Habe Bauchweh bei diesen Zusatzvereinbarung :(

Hallo liebe ww’ler,

habe ein Objekt mit einem großen Grundstück im Visier …
und habe vom Inhaber nun folgende zusätzliche Mietvereinbarung
reingedrückt bekommen … welche mir unglaubsiche Bauchschmerzen machen !

Nun bin ich dabei ihm mal meine Version entgegnzubringen …
der sich aus dem bauch heraus gesagt schon sehr sehr abweicht !

Komme mir sehr eingengt vor bei diesem vertrag :frowning:

vielleicht habt ihr eine vorstellung davon auf welche punkte ich mich defenitiv nicht einlassen sollte die ich ihm begründen kann …

Liebe Dank und Grüße

Xavier

_____________________________________________

Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag
.

  1. Der Mieter verpflichtet sich, auf eigene Rechnung die Gästetoiletten, -kabinen sowie Wand- und Fussbodenkachelung komplett zu erneuern, ebenso die Fussbodenkachelung des Gastraumes, und zwar binnen Jahresfrist. Die Neugestaltungen sind jeweils mit der Vermieterin abzustimmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Wertersatz für Investitionen nach Beendigung des Mietverhältnisses. Im Gegenzug sichert die Vermieterin zu, den Mietzins während der nächsten fünf Jahre nicht zu erhöhen. Sollte der Mieter diese Verpflichtung nicht erfüllen, so erhöht sich der monatl. Mietzins rückwirkend seit Vertragsbeginn um € 150,-- . Des Weiteren entfällt die Mietzinsbindung. Die Erhöhung des Mietzins unterliegt dann § 4 des Mietvertrages.

  2. Jegliche baulichen Veränderungen und Änderung an der Fassadengestaltung seitens des Mieters sind vorab der Vermieterin anzuzeigen und bedürfen ihrer ausdrücklichen Genehmigung.

  3. Sollte es zu notwendigen Reparaturen am Mietobjekt kommen, die den Gastronomiebetrieb behindern oder auch zur vorübergehenden Schliessung des Lokals führen, so hat der Mieter dies hinzunehmen und kann keinen Ersatz für entgangenen Gewinn einfordern und nicht den Pachtzins mindern.

  4. Die Selbstbeteiligung des Mieters an notwendigen, vom Vermieter zu tragenden Reparaturen beträgt € 100,- pro Reparatur.

  5. Bei verspäteter Mietzinszahlung (Zahlungseingang spätestens am 3. Werktag des Monats) ist ein Säumniszuschlag von € 10,- nebst 12% Verzugszinsen zu zahlen.

  6. Der Mieter verpflichtet sich, ausschliesslich über die Radeberger AG, Darmstädter Landstr. 185, 60598 Frankfurt bezogenen Biere und Mineralwässer zu vertreiben.

  7. Dem Mieter ist bekannt, dass es bei Regen zu Wassereinbruch kommen kann. Dies wurde bereits bei der Festsetzung des Mietzinses berücksichtigt, so dass eine weitere Mietzinsminderung dem Mieter nicht zusteht. Dem Mieter obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass keine eingebauten Gegenstände hierdurch beschädigt werden. Jeglicher Schadensersatz seitens der Vermieterin ist ausgeschlossen.

  8. Dem Mieter ist es gestattet, den Innenhof als Parkfläche für strassenverkehrs-zugelassene PKW unterzuvermieten. Jede dieser Untervermietungen ist der Vermieterin namentlich mit KFZ-Kennzeichen und Höhe des Mietzins anzuzeigen. Jegliche Art weiterer Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts oder Teilen davon ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

  9. Jegliche Art handwerklicher und sonstiger Tätigkeiten auf dem Gelände, die nicht ausschliesslich dem Gastronomiebetrieb dienen, sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Nach meinem Gefühl
Hi,

sind eigentlich „nur“ die Punkte 1 bis 3 fragwürdig.
Der Rest scheint mir ok.
Gruss,

Hallo,

Vertragsverhandlungen heißen Verhandlungen, weil man etwas verhandeln kann. Dabei ist es zunächst einmal von Bedeutung zu wissen, wie stark die Verhandlungspositionen der Parteien sind, und wo die Schmerzgrenzen der Parteien liegen. D.h. du musst selbst wissen, was du bereit bist zu akzeptieren und was für dich KO-Kriterien sind. Und du musst auch abschätzen, ob es sich um ein Vermiter- oder ein Mieter-Objekt handelt, ob der Vermieter sich also sein Mieter aussuchen kann, ober ob er froh sein muss, überhaupt einen Mieter zu finden. Entsprechend dieser Interessenlage kannst du dann mehr oder weniger offensiv die Richtung bestimmen.

