… Transporter geliehen. Bei übergabe des Fahrzeuges haben wir ausdrücklich nachgefragt - ob der Transporter ausreichend versichert ist. Das wurde uns zugesagt -
Beim Transport lief aus einem 5L Kanister Holzschutzfarbe aus obwohl wir Ihn extra noch mal in einem Kunstoffsack gestellt hatten. Bei der Übergabe des Fahrzeuges sagte man uns - kein Problem machen wir. Am nächsten Tag rief die Firma an wir sollen ein Versicherungsformular ausfüllen. Das habe ich auch einen Tag später dort gemacht . Wie - Wo - Warum passiert. Dann kam Post von der Autovermietung ich soll 1400,00 zahlen ist das Rechtens.
Schaut in den Vermietungsunterlagen nach wie das Auto versichert war, meist gibt es eine Selbstbeteiligung von ca. 500€ . In den Unterlagen müsste auch stehen wenn es Ausschlüsse gibt, also Sachen die nicht mitversichert sind. Darunter könnte die Verschmutzung mit Farbe zählen. Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Vermieter in Verbindung setzen und das klären vielleicht kann man sich einigen.
Grundsätzlich gilt schon das man das Auto unversehrt zurück geben muss, Reinigungskosten sind selten mit im Versicherungsschutz.
Also …
In der Regel werden „fahrlässige“ Beschädigungen (dazu zählen besonders auch Schäden. die durch Verschmutzungen entstehen) von KEINER Versicherung gedeckt.
Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, dann können Sie den Schaden über Diese abwickeln. Falls nicht, werden Sie für den Schaden leider selbst aufkommen müssen.
Siehe: http://58591.tarifcheck24.com/haftpflichtversicherun…
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Hallo,
hier handelt es sich um eine rechtliche Frage. Die kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten.
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. „Ausreichend versichert zu sein“ ist das, was Du wolltest, allerdings ist nicht klar, was Du damit genau wolltest.
Eine Haftpflichtversicherung versichert Schäden an Dritten, eine Kaskoversicherung versichert Schäden, die beim Gebrauch des Fahrzeugs an diesem selbst entstehen.
Nicht versichert sind allerdings „Bedienungsfehler“, um einen solchen könnte es sich hier handeln. Ich würde mich dazu aber unbedingt noch näher erkundigen.
Allerdings, Du dürftest einen Selbstbehalt haben, den Du selbst tragen musst, z.B. 1.000 Euro.
… Transporter geliehen. Bei übergabe des Fahrzeuges haben :wir ausdrücklich nachgefragt - ob der Transporter ausreichend :versichert ist. Das wurde uns zugesagt -
Beim Transport lief aus einem 5L Kanister Holzschutzfarbe aus, obwohl wir Ihn extra noch mal in einem Kunstoffsack gestellt hatten. Bei der Übergabe des Fahrzeuges sagte man uns - kein Problem machen wir. Am nächsten Tag rief die Firma an, wir sollen ein Versicherungsformular ausfüllen. Das habe ich auch
einen Tag später dort gemacht . Wie - Wo - Warum passiert. Dann kam Post von der Autovermietung ich soll 1400,00 zahlen ist das Rechtens.
Hallo swisspro,
danke für die schnelle Antwort aber bitte was ist fahrlässig - welche Versicherung übernimmt Vorsatz.
Meine Haftpflicht sagt sie übernimmt keine Schäden an gemieteten Sachen, die Autovermietung sagt es gehört nicht zur Vollkasko.
Höchstwahrscheinlich schon. Aber ohne Studium der Versicherungsbedingungen kann man die Frage wirklich nicht seriös beantworten. „Ausreichend“ ist halt relativ.
Guten Tag,
das ist sicher nicht rechtens. Ich würde einen Brief mit dem Sachverhalt verschicken, ansonsten Einschaltung eines Rchtsanwalts (Rechtschutzversicherung?).
Viel Erfolg!
MIt freundlichen Grüßen,
Iris Altmann
Hallo,
die Autoversicherung ist für reine Kfz.- Schäden gedacht.
Diesen Schaden würde ich eher dem Privat- Segment zuordnen wollen- also u.U. der Privathaftpflicht, ABER:
Schäden an Geliehenem oder Gemietetem sind nicht automatisch überall versichert…
Viel Glück
Aber genau das hatten wir gefragt als ich den Transporter mietete. Ich fahre selten ein so großes Auto und bin alleinerziehend mit geringem Einkommen und habe extra den Vermieter gefragt ob das Auto gegen alle Schäden versichert ist. Dies wurde bejaht es sei alles im Mietpreis enthalten und es wurde auch keine Selbstbeteiligung erwähnt. Ich bin extra zu einer Marktführenden Autovermietung, und dachte man könnte sich auf fachliche Beratung verlassen.
