Habe als Teilzeitkraft im Einzelhandel

… gearbeitet und wurde in der Probezeit gekündigt da ich nicht Schnellgenug gearbeitet habe. Soweit so gut. Hatte aber noch einen Monat Kündigungsfrist.
Da ich aber total unmotiviert war in die Arbeit zu gehen, bin ich den Monat einfach nicht mehr gegangen. Hatte keine Krankmeldung und hab auch nichtmal bescheid gesagt sondern hab mich nicht mehr Blicken lassen. Nunja der Monat ist nun vorbei und ich konnte es kaum glauben mir wurde mein volles Gehalt überwiesen.
Meine Frage ist jetzt kann ich das Geld behalten oder kommt da noch etwa auf mich zu bzw. wird das Geld zurückgefordert?? Danke für sinnvolle antworten

tut mir leid, alles was mit rechtlichen belangen zu tun hat und in richtung rechtsauskunft geht, kann ich nicht leisten und verntworten. das machen. das sollte sich ein anwalt ansehen, falls es zu schwierigkeiten kommt.
mein tipp: ich würde mit rückforderung rechen,
falls die nicht kommt, ist es ein grund zur freude.

So wie Sie sich selbst beschreiben war Ihr Chef wohl froh Sie los zu sein, daher die Vergütung.
Legen Sie das Geld auf die Seite für den Fall dass es ein Versehen der Personalbuchhaltung war. Dann können Sie es jederzeit zurückgeben.
Suchen Sie sich eine Arbeit die Ihnen Spaß macht das motiviert!

Die Frage kann ich leider nicht beantworten, fällt nicht in meinen Bereich …

Hallo tiger-vs-sheep,

das ist ja eher eine arbeitsrechtliche Frage als eine Frage für Einzelhandelsspezialisten.

Mit meinen Kenntnissen zum Arbeitsrecht, die aber nicht umfassend sind, würde ich folgendes vermuten.

Da du zur Arbeitsleistung auch im letzten Monat verpflichtet warst und diese nicht erbracht hast, hätte dir der Arbeitgeber erst einmal eine Abmahnung schicken müssen, in der die fristlose Kündigung hätte angedroht werden müssen.
Bei weiterem Nichterscheinen hätte er sofort fristlos kündigen sollen und es hätte kein Geld gegeben (so habe ich es als Arbeitgeber mal gemacht in einem ähnlichen Fall).
Das hat er aber nicht gemacht.

Was ist nun passiert:
Erste Möglichkeit: Der Arbeitgeber hat schlicht gepennt und deine Abwesenheit (um nicht zu sagen Arbeitsverweigerung) nicht an die Buchhaltung weitergegeben, obwohl es irgendjemandem hätte auffallen müssen. Dann wird auch nichts weiter passieren.

Zweite Möglichkeit:
Die Information an die Buchhaltung ist noch unterwegs oder wird es wird die Endabrechnung mit Ausstellung des Zeugnisses gemacht. Dann wird der Arbeitgeber das Geld zurück verlangen.

Dritte Möglichkeit:
Bist du vielleicht vom Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge sofort freigestellt worden bis zum Ende der Kündigungsfrist?

Vierte Möglichkeit:
Der Arbeitgeber hat die letzten vier Wochen als Verrechnung mit einem noch bestehenden Urlaubsanspruch im Zusammenhang mit anteiligem Weihnachtsgeld usw. betrachtet.

Es ist natürlich ungeschickt beim Arbeitgeber anzurufen und zu fragen, was mit dem Geld ist, man könnte ja schlafende Hunde wecken.

Juristisch könnte es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln, die auch später in eine Rückforderung münden kann, wenn der Fall dem Arbeitgeber bewusst wird. Das sollte besser eine Anwalt auf diesem Portal beantworten. Auch die Frage, wie lange man mit einer Rückzahlung rechnen muss, bevor das Geld ausgegeben werden kann, kann ein Anwalt besser beantworten.

Konkret würde ich das Geld erst mal behalten, mich nicht beim Arbeitgeber melden, aber immer damit rechnen, dass eine Rückforderung kommen kann. Denn der Arbeitgeber hat unter Umständen einen Anspruch auf Rückzahlung.

Also: Nicht unbedingt sofort das Geld ausgeben.

Viele Grüße und viel Glück.

Hallo,

dass klingt schon sehr unverständlich, aber ausgezahlt ist ausgezahlt und meines Wissens nach auch bindend, wenn der Auszahlung und Abrechnung innerhalb der vereinbarten / gesetzlichen Frist nicht wiedersprochen wird!

Herzliche Grüsse

Ralf Wacker

Hallo,

ich schätze der Arbeitgeber wird das Gehalt zurück verlangen, da der Arbeitnehmer dies zu Unrecht erhalten hat. Denn wer trotz Kündigungsfrist nicht arbeiten geht, sich auch nicht krankschreiben lässt oder irgendeiner anders geartete Vereinbarung mit dem AG hat, hat somit auch keinen Anspruch auf Zahlung von Gehalt. Ganz im Gegenteil, da dem AG hierdurch ein doppelter Schaden entstanden ist (Gehalt bezahlt, keine Arbeitsleistung bekommen) könnte es sein, das du sogar auf Schadenersatz verklagt wirst.

Ob dem so ist, weiß ich natürlich nicht, da die genauen Umstände nicht bekannt sind.

MfG

Swordan

(PS: Ich bin selbst gelernter EHK, und ich weiß nicht wie man im EH „zu langsam“ sein kann!!!)

Nun wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir gekündigt hat und aus Kulanz dir ein volles Monatsgehalt überwiesen hat , freue dich daran ,er hat damit sein eigenes Gewissen beruhigt und du hast für eine gewisse zeit Geld , was will man mehr , er hat es freiwillig gemacht , und wenn du sagst du warst noch in der Probezeit , dann kannst du gegen die Kündigung ohnehin nichts machen .

Gruß

Güngör

Hallo,

das Geld wird zurückgefordert werden. Also schön liegen lassen.
MfG
Angelika

Bitte besser nachfragen!