Uber die Sache mit der Renovierung der Sanitäranlagen ./. Miethöhe kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Ich gehe aber davon aus, dass du natürlich schon an ordentlichen Sanitäranlagen interessiert bist und wenn du jetzt schon trotz noch nicht sanierter Anlagen verhandelt hast, und sich durch die Eigenleistung die Miete reduziert, dann scheinst du hiermit ja kein so großes Problem zu haben.

Punkt 2 ist eine ganz normale Standardformulierung und bedarf keiner weiteren Diskussion, es sei denn, du weist schon ganz genau, dass und was du außern machen willst. Dann sollten diese Punkte natürlich aufgenommen werden.

Bei Punkt 3 würde ich Stopp rufen. Dies müsste man näher spezifizieren.

Alle anderen Punkte sehe ich als eher unkritisch an, wobei bei dem Bagatellreparaturen natürlich schon eine jährliche Obergrenze festgelegt werden sollte.

Wenn du dich alleine mit den Vertragsverhandlungen überfordert fühlst nimm dir einen Anwaltskollegen mit, der für dich die Sache regelt. Die Kosten hierfür machen sich sicher bezahlt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Punkt 3 halte ich für inakzeptabel, kann selbstmörderisch sein.

Punkt 6: Jeder muß selbst wissen, ob er sich an eine Brauerei binden will. Du bist Mieter in einem Objekt der Brauerei, Dir gehört der Laden also nicht und wo Du einkaufst, wird Dir vorgeschrieben. Andererseits ist nirgends festgehalten, ob überhaupt und zu welchen Bedingungen Du beliefert wirst… Solche Dinge sind in der Gastronomie zwar weit verbreitet, aber ich bekomme Bauchschmerzen bei zu viel Abhängigkeit und einem Vertrag, den die Mafia kaum anders formuliert hätte. Selbständigkeit hat auch etwas mit Freiheit zu tun, im Zweifel die Freiheit, einzelne Kunden und Lieferanten zum Teufel zu schicken. Beim vorliegenden Vertrag kann der Lieferant verlangen, was immer er will. Du bist gebunden und hast alles hinzunehmen. So sieht keine fruchtbare Geschäftsbeziehung aus. Ich würde mich an keine Brauerei binden.

Der zu erneuernde Sanitärbereich würde mich nicht stören. Ein Lokal mit verkommenem Zeugs auf den Toiletten ist keine Empfehlung und Du kannst alles nach Deinen Vorstellungen neu gestalten.

Die Sache mit dem Wassereinbruch im Keller würde ich nicht hinnehmen. Solche Mängel gehören vor der Anmietung abgestellt und das kann je nach Ursache richtig teuer werden. Wenn der Keller feucht ist, hast Du absehbar auch im Geschoss darüber feucht-klamme Wände, es riecht überall unangenehm und Ungeziefer findet sich ein, abgesehen von der fehlenden Nutzbarkeit eines nassen Kellers.

Gruß
Wolfgang

Nachfolgende Punkte stimmen mich sehr negativ
Hallo nochmal zusammen,

  1. Geht in Ordnung
  2. Geht auch in Ordnung
  1. Sollte es zu notwendigen Reparaturen am Mietobjekt kommen, die
    den Gastronomiebetrieb behindern oder auch zur vorübergehenden
    Schliessung des Lokals führen, so hat der Mieter dies hinzunehmen und
    kann keinen Ersatz für entgangenen Gewinn einfordern und nicht den
    Pachtzins mindern
  1. Ist für mich wischi waschi …. Frage mich in wie weit ich mich hier davon distanzieren kann ?!

