in der Theorie natürlich recht.
Der Automatismus existiert aber nur auf dem Papier und vor allem nur rechtlich, die Erfassung dieser „Ansprüche“ ist durchaus üblich.

Denn an wen zahlen wenn es Inhaberaktien sind?
Oder zwar Namensaktien aber nicht eingetragen, oder Dispostücke, oder aber „on behalf of our clients“ eingetragen…?

Gruss HighQ

Denn an wen zahlen wenn es Inhaberaktien sind?

Zumindest in diesem Fall über Clearstream an die depotführende Stelle, die ja weiß, für wen sie die Aktien verwahrt.

oder aber „on behalf of our clients“
eingetragen…?

Auch hier an die Depotstelle.

Nochmal die Frage: Warum sollte der Aktionär, der mit seinem eingezahlten Kapital für die Bude haftet, seinen Anteil am Eigenkapital als Gläubiger anmelden können und dürfen? Die Aktie ist schließlich keine Anleihe und kein Kredit, ich sehe daher kein Schuldverhältnis, das durch die Insolvenz beeinträchtigt wäre.

Moin,

ich habe schon vermutet dass du mir jetzt mit dem Clearing-Systemen und speziell dem deutschen CSD Clearstream kommst.

Jedoch werden Liq-Zahlungen oft genug ausserhalb der Clearing-Systeme vorgenommen.

Wenn du dich öfters mit den Konsorten von EPIQ (und die gehören noch zu denen die man wirklich brauchen kann) und ähnlichen Administratoren und Trustees rumschlagen musst, merkst du bald dass nur ein Bruchteil dieser Transaktionen via Clearingsystem abgewickelt wird.

Demnächst stehen z.b. die ersten Zahlungen von Lehman (dem US Teil) an. Auch diese werden vorwiegend ausserhalb gezahlt werden.

Und mit dem Trustee der Lehman N.V. niederländische Antillen wird es noch viel spassiger wie ich beim Treffen in Zürich mit ihm bemerkt habe. Wie das gehandelt werden soll ist völlig unklar bisher. Insbesondere da die Claims hier losgelöst vom tatsächlichen Kundenbestand gehandhabt werden.

Und ja… vielleicht mag hier sprachlich das Wort „Gläubiger“ versagen weil es so nicht stimmt. Aber das ist eine sprachliche Unzulänglichkeit. Du liegst hier formal sicher richtig. Und von daher ist dein Einwand berechtigt.

Aber anyway… genau darum wird es wahrscheinlich gehen.
Da wir aber keine Unterlagen zum genannten ISIN hier haben, weil wir erstaunlicherweise mal keinen Bestand haben, kann ich es in dem genannten Fall auch nicht verifizieren wie es gemeint ist.

Gruss HighQ

Macht bei z.B. 100 Stück abzüglich Gebühren wieviel?
Du kannst sichersein, dass es bei vielen Anteilseignern daher wenig Sinn macht und sogar der Verzicht günstiger ist.

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Wer genauer wissen will was da angemeldet werden soll kann gerne „hww wienberg wilhelm“ kontaktieren… ich werds nicht tun weil es keine berufliche Notwendigkeit dafür gibt und weil ich mangels Kundenbeständen mir auch keinen PIN für den Vorgang für deren Verfahrensdaten Homepage bekomme.

Gruss HighQ

Hi,

ich habe schon vermutet dass du mir jetzt mit dem
Clearing-Systemen und speziell dem deutschen CSD Clearstream
kommst.

was bezogen auf die Frage zu einer deutschen Aktie naheliegend ist.

Jedoch werden Liq-Zahlungen oft genug ausserhalb der
Clearing-Systeme vorgenommen.

Aus den letzten zehn Jahren ist mir kein Fall bekannt, bei dem eine deutsche und börsennotierte Aktie im Liquidationsfall nicht über Clearstream abgerechnet wurde.

Wenn du dich öfters mit den Konsorten von EPIQ (und die
gehören noch zu denen die man wirklich brauchen kann) und
ähnlichen Administratoren und Trustees rumschlagen musst,
merkst du bald dass nur ein Bruchteil dieser Transaktionen via
Clearingsystem abgewickelt wird.

Das ist für ausländische Aktien richtig.

Demnächst stehen z.b. die ersten Zahlungen von Lehman (dem US
Teil) an. Auch diese werden vorwiegend ausserhalb gezahlt
werden.

Ausland.

Und mit dem Trustee der Lehman N.V. niederländische Antillen

Ausland.

Die ursprüngliche Frage bezog sich auf ein deutsche Aktie. Über ausländische Verfahrensweisen zu philosophieren, so korrekt sie inhaltlich sein mögen, verwirrt den Fragesteller und interessierten Leser wohl eher als dass es ihm hilft.

Gruß
Nils

Hallo Nils,

aufgrund der bei mir dürftigen Informationslage hab ich ja auch darauf hingewiesen, dass ich diesen Einzelfall nicht beurteilen kann.

Du hast schon Recht was den deutschen Markt betrifft hast du sicher recht dass es der absolute Ausnahmefall wäre… eben weil das gros der Deutschen Papiere CBF verwahrt sind.

Um jedoch beim Einzelfall zu bleiben:
Ich finde für die Aktie 30 Börsen weltweit an denen diese gelistet war und teilweise noch ist. Bist du dir sicher dass wirklich alles in FFM gesettelt wird?
Schön wäre es… dann müssste man nicht wirklich gar nichts unternehmen als Aktionär und es wäre reine Info was da abgeht im Insolvenzverfahren.

Auch das „herausstellen“ von „Ausland“ kann ich zwar nachvollziehen, aber logisch ists doch eigentlich nicht. Dort wäre es auch möglich Zahlungen via DTCC, CREST, JASDEC oder wen auch immer abzuwickeln… alleine es wird nicht immer gemacht.

Mir schien die Fragestellerin allerdings weniger irritiert wie du.

Gruss HighQ

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