Das ist natürlich extra blöd für Dich.
Ich würde Dir empfehlen, Deine Geschichte noch ein Mal in einem rechtlichen Fachforum zu stellen, z.B. hier:
http://www.123recht.net/forum_default.asp
Dort gibt es auch ein Unterforum Versicherungsrecht und man bekommt häufig eine weiterführende Antwort.
Versuche dabei, genauer zu beschreiben, was für ein Schaden euch genau passiert ist, damit man erkennen kann, ob dieser Fall von einer Versicherung versichert werden konnte.
Fahrlässig …
Der Kanister mit der Holzschutzfarbe war offensichtlich nicht transportsicher verpackt bzw. gesichert, wofür der Fahrer verantwortlich ist und somit für etwaige Schäden haftet.
Das ist so, als wäre man bei einem Verkehrsunfall in seinem Auto, nicht oder nur unzureichend angeschnallt gewesen.
Meine Empfehlung: Sprechen Sie nochmals mit Ihrer Haftpflichtversicherung. Am Besten eine schriftliche Schadensmeldung (inkl. Rechnungskopie der Mietwagenfirma) einreichen.
Ideal (falls Sie noch keine Beschreibung des Vorfalls abgegeben haben) wäre es, wenn der Kanister Ihnen beim Verladen aus der Hand gerutscht wäre. Das wäre dann ein Unfall. Ein Umfallen und Aufplatzen wärend der Fahrt, deutet hingegen auf Fahrlässigkeit hin und wird von keiner Versicherung gedeckt.
PS.: Wenn Ihre Haftpflichtversicherung einen derartigen Schaden nicht abdeckt, dann sollten Sie sich einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft überlegen.
Siehe: http://58591.tarifcheck24.com/haftpflichtversicherun…
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Hallo Claudia,
die Frage, die sich immer Stellt ist , „was ist außreichend versichert?“ den für die Autovermietung war es so. Ich denke, Ihnenn Wird Die Selbstbeteiligung zzgl Speesen aufgebrummt. Ich würde zuerst mal ganz intensiv die Vertragsbedingungen durchlesen von der Vermietung, dann würde ich mich mit der Versicherungsgesellschaft in verbindung setzen, über was ein Schaden eingereicht wurde. offtmals lassen die Autovermietungen für derartige „Kleinschäden“, andere Reperaturen bei ihrer Lieblings Autowerkstatt am Auto durchführen. Vieleicht solltest Du auch die Möglichkeit den Schaden selber zu beheben.
Wichtig ist für Sie ersteinmal nur eins:… Sie zahlen >überhaupt nichts, bevor sie dies nicht mit Ihrer Privathaftpflicht abgeklärt haben
Nach der Beschreibung ist alles nur mündlich abgesprochen und die Versicherungsbedingungen nicht gelesen. Ich habe oft solche Fälle, wo die eine Seite wenig erzählt hat, um viel zu verkaufen und die andere Seite zu viel glaubt ohne zu hinterfragen. Die Haftpflicht und Kasko wird schon oK gewesen sein. Ich denke, dass für den Transport von Gütern kein Extraeinschluss dabei gewesen war. Dann wird es schwehr was einzuklagen.
Heutzutage ein Fall für die private Haftpflichtversicherung („Schäden an gemieteten… beweglichen Sachen“). Also sich dorthin wenden um prüfen zu lassen ob 1. diese oben erwähnte Klausel vereinbart ist, und ob 2. der Anspruch der Autovermietung dem Grund und der Höhe nach so zutrifft. Viel Erfolg Matthias Patzak, Freiburg
Sorry, keine Rechtsberatung. Dafür sind Anwälte zuständig. Jeder der hier eine bezahlte oder unbezahlte Antwort gibt, verstösst gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Hallo,
das hängt vom Mietvertrag ab, hier liegt wohl kein Kaskoschaden sondern eine übermäßige Abnutzung / Verschmutzung vor. Ich rate zu einem Anwalt zu gehen und die Forderungen der Autovermietung prüfen zu lassen.
Mfg Febud
WAS HEISST AUSREICHEND VERSICHERT ?
ICH GLAUBE DU MUSST HIER BEZAHLEN. IM ZWEIFEL HILFT DIR HIER EIN RECHTSANWALT WEITER.
ich bin kein schadenregulierer.
doch im vorfeld zu sagen „passt schon“ und dann doch eine rechnung senden wäre mir unangenehm.
entweder ein fall für deine Haftpflicht, oder eine für den rechtsanwalt.
sieh dir die bedingungen des mietvertrages an. da muss ja drin stehen was alles versichert ist.
gruß
heiko fichter
Hallo,
ich war im Urlaub und habe dann vergessen, Ihnen zu antworten. Warten Sie noch auf eine Antwort oder hat sich die Sache inzwischen anderweitig geklärt?