  2. Geht vollkommen in Ordnung

  3. Auch dieser Punkt ist gerechtfertigt.

  1. Der Mieter verpflichtet sich, ausschliesslich über die
    Radeberger AG bezogenen
    Biere und Mineralwässer zu vertreiben.
  1. Das ist für mich Kategorsich ausgeschlosse, weil Vormieter der Bestandene Brauereivertrag vertragsgemäß abgelaufen ist , und mir vom vormieter zugesichert wurde das diese auch Vertragsfrei übergeben wird. Und ich daher noch selber entscheiden möchte welche Bezugsquellen oder Getränkelieferanten mir obliegen.
  1. Dem Mieter ist bekannt, dass es bei Regen zu Wassereinbruch
    kommen kann. Dies wurde bereits bei der Festsetzung des Mietzinses
    berücksichtigt, so dass eine weitere Mietzinsminderung dem Mieter
    nicht zusteht. Dem Mieter obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass
    keine eingebauten Gegenstände hierdurch beschädigt werden. Jeglicher
    Schadensersatz seitens der Vermieterin ist ausgeschlossen.
  1. Mir ist es zwar bekannt … aber das ist mir zu alggemein … es ging um 2 undichte stellen woe s zu wasser tröpschen weise einfließen kann … ist ok … aber mir immer noch zu generell !?!
  1. Dem Mieter ist es gestattet, den Innenhof als Parkfläche für
    strassenverkehrs-zugelassene PKW unterzuvermieten. Jede dieser
    Untervermietungen ist der Vermieterin namentlich mit KFZ-Kennzeichen
    und Höhe des Mietzins anzuzeigen. Jegliche Art weiterer
    Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts oder Teilen
    davon ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin
    berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  1. Fristlose Kündigung … schon bei der Formunlierung macht mir das ganze sorgen … jetzt soll ich 10 jahre lang in ein Objekt investieren und habe dem Herrn gesagt weil das grundstück groß genug ist das ich aus Konjunktureller gründen dort auch ein Nebengewerbe laufen lassenb möchte … das einfach nur das abstellen von autos vorsieht…
    Dafür bekomme ich auch geld … und das finde ich auch gut so …
    Mir kommt es so vor das ich auch alles Offenbaren muss …. Und ich finde das aus Datenschutzrechtlichen Dingen auch etwas heikel …. Und dann ist die frage was ihm mein Umsatz interessiert ???
    Der Einfluß den er da hegt kommt mir etwas überzogen vor.

9 Jegliche Art handwerklicher und sonstiger Tätigkeiten auf dem
Gelände, die nicht Ausschliesslich dem Gastronomiebetrieb dienen,
sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin
berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Bedeutet wenn ich einmal weil mein Auto nicht anspringt zur Zange greife … er dieses als begründet sieht mich fristlos kündigen zu könnte …. Reicht da nicht der normale Mietvertrag und deren gesetzlichen Normen aus ???
Ausserdem ist es nicht irgendwo eine sache des Mieters das zu tun solange dieses im rechtlichen Rahmen bewegt vorraussgetzt das zu tun
welche seine exitens sichert ?

___________

Zu dem Inhaber & jetzigen Mieter: der Jetztige Mieter hat das Objekt Runtergewirtschaft … schickte dem Inhaber des Objektes oft unpünktlich das Mietgeld und hatt behördlich nur ärger …

Für mich ist das Objekt aus zweierlei hinsichten Interessant … erstens wegen der Gastronomischen möglichkeit … und 2 wegen der Fläsche in der ich ohne weiteres 30 Autos abstellen kann ….
Die für mich als zusätzliche Einnahme willkommen sind …

Und als Info zur Art des Inhabers Inhaber hat er keine Rechte am Interrieur seiner Objektes weil der Mieter dieses selbst von der Brauerei gekauft hat und dieses komplett mit dem Abstand weiterverkauft.

Das ist der Stand der Dinge … und der Inhaber macht auf mich einen eindruck das er schlicht und ergreifend schlechte erfahrungen gesammelt hat und aus diesem grunde er mir jetzt solch einen nichttragbaren Mietvertrag anmuten will …

Wobei ich fast das Gefühl habe … das er nur noch nach einen Grund sucht jemanden dort einfach zu kündigen … damit er dort freie Hand hat !

Kommt mir alles sehr erdrückend vor …

verwirrte Grüße aus’m Rhein Main

Hallo,

wenn dies alles ist, was als Zusatz besteht, würde ich den Vertrag nicht unterschreiben. Wo z.B. bleibt die Provision aus dem Getränkeverkauf. Weshalb ist der freie Zukauf billigerer Getränke nicht ermöglicht. Soweit ich derartige Verträge schon geprüft habe, hatte der Pächter kaum Rechte, sondern nur Pflichten. Ich schätze mal, dass Du mit einer Brauerei einen Pachtvertrag abgeschlossen hast, wenn nicht besondere Vorsicht walten lassen. Ich empfehle, auch wenn es Geld kostet, wer zigtausend Euro notfalls in den Sand setzt, der sollte bis zu 500 EURO für eine Vertragsprüfung bei einem Anwalt aufwenden. Das Erwachen könnte notfalls bitter sein. Insbesondere der Hinweis, dass es mal rein regnen kann und der Pächter keine Ansprüche hat, auch dass es Ärger mit den Behörden gibt, sollten Dir zu denken geben. Was ich da lese, auch wenn der Vorgang reizt, ohne genaue Klärung würde ich nicht unterschreiben.

Gruss Günter

  1. Geht in Ordnung
  2. Geht auch in Ordnung
  1. Sollte es zu notwendigen Reparaturen am Mietobjekt kommen, die
    den Gastronomiebetrieb behindern oder auch zur vorübergehenden
    Schliessung des Lokals führen, so hat der Mieter dies hinzunehmen und
    kann keinen Ersatz für entgangenen Gewinn einfordern und nicht den
    Pachtzins mindern
  1. Ist für mich wischi waschi …. Frage mich in wie weit ich
    mich hier davon distanzieren kann ?!

  2. Geht vollkommen in Ordnung

  3. Auch dieser Punkt ist gerechtfertigt.

  1. Der Mieter verpflichtet sich, ausschliesslich über die
    Radeberger AG bezogenen
    Biere und Mineralwässer zu vertreiben.
  1. Das ist für mich Kategorsich ausgeschlosse, weil Vormieter
    der Bestandene Brauereivertrag vertragsgemäß abgelaufen ist ,
    und mir vom vormieter zugesichert wurde das diese auch
    Vertragsfrei übergeben wird. Und ich daher noch selber
    entscheiden möchte welche Bezugsquellen oder
    Getränkelieferanten mir obliegen.
  1. Dem Mieter ist bekannt, dass es bei Regen zu Wassereinbruch
    kommen kann. Dies wurde bereits bei der Festsetzung des Mietzinses
    berücksichtigt, so dass eine weitere Mietzinsminderung dem Mieter
    nicht zusteht. Dem Mieter obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass
    keine eingebauten Gegenstände hierdurch beschädigt werden. Jeglicher
    Schadensersatz seitens der Vermieterin ist ausgeschlossen.
  1. Mir ist es zwar bekannt … aber das ist mir zu alggemein …
    es ging um 2 undichte stellen woe s zu wasser tröpschen weise
    einfließen kann … ist ok … aber mir immer noch zu generell !?!
  1. Dem Mieter ist es gestattet, den Innenhof als Parkfläche für
    strassenverkehrs-zugelassene PKW unterzuvermieten. Jede dieser
    Untervermietungen ist der Vermieterin namentlich mit KFZ-Kennzeichen
    und Höhe des Mietzins anzuzeigen. Jegliche Art weiterer
    Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts oder Teilen
    davon ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin
    berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  1. Fristlose Kündigung … schon bei der Formunlierung macht mir
    das ganze sorgen … jetzt soll ich 10 jahre lang in ein Objekt
    investieren und habe dem Herrn gesagt weil das grundstück groß
    genug ist das ich aus Konjunktureller gründen dort auch ein
    Nebengewerbe laufen lassenb möchte … das einfach nur das
    abstellen von autos vorsieht…
    Dafür bekomme ich auch geld … und das finde ich auch gut so

    Mir kommt es so vor das ich auch alles Offenbaren muss …. Und
    ich finde das aus Datenschutzrechtlichen Dingen auch etwas
    heikel …. Und dann ist die frage was ihm mein Umsatz
    interessiert ???
    Der Einfluß den er da hegt kommt mir etwas überzogen vor.

9 Jegliche Art handwerklicher und sonstiger Tätigkeiten auf dem
Gelände, die nicht Ausschliesslich dem Gastronomiebetrieb dienen,
sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin
berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Bedeutet wenn ich einmal weil mein Auto nicht anspringt zur
Zange greife … er dieses als begründet sieht mich fristlos
kündigen zu könnte …. Reicht da nicht der normale Mietvertrag
und deren gesetzlichen Normen aus ???
Ausserdem ist es nicht irgendwo eine sache des Mieters das zu
tun solange dieses im rechtlichen Rahmen bewegt vorraussgetzt
das zu tun
welche seine exitens sichert ?

___________

Zu dem Inhaber & jetzigen Mieter: der Jetztige Mieter hat das
Objekt Runtergewirtschaft … schickte dem Inhaber des Objektes
oft unpünktlich das Mietgeld und hatt behördlich nur ärger …

Für mich ist das Objekt aus zweierlei hinsichten Interessant …
erstens wegen der Gastronomischen möglichkeit … und 2 wegen
der Fläsche in der ich ohne weiteres 30 Autos abstellen kann
….
Die für mich als zusätzliche Einnahme willkommen sind …

Und als Info zur Art des Inhabers Inhaber hat er keine Rechte
am Interrieur seiner Objektes weil der Mieter dieses selbst
von der Brauerei gekauft hat und dieses komplett mit dem
Abstand weiterverkauft.

Das ist der Stand der Dinge … und der Inhaber macht auf mich
einen eindruck das er schlicht und ergreifend schlechte
erfahrungen gesammelt hat und aus diesem grunde er mir jetzt
solch einen nichttragbaren Mietvertrag anmuten will …

Wobei ich fast das Gefühl habe … das er nur noch nach einen
Grund sucht jemanden dort einfach zu kündigen … damit er dort
freie Hand hat !

Kommt mir alles sehr erdrückend vor …

verwirrte Grüße aus’m Rhein Main

Hallo!

Hallo Wolfgang :smile:

Punkt 3 halte ich für inakzeptabel, kann selbstmörderisch
sein.

Finde ich auch inakzeptabel … suche dafür eine Formuliereung … möchte ihm natürlich nicht vor dem Kopf stoßen … und ihm eine gegenformulierung anbieten.

Punkt 6: Jeder muß selbst wissen, ob er sich an eine Brauerei
binden will.
Ich würde mich an keine Brauerei binden.

Du sprichst mir aus der Seele !!! :smile: das ist auch ein Punkt wo die Aussagen des Mieters und Inhabers auseinander gehen …
und wegen angeblich eine mündlichen vereinbarung laut Inhaber erzählt muss dieser Vertragsbestandteil ein…
Wie du schon sagtest —> macht mir diese gebundenheit konzeptioniel ein strich durch die Rechnung !

Der zu erneuernde Sanitärbereich würde mich nicht stören. Ein
Lokal mit verkommenem Zeugs auf den Toiletten ist keine
Empfehlung und Du kannst alles nach Deinen Vorstellungen neu
gestalten.

Geht vollkommen in Ordnung … nur das unverschämte ist … das ich es von meiner seite angeboten hatte … ich habe dem herrn ein Konzept vorgelegt das was ich tun will und wie ich dieses erreiche …
jetzt macht er meine zugeständnsisse zur Pflicht … finde ich ein wenig aroggant … und zeigt mir das er wenig vertrauen hat …
und er selbst konnte nicht mal mit dem spruch „Wie die toilette so auch die Küche“ nichts anfangen. Einfach alles nur Blub Blub…

Die Sache mit dem Wassereinbruch im Keller würde ich nicht
hinnehmen. Solche Mängel gehören vor der Anmietung abgestellt
und das kann je nach Ursache richtig teuer werden. Wenn der
Keller feucht ist, hast Du absehbar auch im Geschoss darüber
feucht-klamme Wände, es riecht überall unangenehm und
Ungeziefer findet sich ein, abgesehen von der fehlenden
Nutzbarkeit eines nassen Kellers.

du bist hellseher … genau aus dem grund muss ich ja die toillette renovieren , weil mir ja an dem Objekt was liegt habe ihm dem guten Menschen erläutert was sich ändern wird… und die Toiletten befinden sich im Keller und der momentane Staus ist einfach bestialisch :frowning:

Gruß
Wolfgang

Liebe Grüße zurück

Hallo,

Hallo Günter,

Nun ich habe von allen Dokumenten eine Kopie hier … der ausgelaufene Pachtvertrag mit der Brauerei , die Mietvertrag vom vorgänger einfach alles… auch die Brauerei habe ich auch angerufen um mir das bestätigen zu lassen und mir wurde gesagt „das es keine Ansprüche mehr an diesem Objekt gibt“ weil alles vom jetzigen Mieter aufgekauft worden ist --> Kaufvertrag habe ich dafür auch !!!

Ich war ehrlich gesagt schon dumm genug und bin schon jetzt extrem in vorleistung getreten … mit anderen käufen planungen u.s.w. … weil ich natürlich davon ausgegangen bin das dieses Reibungslos geschieht … natürlich laut Mieter ohne was in der Hand zu haben …

Diese Voreleistung bin ich nur eingegangen weil ich bis zu einem bestimmten datum die neueröffnung wollte … jetzt wo der inhaber merkt da bewegt sich was … brummt er natürlich schriflich diesen hammer mir rein … mündlich natürlich wurden mir ganz andere dinge zugesagt!

unterschrieben habe ich bis dato noch nichts …
ausser schon einiges an geld investiert :-/

gruß
xavier

Nochmal Hallo!

Punkt 3 halte ich für inakzeptabel, kann ::selbstmörderisch sein.

Finde ich auch inakzeptabel … suche dafür eine Formuliereung
… möchte ihm natürlich nicht vor dem Kopf stoßen … und ihm eine Gegenformulierung :anbieten.

Punkt 3: Streichen! Der Vermieter hat für einen baulichen Zustand zu sorgen, der die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache gewährleistet. Aber: Mit einem Vermieter, der offenkundig dazu neigt, sich aus dieser elementaren Verpflichtung zu stehlen, würde ich keinen Vertrag schließen wollen. Das stinkt geradezu nach baldigem Ärger. Man kann Verträge nicht für alle Wechselfälle des Lebens wasserdicht machen. Es wird immer Lücken und Spielräume geben. Wenn man an jemanden gerät, der jede Möglichkeit zur unangemessenen Knebelung oder Bevormundung nutzt, wird das Leben unerquicklich. Die Formulierung des Punkt 3 zeigt, daß der Vermieter kein Interesse oder kein Gespür für überlebenswichtige Belange seines Vertragspartners hat.

Punkt 6: Streichen! Ich wäre nicht bereit, über solche Bindung auch nur zu reden - einfach indiskutabel. Der Punkt ist insbesondere in Verbindung mit dem Mietvertrag indiskutabel. Selbst wenn jemand eine Brauereibindung weshalb auch immer will, hat diese Bindung nichts im Mietvertrag verloren und geht den Vermieter überhaupt nichts an. Es ist buchstäblich nicht sein Bier, wo Du Dein Bier kaufst. Stell Dir vor, Du überwirfst Dich mit der Brauerei, dann kämst Du mit Deinem Mietvertrag in Konflikt. So’n Quatsch darf man nicht einmal denken, geschweige denn unterschreiben.

Zu dem Hofplatz: Wenn Du den Platz nutzen und vermieten darfst, ist ein Interesse des Eigentümers nachvollziehbar, daß dort kein Schrott- oder Bastelplatz entsteht, daß also nur zugelassene Kfz abgestellt werden; weitere Vorgaben gehen aber zu weit.

Punkte, die ohne weiteres zur fristlosen Kündigung führen, würde ich ebenfalls nicht unterschreiben. Solche Sachen riechen nach konstruierten Anlässen und unangenehm teurem Rechtsstreit. Jede Kleinigkeit hat den Streitwert einer Jahresmiete. Da kommt richtig Freude auf.

Mit solchem Prachtstück von Vermieter mußt Du viele Jahre auskommen. Überlege gründlich, ob Du Dir sowas wirklich antun willst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Hallo Günter,

Nun ich habe von allen Dokumenten eine Kopie hier … der
ausgelaufene Pachtvertrag mit der Brauerei , die Mietvertrag
vom vorgänger einfach alles… auch die Brauerei habe ich auch
angerufen um mir das bestätigen zu lassen und mir wurde gesagt
„das es keine Ansprüche mehr an diesem Objekt gibt“ weil
alles vom jetzigen Mieter aufgekauft worden ist -->
Kaufvertrag habe ich dafür auch !!!

Ich war ehrlich gesagt schon dumm genug und bin schon jetzt
extrem in vorleistung getreten … mit anderen käufen
planungen u.s.w. … weil ich natürlich davon ausgegangen bin
das dieses Reibungslos geschieht … natürlich laut Mieter ohne
was in der Hand zu haben …

Diese Voreleistung bin ich nur eingegangen weil ich bis zu
einem bestimmten datum die neueröffnung wollte … jetzt wo
der inhaber merkt da bewegt sich was … brummt er natürlich
schriflich diesen hammer mir rein … mündlich natürlich
wurden mir ganz andere dinge zugesagt!

unterschrieben habe ich bis dato noch nichts …
ausser schon einiges an geld investiert :-/

Hallo,

dann wäre es an der Zeit, mit der anderen Vertragsseite ein klärendes Gespräch zu führen. Ich würde keine Haftung für Wasserschäden übernehmen, auch nicht deren Ursachenbeseitigung. Was - ein Gespräch ist hier manchmal hilfreich - sagt der WKD zum Vorhaben. Welche Forderungen kommen von dort, bevor der Betrieb aufgenommen werden darf ? Wenn ich Deine bisherigen Ausführungen richtig verstehe, sollst Du im Falle, wenn der WKD aus beiseitigen Gründen ein Betriebsverbot oder ein Teilverbot bis zur Mängelbesieitgung durchsetzt auch die Mängel beseitigen, aber trotzdem voll die Miete zahlen. Dann wird Dir im Pachtpreis auch eine Fläche zur Verfügung gestellt, jedoch sollst Du mitteilen müssen, was Du kassieren willst. Das geht den Verpächter nichts an, wenn er verpachtet. Wenn ich es weiterhin richtig interpetiere, sind für Investitionen einige EUROs weniger als Pacht zu zahlen. Was geschieht aber, wenn der Pächter merkt, dass Du ein Geschäft machst und plötzlich die Pacht entsprechend erhöht ? Was ist da vereinbart ? Dies alles muss ein Fachmann prüfen. Du musst Dir auch für bauseitige Mängel das Recht der Pachtminderung einräumen lassen. Und es muss klar sein, Verträge mit Brauereien kann nur der Pächter abschliessen und dem Verpächter steht weder aus dem Getränkezukauf noch aus der Lieferung pro Hektoliter Bier eine Vergütung zu. Wobei der Getränkezukauf letztlich wohl dann auch mit der Brauerei zu klären ist oder - da es sich offenbar um keine über eine Brauerei verpachtete Gaststätte handelt, entsprechenden Vereinbarungen zu treffen sind.´

Gruss Günter

Nochmal Hallo!

Hallo Wolfgang,

erstmalls vielen Dank für die sehr nachvollziehbaren Worte…
deine Aussagen bestätigen mein Gefühl !!!

Ich werde alles beherzigen …
vielleicht habe ich es noch nicht zu klar hervorgehoben das es sich bei dem Objekt um ein Mietobjekt handelt und nicht Pacht.

Nun werde ich ihm die Punkte die ihr mir aufgetragen habt ohne großes Rechtsgepläre und der androhung von Rechtsanwalt … weil es meiner meinung eigentlich um ein partneliches längerfristiges verhältniss gehen soll …
Werde ihm morgen klar meine Standpunkte erläutern … auch das meiner Meinung einige Punkte nicht rechtens sind…

Er meinte das er die Punkte alle mit seinem Rechtsanwalt durchegsprochen sind … und diese auch alle wasserdicht sind … (und nicht zu beanstanden währen) … alles nur bla bla (hatte mir ja fast unterstellt) wieso ich ein problem damit hätte --> und ich habe aus dem bauch einfach nur sagen können weil ich mit dem kauderwelch nichts anfangen konnte gesagt das mir unwohl unter solchen bedingung einen vertrag mit ihm abzuschließen … --> habe ich einfach nicht das gefühl das er dort was längerfristiges will sondern das jemand die drecksarbeit macht … und er einen grund sucht jemanden vor die Tür zu setzten …

Mich würde aber doch eins Interessieren …
was passiert aber wenn er nein sagt er daran fetsthält … der jetztige mieter ist dabei das Objekt zu verkaufen … wenn der inhaber jetzt jeden potenzielen Mieter vergrault mit seinen unzumutbaren Verträgen… keine Ahnung … aber das ist ja kein Zustand … den auch der jetztige Mieter setzt mich schon ein bischen unter druck … in dem er meint das er für jeden geschlossenen monat miete bezahlt und auch er will zum zuge kommen …

alles nicht ganz kocher das ganze …

aber nunjut … viele meinungen haben mich bestätigt und noch vorsichtiger gestimmt !!!

1001 Dank :smile:

Punkt 3: Streichen! Der Vermieter hat für einen baulichen
Zustand zu sorgen, der die vertragsgemäße Nutzung der
Mietsache gewährleistet. Aber: Mit einem Vermieter, der
offenkundig dazu neigt, sich aus dieser elementaren
Verpflichtung zu stehlen, würde ich keinen Vertrag schließen
wollen. Das stinkt geradezu nach baldigem Ärger. Man kann
Verträge nicht für alle Wechselfälle des Lebens wasserdicht
machen. Es wird immer Lücken und Spielräume geben. Wenn man an
jemanden gerät, der jede Möglichkeit zur unangemessenen
Knebelung oder Bevormundung nutzt, wird das Leben
unerquicklich. Die Formulierung des Punkt 3 zeigt, daß der
Vermieter kein Interesse oder kein Gespür für
überlebenswichtige Belange seines Vertragspartners hat.

Punkt 6: Streichen! Ich wäre nicht bereit, über solche Bindung
auch nur zu reden - einfach indiskutabel. Der Punkt ist
insbesondere in Verbindung mit dem Mietvertrag indiskutabel.
Selbst wenn jemand eine Brauereibindung weshalb auch immer
will, hat diese Bindung nichts im Mietvertrag verloren und
geht den Vermieter überhaupt nichts an. Es ist buchstäblich
nicht sein Bier, wo Du Dein Bier kaufst. Stell Dir vor, Du
überwirfst Dich mit der Brauerei, dann kämst Du mit Deinem
Mietvertrag in Konflikt. So’n Quatsch darf man nicht einmal
denken, geschweige denn unterschreiben.

Zu dem Hofplatz: Wenn Du den Platz nutzen und vermieten
darfst, ist ein Interesse des Eigentümers nachvollziehbar, daß
dort kein Schrott- oder Bastelplatz entsteht, daß also nur
zugelassene Kfz abgestellt werden; weitere Vorgaben gehen aber
zu weit.

Punkte, die ohne weiteres zur fristlosen Kündigung führen,
würde ich ebenfalls nicht unterschreiben. Solche Sachen
riechen nach konstruierten Anlässen und unangenehm teurem
Rechtsstreit. Jede Kleinigkeit hat den Streitwert einer
Jahresmiete. Da kommt richtig Freude auf.

Mit solchem Prachtstück von Vermieter mußt Du viele Jahre
auskommen. Überlege gründlich, ob Du Dir sowas wirklich antun
willst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

dann wäre es an der Zeit, mit der anderen Vertragsseite ein
klärendes Gespräch zu führen.

Morgen bzw. Holle stelle ich ihn vor den Tatsachen … HOT o. TOP

Ich würde keine Haftung für
Wasserschäden übernehmen, auch nicht deren
Ursachenbeseitigung.

Er meinte das er den Wassereinbruch schon 2 mal versucht hatte vergebens zu repariern und diese zu keinem Resultat geführt hat … das Objekt hat einen Keller … und es hat diesen umrandungs-wasserschutz nicht … mir fällt das fachwort dafür nicht ein (Ummantelung villeicht) … deshalb tröpfelt es hier und dort rein …

hilfreich - sagt der WKD zum Vorhaben. Welche Forderungen
kommen von dort, bevor der Betrieb aufgenommen werden darf ?
Wenn ich Deine bisherigen Ausführungen richtig verstehe,
sollst Du im Falle, wenn der WKD aus beiseitigen Gründen ein
Betriebsverbot oder ein Teilverbot bis zur Mängelbesieitgung
durchsetzt auch die Mängel beseitigen, aber trotzdem voll die
Miete zahlen.

Nun auch die wahren dar … aber hygienisch geshen gibt es nix zu beantsanden … die Küsche habe ich ja schon komplett neu renoviert … und die ganzen beanstandungen gummis an kühlschränke … u.s.w. wurden alle gemacht … alles andere ist eigentlich nur noch mein ding mit dem Inhaber … PS: Es ist keine Pacht sondern Miete …

Dann wird Dir im Pachtpreis auch eine Fläche zur
Verfügung gestellt, jedoch sollst Du mitteilen müssen, was Du
kassieren willst.
Das geht den Verpächter nichts an, wenn er
verpachtet.

Also was halt gesagt werden muss … ich habe noch ein weiteres Autogewerbe … habe ihm gesagt das ich im hof meine eigenen Autos abstellen möchte … das sind keine unfallautos, keine autos an denen man schrauben muss oder ähnliches … eine werkstatt will ich dort auch nicht machen …
er sagte mir dann muß ich für das ganze Objekt eine nutzungsänderung machen das kostet tausende euros … nun ich habe ihm gesagt das es kukuloris ist, weil ich den ordnungsamt und das bauamt mal zu diesem objekt eingeladen habe … und die mir ihr absolutes ok gegeben haben !! vorraussgeetzt es wird nicht geschraubt oder ähnliches … nur abstellen und das geht vollkommen ok !

Wenn ich es weiterhin richtig interpetiere, sind
für Investitionen einige EUROs weniger als Pacht zu zahlen.
Was geschieht aber, wenn der Pächter merkt, dass Du ein
Geschäft machst und plötzlich die Pacht entsprechend erhöht ?
Was ist da vereinbart ? Dies alles muss ein Fachmann prüfen.

keine Ahnung lieber Günter … er meint sich mit den Punkten die im vertrag zu haben sich zu distanzieren, so das ich bei welchen ausfällen auch immer keinen Anspruch auf Schadensersatz habe!

Du musst Dir auch für bauseitige Mängel das Recht der
Pachtminderung einräumen lassen.

Welche bauseitigen Mängel könnten noch auftreten abegsehn von dem Wasserlecks :-/

Und es muss klar sein,
Verträge mit Brauereien kann nur der Pächter abschliessen und
dem Verpächter steht weder aus dem Getränkezukauf noch aus der
Lieferung pro Hektoliter Bier eine Vergütung zu. Wobei der
Getränkezukauf letztlich wohl dann auch mit der Brauerei zu
klären ist oder - da es sich offenbar um keine über eine
Brauerei verpachtete Gaststätte handelt, entsprechenden
Vereinbarungen zu treffen sind.

Der gute mann will mich auf die arme nehmen … wie ich schon sagte … versucht er mir einzureden das er eine mündliche vereinbarung hat mit der brauerei … und versuchte mir klarzumachen wenn ich nicht mit Binding kooperiere … nehmen die die Zapsäule das ganze Inetriör … ist aber auch humbug … weil der vermieter alles abgekauft hatte ??

Gehört doch nicht mehr dem Inhaber !?! --> warum versucht er sich darüber zu profelieren ???

Nuja --> werde ihm morgen mal mächtisch auf die füße treten … habe ja super tips bekommen von euch !!

vielen vielen Dank !!!

gruß xavier

Hallo,

hallo :smile:

auch dir sei dank gebührt für deine Hilfe :wink:

werde mich ein bischen conservativ verhalten … ich glaube ich habe das ganze viel zu emotional gesehen … das hat er gemerkt mit welcher leidenschaft … und vorleistung ich mich an das objekt geschmissen habe … (war ein fehler) … es gibt auch andere Mütter mit schönen Inhabern … :wink:)

THX a lot !

Xavier